Höheres Rentenalter unausweichlich
Die Erhöhung des Rentenalters sei unausweichlich, sagt die Konjunktur-Kommission der Schweizer Regierung in ihrem Jahresbericht 2005.
Mit dem Rückgang der Geburten und der höheren Lebenserwartung müsse am Rentenalter 65 gerüttelt werden, um den Fortbestand der Altersvorsorge AHV zu sichern.
Die Kommission für Konjunkturfragen (KfK) warnt in ihrem Jahresbericht 2005 vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der alternden Bevölkerung der Schweiz. Sie fordert ein höheres Rentenalter und Anreize, damit Frauen mehr arbeiten und mehr Kinder gebären.
1 Erwerbstätiger für 6 Rentner
Längerfristig müsse sich die Schweiz angesichts der steigenden Lebenserwartung vom Dogma des Rentenalters 65 verabschieden, heisst es im Jahresbericht, der am Donnerstag in Bern zu Handen des Bundesrates veröffentlicht wurde. Zudem sollen auch Menschen im Pensionsalter vermehrt Teilzeit arbeiten können.
Kommissions-Präsident Gebhard Kirchgässner sprach vor den Medien von einer dramatischen Entwicklung: Das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern nehme rasant ab. Im Jahr 2000 seien auf 10 erwerbstätige Personen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren 3,4 Rentner gekommen. Bis zum Jahr 2030 dürften es 5,5 oder gar 6 sein.
Mehr Kinder
Die Kommission aus Wirtschaftsprofessoren, Regierungsräten und Vertretern der Wirtschaft sowie der Gewerkschaften nimmt vereinzelt auch Anliegen der Linken auf. So müsse das Kinderbetreuungs-System verbessert werden. In Kinderhorten und Primarschulen sollen die Zeiten so geregelt werden, dass beide Partner einer Familie zumindest halbtags arbeiten können.
Von der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhofft sich die Kommission eine höhere Erwerbstätigkeit der Frauen und gleichzeitig mehr Geburten. In der Schweiz hätten heute 40% der Frauen mit höherem Bildungsabschluss keine Kinder mehr, gesamthaft betrage die Geburtenrate noch 1,4 Kinder pro Frau.
Keine Hoffnungen setzt die KfK auf eine starke Ausweitung der Einwanderung, und zwar sowohl aus politischen Gründen als auch, weil auch junge Einwanderer später das Rentensystem belasten. Die Nationalbankgewinne schliesslich seien zu klein, um die Finanzierungsprobleme der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) prinzipiell zu lösen.
Höhere Mehrwertsteuer für die AHV
Damit die AHV weiterhin ein Existenzminimum garantieren könne, genüge ein höheres Rentenalter nicht. Zusätzliche Mittel dürften vermutlich am sinnvollsten durch allgemeine Steuern gedeckt werden, schreibt die KfK. Möglichkeiten seien die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eine nationale Erbschaftssteuer.
swissinfo und Agenturen
Laut dem Jahresbericht der Kommission für Konjunkturfragen (KfK) der Regierung muss das gegenwärtige Rentenalter von 65 Jahren früher oder später angehoben werden.
Die Auswirkungen der alternden Gesellschaft seien dramatisch: Der Anteil Rentnerinnen und Rentner wächst im Vergleich zu den berufstätigen Bevölkerung immer stärker an, was die Altersvorsorge massiv belastet.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der wichtigste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.
Während der Arbeitsjahre zahlen Erwerbstätige und ihre Arbeitsgeber in die Versicherung ein beziehen nach ihrer Pensionierung eine Rente.
Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten eine Familie in eine finanzielle Notlage bringt.
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