Grimsel-Staumauer soll erhöht werden
Der Kanton Bern hat die umstrittene Staumauer-Erhöhung im Grimselgebiet im Berner Oberland bewilligt. Das Vorhaben sei im nationalen Interesse.
Die Schweizer Umwelt-Organisationen sind gegen diese Pläne und wollen notfalls vor Bundesgericht ziehen.
Im Oktober 2005 reichten die Kraftwerke Oberhasli (KWO) ihr Baugesuch «KWO plus» ein. Beabsichtigt wird, die Staumauer am Grimselsee im Berner Oberland um 23 Meter zu erhöhen.
Damit soll das nutzbare Stauvolumen von 95 auf 170 Mio. Kubikmeter gesteigert werden, um die Strom-Produktion stärker vom Sommer in den Winter verlegen zu können.
Ausschlaggebend für den Entscheid der Berner Regierung, so schreibt das Amt für Information, sei das nationale Interesse an einer ausreichenden Versorgung mit erneuerbarer, elektrischer Energie.
Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) werden verpflichtet, umfangreiche Ersatz-Massnahmen zu Gunsten der Umwelt vorzunehmen.
Umweltorganisationen kritisieren den Entscheid der Berner Regierung zur Erhöhung der Staumauer an der Grimsel. Sie halten das Projekt kaum für bewilligungsfähig, wie sie am Freitag gemeinsam mitteilten.
Umwelt bedroht
Die Umweltverbände kritisieren unter anderem die «unzulässigen Naturzerstörungen», die ein solches Vorhaben nach sich ziehen würde. Von der Staumauer-Erhöhung bedroht sind Teile einer Moorlandschaft, das Gletschervorfeld des Unteraargletschers sowie ein Bestand von gegen 50 Arven.
Nach Ansicht der Umweltverbände verstösst das Projekt gegen die Verfassung, weil der Bundesrat vor rund drei Jahren das ursprünglich ausgeschiedene, provisorische Moorschutzperimeter im Hinblick auf die Staumauererhöhung verkleinerte.
Dieses Perimeter, gemeint ist die Fläche des zu schützenden Moores, wurde bereits 2003 von der Schweizer Regierung so festgelegt, dass eine Vergrösserung des Stauseevolumens möglich wird.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Sowohl für die Vergrösserung des Grimselsees wie für die notwendige Verlegung der Grimselstrasse musste eine Umweltverträglichkeits-Prüfung durchgeführt werden.
Diese ergab, dass die Erhöhung der Staumauer bewilligt werden kann, sofern dem Vorhaben ein nationales Interesse zugesprochen werden kann.
Zudem müssen die Eingriffe unter grösstmöglicher Schonung der Umwelt erfolgen und angemessene Ersatzmassnahmen verfügt werden. Den KWO wurden entsprechende Auflagen gemacht.
Die trotzdem verbleibenden Beeinträchtigungen seien mit Blick auf das nationale Interesse an der ausreichenden Versorgung mit erneuerbarer Energie tragbar, befand der Kanton.
Dies gelte vor allem auch für den Verlust des Gletschervorfeldes zwischen dem Grimselsee und dem Unteraargletscher.
Dazu schrieb die Neue Zürcher Zeitung schon 2005, dass gerade die Argumentation mit dem Überfluten des Gletschervorfeldes beim Kenner des Gebietes einige Überraschung hervorrufe, habe sich doch dieses angeblich schützenswerte Vorfeld doch erst in den letzten Jahren beim Rückzug des Lauteraargletschers gebildet.
Verlegung der Grimselstrasse
Für die Berner Regierung ist klar: Der Standort Grimsel bietet sich für ein solches Vorhaben in optimaler Art und Weise an.
Ein vergrösserter Grimselsee könne zudem bei zukünftigen Hochwassersituationen vermehrt Wasser zurückhalten.
Das flächenmässig grosse Objekt von nationaler Bedeutung, der nördliche Teil der «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet» (Unesco-Welterbe), sei nur zu einem kleinen Teil betroffen.
Zudem werde die Moorlandschaft «Grimsel» vom Vorhaben nur indirekt betroffen.
swissinfo und Agenturen
Die Wasserkraft ist die wichtigste Quelle zur Stromproduktion in der Schweiz
In der Schweiz gibt es insgesamt 527 Wasserkraftwerke mit mehr als 300 kW Leistung.
Rund 57% der in der Schweiz produzierten Energie entfällt auf die Wasserkraft.
Bis ins Jahr 2030 soll die Effizienz der Wasserkraftwerke um 7% gesteigert werden.
Der Schutz der Moore und Moorlandschaften, Auen und Trockengebieten von nationaler Bedeutung sind seit 1987 in der Bundesverfassung verankert.
Damals nahmen die Schweizer Stimmberechtigten die so genannte «Rothenthurm-Initiative» zum Schutz der Moore an.
Die Initiative wollte vor allem das Hochmoor bei Rothenthurm im Kanton Schwyz schützen. Dort plante die Schweizer Armee einen Waffenplatz.
Um die Initiative umzusetzen, musste der Bund ein Inventar all der schützenswerten Gebiete der Schweiz erstellen. Die Einhaltung und Überwachung der Gesetze ist Sache der Kantone.
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