Exit lockert Moratorium für Sterbebegleitung
Exit schliesst die Begleitung von psychisch kranken Patienten in den Tod nicht mehr aus, wenn diese über ein intaktes Urteilsvermögen verfügen.
Nach breiter Kritik hatte die Sterbehilfe-Organisation 1999 selbst ein Moratorium beschlossen.
Die mit rund 50’000 Mitgliedern grösste Sterbe- und Freitodhilfe-Organisation der Schweiz hatte 1999 ein Moratorium für Freitodhilfe bei Menschen mit psychischen Störungen beschlossen, nachdem sie negativ in die Schlagzeilen geraten war. Psychisch kranke Menschen in den Suizid zu begleiten, kam nicht mehr in Frage.
Exit-intern geriet dieses Moratorium aber in den vergangenen Jahren immer stärker in die Kritik, teilte die Organisation mit. Durch das Moratorium werde psychisch kranken Menschen prinzipiell die Urteilsfähigkeit abgesprochen, was nicht nur im Widerspruch stehe zur Realität, sondern in der Konsequenz auf eine nicht haltbare Diskriminierung psychisch Kranker hinauslaufe.
In einzelnen Fällen zu respektieren
Aus diesem Grund hatte die Sterbehilfeorganisation ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass bei Menschen mit psychischen Störungen der Suizidwunsch zwar meistens in einem kausalen Zusammenhang mit ihrer psychischen Krankheit steht, was einen begleiteten Suizid ausschliesst.
Daneben könne es aber durchaus Fälle geben, wo der Wunsch eines psychisch Kranken, aus dem Leben zu scheiden, als Willensentscheidung eines urteilsfähigen Menschen zu qualifizieren und deshalb zu respektieren sei.
Keine generelle Abweisung
Der Exit-Vorstand hat deshalb beschlossen, das Moratorium insofern zu lockern, als Gesuche von psychisch Kranken in Zukunft nicht mehr generell abgewiesen werden.
Voraussetzung für eine Zusage ist die sorgfältige Abklärung der Urteilsfähigkeit des Sterbewilligen. Oft dürfte dies im persönlichen Gespräch klar werden, sagte Exit-Sprecher Andreas Blum. In Zweifelsfällen würden Vertrauensärzte der Organisation beigezogen.
Falls auch diese keine klare Antwort geben könnten, werde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
«Im Zweifelsfall Nein»
Könne die Urteilsfähigkeit nicht eindeutig bejaht werden, werde die Sterbehilfe abgelehnt. Generell gelte das Prinzip «im Zweifelsfall Nein», sagte Blum.
Sollte die Frage nach der Urteilsfähigkeit in Bezug auf den Todeswunsch nicht eindeutig positiv zu beantworten sein, werde Exit psychisch Kranke auch in Zukunft nicht begleiten.
Mit der Lockerung des Moratoriums habe Exit eine Diskriminierung psychisch kranker Menschen aufgehoben und damit einer «absoluten Unhaltbarkeit» ein Ende gesetzt, so Blum. Eine Aufhebung des Moratoriums habe man «in keinem Augenblick erwogen».
swissinfo und Agenturen
Exit wurde in 1982 in Zürich gegründet
Die Organisation zählt rund 50’000 Mitglieder
Exit ist politisch und konfessionell neutral.
Exit hilft Menschen mit hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung beim Freitod, sofern sie dies ausdrücklich wünschen.
In der Schweiz ist die Beihilfe zum Selbstmord dann straflos, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt.
Die «Tötung auf Verlangen», die aktive Sterbehilfe ist nach wie vor mit Strafe bedroht.
Strafrechtlich nicht geregelt ist der Bereich der «indirekt aktiven Sterbehilfe (z. B. die bewusst in Kauf genommene Lebens-Verkürzung durch eine erhöhte Dosis Morphium) oder die passive Sterbehilfe (der Verzicht auf die Aufnahme oder Weiterführung einer Behandlung).
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