Kein Gentech-Moratorium
National- und Ständerat haben sich gegen einen 5-jährigen Stopp für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft ausgesprochen.
Schon beim Gentechnik-Gesetz hatte das Parlament gleich entschieden. Jetzt muss das Volk entscheiden.
Wie vorher schon der Ständerat, die kleine Kammer, hat der Nationalrat, die grosse Kammer, am Donnerstag ein 5-jähriges Moratorium für GVO in der Landwirtschaft abgelehnt. Der Entscheid fiel mit knapper Mehrheit von 70 zu 77 Stimmen.
Forschungsplatz versus Konsumentenschutz
Parlamentarier wie der CVP-Vertreter Josef Leu oder der Freisinnige Gerold Bührer fürchteten um den Forschungsplatz Schweiz und forderten die Ablehnung. Leu betonte zudem, dass eine solche Bestimmung die unternehmerische Freiheit der Bauern gefährde.
Die Sozialdemokratin Simonetta Sommaruga oder der Grüne Bauern-Vertreter Fernand Cuche hingegen plädierten für eine Annahme der Denkpause. Sie verwiesen darauf, dass die Schweizer Öffentlichkeit in Umfragen wenig Toleranz für Gentech-Produkte gezeigt habe.
Kein Moratorium durch die Hintertüre
Bereits vor drei Monaten hatte sich das Parlament gegen ein Moratorium in der Landwirtschaft ausgesprochen, als im Bundeshaus die sogenannte Gen-Lex diskutiert wurde.
Das Bundesgesetz über die Gentechnik im «Ausserhumanbereich» soll Mensch, Tier und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie schützen.
Jetzt ein Moratorium in der Agrar-Diskussion einzuführen, wäre für den Aargauer CVP-Vertreter Melchior Ehrler eine «Einführung durch die Hintertüre» gewesen.
Das Volk muss entscheiden
In ganz Europa haben gentechnisch veränderte Produkte einen schweren Stand. Konsumentinnen und Konsumenten lehnen «Gentech-Food» ab. Deshalb sind auch die Bauern zurückhaltend.
Im Februar 2003 lancierten rund 20 Organisationen – Bauern, Konsumenten- und Umweltschützer – die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft». Diese verlangt ausdrücklich ein 5-jähriges Moratorium in der Landwirtschaft. Das Anbauverbot soll nur für kommerzielle Felder gelten, nicht für die Forschung.
Das erste Mal hatte das Wahlvolk 1998 über Gentechnik in der Landwirtschaft abgestimmt: Es verwarf dabei die so genannte «Genschutz-Initiative» mit einer Zweidrittels-Mehrheit überaus deutlich. Sie hatte ein Verbot der Freisetzung von GVO verlangt.
Trotzdem ist die Schweizer Bevölkerung keineswegs Gen-freundlich. Das zeigen nur schon die 115’000 Unterschriften, welche das Initiativ-Komitee des neuen Volksbegehrens nach eigenen Angaben gesammelt hat. Mit 100’000 Unterschriften kommt eine Initiative zu Stande.
Damit ist klar, dass die Schweizerinnen und Schweizer nochmals darüber abstimmen werden.
swissinfo und Agenturen
Bauern, Umweltverbände und Konsumenten-Schützer verlangen ein Moratorium für GVO in der Landwirtschaft.
Das Parlament hat das zwei Mal abgelehnt: Im März, als es das Bundesgesetz über die Gentechnik verabschiedete und im Juni, als es die Agrar-Debatte führte.
Jetzt muss das Volk entscheiden: Eine Initiative vom letzten Februar fordert das Moratorium. Bereits haben 115’000 Personen die Initiative unterschrieben.
Seit Jahren streitet die Schweiz um die Stellung der Gentechnik. 1998 verwarf das Wahlvolk die so genannte «Genschutz-Initiative», die ein totales Freisetzungs-Verbot von GVO verlangt hatte.
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