Erdbeben-Risiko in der Schweiz
Die Gefahr eines Erdbebens ist in der Schweiz sehr gross. Der Schaden wäre grösser als nach einem Terror-Anschlag. Doch präventiv wird nur wenig getan.
Die Geschichte zeigt, dass in der Schweiz und Umgebung schwere Erdbeben selten, jedoch möglich sind. Denn auch hier zu Lande liegen Gebiete im Schnittpunkt von geologischen Strukturen, die seismisch immer wieder reaktiviert werden können.
Eine Studie des Bundesamtes für Zivilschutz aus dem Jahre 1995 ergab, dass das Erdbebenrisiko in der Schweiz die grösste Naturgefahr darstellt – grösser noch als Hochwasser oder Lawinen. Bei einem Erdbeben ist der grösste Teil der Gesellschaft betroffen.
Die Bevölkerung in der Schweiz ist sich dieser Gefahr jedoch kaum bewusst, da sie gemäss Markus Weidmann, Geologe und Autor eines Grundlagen-Werkes zum Thema Erdbeben in der Schweiz, nie ein schweres Beben erlebt hat.
Nächstes Beben kommt bestimmt
Nach wie vor kann man den genauen Zeitpunkt eines Bebens nicht vorher sagen. Doch welche Faktoren sie auslösen, wird immer besser bekannt, auch gefährdete Orte und die Wahrscheinlichkeit eines Bebens. Statistisch gesehen wird die Schweiz innerhalb von 100 Jahren von rund 1000 leicht verspürten Beben ohne Schäden (Magnitude 3 auf der «Richter-Skala») getroffen, aber auch von einem Beben mit mittleren bis starken Schäden (Magnitude 6).
Etwa einmal in Tausend Jahren muss in der Schweiz mit einem äusserst schweren Erdbeben gerechnet werden – mit einem Beben wie es Basel 1356 erlebte, als fast die ganze Stadt zerstört wurde.
Schlimmer als Terror-Anschläge
Die Folgeschäden eines schweren Erdbebens sind weitaus höher als beispielsweise bei einem Terror-Anschlag. Versicherungs-technisch heisst das, dass man sich in der Schweiz nicht gegen Erdbeben versichern kann.
«Das Risiko Erdbeben wird grundsätzlich aus einer Versicherungs-Police ausgeschlossen, weil im Falle eines schweren Erdbebens niemals alle Schäden bezahlt werden könnten», sagt Weidmann gegenüber swissinfo.
Gemäss Hochrechnungen hätten Erdbeben heute ohne weiteres Schäden in Milliardenhöhe zur Folge, denn allein der Wert der versicherten Gebäude in der Schweiz beläuft sich auf rund 1’800 Mrd. Franken; davon sind allerdings nur wenige gegen Erdbeben versichert. Es gibt aber auch in der Schweiz keine allgemeine Erdbeben-Versicherung. Die Versicherungen und die Politik arbeiten jedoch bereits daran, dies in Zukunft für erschwingliche Prämien möglich zu machen.
Der Schweizerische Pool für Erdbebendeckung stellt schon heute für nicht-versicherte Erdbebenschäden an Gebäuden finanzielle Mittel in der Höhe von 2 Mrd. Franken prämienfrei bereit, um so den Geschädigten wenigsten freiwillige Beiträge ausrichten zu können. Der Pool ist ein Solidaritätswerk der Kantonalen Gebäude-Versicherungen.
Baunormen seit 1989
Ein grosser Teil der Gebäude ist zudem nach modernen Massstäben nicht erbebensicher. Jedes fünfte Gebäude in der Schweiz dürfte einem starken Erdbeben nicht standhalten.
Seit 1989 existieren in der Schweiz zwar Bau-Empfehlungen vom Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Verband (SIA), doch gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht. Dabei würde dies Mehrkosten bei Neubauten von nur 0,5 bis 2 Prozent verursachen. Eine Nachrüstung für bestehende Bauten wäre jedoch weniger sinnvoll, da es sich dabei um Kosten in der Höhe von 2-10 Prozent des Werts der Bauten handeln würde.
Keine Vorsorge
Anders als bei anderen Naturgefahren wie Lawinen oder Hochwasser räumt die Bundes-Verfassung dem Bund keine Kompetenz ein, für Erdbeben-Risiken vorzusorgen. Um die Erdbeben-Sicherheit von Bauwerken zu erhöhen und die Deckung für Schäden nach Erdbeben einheitlich zu regeln, muss das Grundgesetz revidiert werden.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) schlug einen neuen Verfassungsartikel 74a vor: «Die Gesetzgebung über den Schutz von Naturgefahren ist Aufgabe des Bundes». Damit würde der Bund seine Führungs- und Koordinations-Aufgaben künftig für alle Naturgefahren in gleicher Weise wahrnehmen können.
Carole Gürtler
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