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Neue Schweizer Weltkulturgüter vorgeschlagen

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Le Corbusiers Bauten, eine Linie der Rhätischen Bahn sowie Weinlandschaften am Genfersee sollen neu auf die Liste der UNESCO-Weltkulturerbes kommen.

Der Bundesrat hat am Freitag eine Liste mit fünf Sehenswürdigkeiten verabschiedet, die er bei der UNO-Kulturbehörde einreichen will.

Das Schweizer Welterbe soll um fünf Sehenswürdigkeiten ergänzt werden: Die Bauten des Architekten Le Corbusier, die Kulturlandschaft der Albula-Bernina-Bahn, die prähistorischen Pfahlbauersiedlungen, die Stadtlandschaft von La Chaux-de-Fonds und Le Locle sowie das Weingebiet des Lavaux.

Der Bundesrat hat am Freitag die so genannte liste indicative der Schweiz zu Handen der UNESCO verabschiedet. Darauf sind jene Regionen und Objekte, die in den kommenden Jahren für eine Aufnahme auf die Liste des Welterbes kandidieren können.

Die Bahn bringt’s

Berücksichtigt hat der Bundesrat die Kulturlandschaft Albula-Bernina-Bahn zwischen Thusis und Campocologno im Kanton Graubünden. Diese Strecke der Rhätischen Bahn dokumentiert nach Ansicht der Experten in ausserordentlicher Weise die Umwälzungen im wirtschaftlichen und sozialen Gefüge der Alpenregionen durch den Tourismus.

Zweite Kulturlandschaft ist das Weinbaugebiet Lavaux an den Ufern des Genfersees, das bis in die römische Zeit zurückreicht. Der dritte Vorschlag ist die als Wiege der Uhrenindustrie bekannte Stadtlandschaft La Chaux-de-Fonds/Le Locle. Diese beiden Orte seien das städtebauliche und historische Zentrum der Weltuhrenproduktion.

Zeugen der Vergangenheit

Zusätzlich möchte der Bundesrat das UNESCO-Label auch den prähistorischen Siedlungen der Pfahlbauer verleihen, die aus den Jahren 4500 bis 800 v.Chr stammen.

Etwa die Hälfte davon befindet sich in der Region von Neuenburger-, Murten- und Bielersee. Aber auch um den Boden-, den Zürich- und den Genfersee sowie an Kleingewässern und Mooren sind Siedlungsreste erhalten geblieben.

Die Pfahlbauer-Siedlungen geben Aufschluss über die Herausbildung der bäuerlichen Gesellschaften in Mitteleuropa während 3500 Jahren und über die Entwicklung der Metallurgie.

Mitbegründer der Architektur-Moderne

Berücksichtigen will der Bundesrat schliesslich auch das Werk des weltberühmten Architekten Le Corbusier, der aus La Chaux-de-Fonds stammte. Er will sich dabei nicht nur auf die Schweiz beschränken, sondern will über 30 Einzelprojekte aus sieben Staaten zu einem Eintrag zusammenfassen.

In der Schweiz sollen die Villen Jeanneret-Perret und Schwob in La Chaux-de-Fonds, die Petite Villa au bord du Lac Leman in Corsaux und das Immeuble Clarté in Genf das Label erhalten. Weitere berühmte Bauten Corbusiers finden sich in Frankreich, Deutschland und sogar Indien.

Bisher sechs Schweizer Objekte

In der Schweiz sind bisher als Kulturgüter die Altstadt von Bern, der Klosterbezirk St. Gallen, das Kloster St. Johann in Müstair und die drei Burgen von Bellinzona in die UNESCO-Liste aufgenommen worden.

Als Naturgüter gelten die Region Jungfrau-Aletsch- Bietschhorn und der Monte San Giorgio.

Die Kandidatur der so genannten Glarner Hauptüberschiebung – einer tektonischen Besonderheit – wird zur Zeit von der UNESCO geprüft.

swissinfo und Agenturen

Der Bundesrat will für folgende Objekte das Label als UNESCO-Weltkulturgüter beantragen:
Die Bauten des Architekten Le Corbusier;
Die Kulturlandschaft der Albula-Bernina-Bahn;
Die prähistorische Pfahlbauersiedlungen;
Die Stadtlandschaft von La Chaux-de-Fonds und Le Locle;
Das Weingebiet des Lavaux.

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