Klinische Studien: Besserer Schutz
Das Tessin begleitet Menschen, die Medikamente an sich testen lassen, seit einem Jahr mit einem Betreuungsdienst.
Damit geht der Südkanton bei klinischen Studien in der Schweiz neue Wege – ganz im Zeichen der Zeit.
Vor einem Jahr wurde im Tessin eine Informationsstelle für Probanden von klinischen Versuchen eingerichtet. Acht von insgesamt rund 2500 Versuchspersonen hätten sich im vergangenen Jahr an diese Stelle gewandt, teilt das Tessiner Sozial- und Gesundheitsdepartement mit.
Die Probanden hätten sich unter anderem über Giftigkeit und Wirkung der Medikamente sowie über ihre Rechte informiert. Laut Gesundheitsdienst ist das Angebot seitens des Kantons in der Schweiz einzigartig. Neben dem testenden Arzt hätten die Probanden damit eine weitere Anlaufstelle.
Aufklärung und Nachbetreuung zentral
Die fehlende Betreuung ihrer Probanden bei klinischen Studien hatte 1999 die in Basel ansässige Firma VanTx in Schwierigkeiten gebracht. Die Firma hatte Untersuchungen an Menschen aus Estland und Polen durchgeführt, die für Versuchsreihen in die Schweiz eingeflogen wurden.
Das war gemäss der damals tätigen Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel IKS (heute: Schweizerisches Heilmittel-Institut Swissmedic) auch legal. Kritisiert wurde aber, dass Aufklärung und Nachbetreuung mangelhaft gewesen seien.
Tatsache ist, dass sich die Schweiz mit der Regelung von Medikamenten-Versuchen bis dahin schwer getan hatte. Da hat sich etwas geändert: Am 1. Januar 2002 trat das Eidgenössische Heilmittelgesetz in Kraft, welches die Versuche mit Heilmitteln an Menschen und auch die Mitsprache der kantonalen Ethikkommissionen regelt.
Humanforschungs-Gesetz in Arbeit
In Arbeit ist zudem ein eidgenössisches Gesetz über die Forschung am Menschen allgemein. Diese beinhaltetet «alle Forschung mit menschlichem Material», wie Dolores Krapf sagt, Mitglied des Gesetzgebungs-Projektteams für Forschung an Menschen und Embryonen. Hier geht es beispielsweise um Forschung mit Blutwerten, Sozialpsychologische Studien oder Untersuchungen an Toten.
Mit diesem neuen Humanforschungs-Gesetz soll die Obhut von den Kantonen zum Bund verlegt werden. Dolores Krapf nimmt an, dass die Vorlage im letzten Quartal 2003 in Vernehmlassung geht. Doch der Zeitpunkt werde beeinflusst vom bevorstehenden Abstimmungskampf zum Embryonen-Forschungs-Gesetz, welches vom Gesetz zur Forschung am Menschen ausgegliedert wurde.
Tessin: Am meisten Studien
Das Tessin hat mit der Beratung seiner Probanden bei Heilmittel-Versuchen wohl deshalb eine Vorreiterrolle inne, weil nirgends in der Schweiz sonst so viele Medikamente an Menschen getestet werden.
Mit 98 Studien lag der Südkanton im vergangenen Jahr nämlich noch vor Zürich (96) und Waadt 62), wie aus Zahlen des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic hervorgeht.
Die Zahl der klinischen Studien sei im Tessin deshalb hoch, weil hier renommierte medizinische Forschungsinstitute präsent seien, erklärte der stellvertretende Kantonsapotheker Giovan Maria Zanini. So beantrage etwa das Institut für Onkologie in Bellinzona jährlich zahlreiche Bewilligungen für Studien.
Laut Zanini hat die kantonale Kommission im vergangenen Jahr für rund 160 klinische Studien grünes Licht gegeben. 80 Prozent davon seien Tests mit Medikamenten. Bei 20 Prozent gehe es um neue medizinische Methoden.
Kathrin Boss Brawand und Agenturen
Im Tessin wurde vor einem Jahr eine Info-Stelle für Probanden klinischer Versuche eingerichtet.
Das Angebot ist in der Schweiz einzigartig.
Der Aufklärung und Nachbetreuung von Versuchspersonen wird grosse Bedeutung zugestanden.
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