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Menschenrechte

Die Menschenrechte sind universell, unveräusserlich und unteilbar.

Bis zum Zweiten Weltkrieg waren die Menschenrechte fast ausschliesslich Angelegenheit jedes einzelnen Staates. Die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen (UNO) enthält den klaren Auftrag an die Staatengemeinschaft, die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundrechte für alle zu fördern.

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