Regierung nimmt Schwarzarbeit ins Visier
Die Volkswirtschaftsministerin hat eine nationale Kampagne gegen die Schwarzarbeit lanciert. Dies in Hinsicht auf ein restriktiveres Gesetz, das im Januar in Kraft tritt.
Laut Doris Leuthard generiert die Schattenwirtschaft jährlich 39 Milliarden Franken, was 9% des Bruttoinlandprodukts entspricht.
Dunkle Zeiten sollen in den nächsten Jahren für die Schwarzarbeit anbrechen. Bundesrätin Doris Leuthard sagte beim Start der Kampagne «Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle», Schwarzarbeit sei kein Kavalliersdelikt.
Wer schwarz arbeite, betrüge sich selber, denn er verzichte auf den Lohn, der ihm eigentlich zustehe, und auf den Schutz der Sozialversicherungen, sagte sie.
Während zweier Jahre wird mit Plakatbotschaften auf das Thema Schwarzarbeit aufmerksam gemacht.
Teil der Schattenwirtwschaft
Schwarzarbeit sei Teil der Schattenwirtschaft, mit der jährlich rund 39 Mrd. Franken oder 9% des Bruttoinlandprodukts am Fiskus und den Sozialversicherungen vorbeigeschleust würden, sagte Leuthard.
Auch wenn Schwarzarbeit sich nie ganz ausrotten lasse, brauche es das neue Gesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die dazugehörige Verordnung, die am kommenden 1. Januar in Kraft treten.
Anreize, Repression, Aufklärung
Das Gesetz arbeitet mit einer Mischung aus Anreizen, Repression und Aufklärung. So wird ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleine unselbständige Einkommen (Haushalthilfen und Kleinverdiener) eingeführt.
Zu Beginn gelten Obergrenzen von 19’890 Franken pro Person oder 53’040 Franken Gesamtlohnsumme.
Mit dem Ausfüllen eines einzigen Formulars zu Handen der AHV-Ausgleichskasse erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht gegenüber allen Sozialversicherungen. Zusätzlich entrichtet der Arbeitgeber auf dem Lohn eine Quellensteuer von 5% (4,5% Kanton, 0,5% Bund).
Gemeinsame Kontrollen
Das Gesetz verpflichtet die Kantone, ein kantonales Kontrollorgan einzurichten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) empfiehlt den Kantonen, Synergien mit der Stelle zu suchen, die mit dem Vollzug der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU betraut ist.
Die Kantone wollten dafür sorgen, dass Firmen nicht ohne Not doppelt oder dreifach kontrolliert werden, sagte der Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren-Konferenz, der St. Galler Regierungsrat Josef Keller.
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verpflichte dazu, die korrekten Betriebe nicht ungebührlich zu stören.
Schärfere Sanktionen
Das Gesetz sieht für Schwarzarbeitgeber neben den schon jetzt ausgestellten Bussen die Verhängung neuer Sanktionen vor. Bei schweren und wiederholten Verstössen droht der Ausschluss von staatlichen Aufträgen oder die Kürzung von Subventionen.
Sie sei überzeugt, dass die verschärften Sanktionen eine wirksame Abschreckung entfalten werden, sagte Leuthard. Zuversichtlich stimmt sie, dass die grossen Dachverbände der Wirtschaft partnerschaftlich mithelfen, für legale Arbeitsverhältnisse zu werben.
swissinfo und Agenturen
In einer vom Institut gfs.bern im Auftrag des Seco erarbeiteten Studie zeigt sich, dass
– Schwarzarbeit heute nur von einer Minderheit der Bevölkerung und der Arbeitgeberschaft als schwerwiegendes Problem der Schweizer Volkswirtschaft wahrgenommen wird.
– sowohl Nutzen als auch Risiken von Schwarzarbeit in erster Linie beim betroffenen Individuum lokalisiert werden. Deshalb wird das Phänomen in den Bereich der Eigenverantwortung delegiert.
– rund jede 4. befragte Person in der Schweiz die negativen Konsequenzen von Schwarzarbeit für den Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft relativiert.
– ein weiteres Drittel der Befragten sich zwar der kollektiven Auswirkungen von Schwarzarbeit bewusst sei, aber keinen akuten Handlungsbedarf sehe.
Schwarzarbeit ist eine Dienst- oder Werkleistung gegen Bezahlung ohne ordnungsgemässe Meldung und ohne staatliche Abgaben abzuführen.
Man schätzt ihren Anteil in der Schweiz auf 9% des Bruttoinlandprodukts.
Gemäss einer EU-Studie von 2004 tangiert dieses Phänomen die Länder der Europäischen Union unterschiedlich.
In einigen EU-Ländern liegt sie unter 5%, so in Holland und Schweden.
In Deutschland und Frankreich liegt sie bei rund 6%.
Italien ist mit 16% betroffen, Griechenland mit 20%.
Noch höher liegen die Anteile in Bulgarien und Rumänien.
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