Strommarkt: Öffnung in zwei Schritten
Der Schweizer Strommarkt soll nicht sofort geöffnet werden, sondern in zwei Etappen. Zudem sollen erneuerbare Energien gefördert werden.
Der Nationalrat, die grosse Parlamentskammer, hat damit am Mittwoch die links-grünen Referendumsdrohungen ernst genommen.
Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, setzte sich im Rat erfolgreich für den «langsamen Weg» ein. Zunächst sollen nur Industrie und Gewerbe die Freiheit erhalten, ihren Stromlieferanten selber zu wählen.
Gerade in der schweizerischen Referendums-Demokratie spiele das Tempo eine grosse Rolle, erklärte Leuenberger: «Wer eilig läuft, der fällt», zitierte er Shakespeare.
Knapper Entscheid
Mit 94 zu 92 Stimmen überging eine knappe Mehrheit des Nationalrats die Meinung der vorberatenden Kommission. Diese hatte befunden, eine schrittweise Marktöffnung diskriminiere die Kleinen und sei nicht EU-kompatibel.
Die Ratsmehrheit folgte nun jedoch dem Walliser Christdemokraten Maurice Chevrier, der dazu aufgerufen hatte, der Verunsicherung des Volkes über die Folgen der Liberalisierung Rechnung zu tragen und einen Scherbenhaufen zu vermeiden.
Nach Beschluss des Nationalrates entscheidet das Parlament nach fünf Jahren, ob auch die Kleinkundschaft und Haushalte auf dem freien Markt einen tieferen Strompreis suchen können. Ein fakultatives Referendum gegen die Vorlage schloss der Nationalrat mit 122 zu 61 Stimmen aus.
Hitzige Debatte
Der Abstimmung über die Liberalisierung ging ein harter Schlagabtausch zwischen dem bürgerlichen und dem links-grünen Lager voraus. Die Voten von Freisinnigen (FDP), Christlichdemokraten (CVP) und Vertretern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) warben für Rechtsgleichheit zwischen den Gross- und Kleinkonsumenten.
Von den Vorteilen der Marktöffnung dürfe nicht nur die Industrie profitieren, war der Tenor von bürgerlicher Seite.
Die Referendumsdrohung der «staatsgläubigen Linken» sei nur ideologisch begründet, sagte der Thurgauer Werner Messmer (FDP). Sie missachte die Rechtssprechung des Bundesgerichtes, die den Markt faktisch geöffnet habe, und blende die Entwicklung in der EU aus, die im Jahre 2007 den Elektrizitätsmarkt vollständig liberalisiere.
Warnung vor Crash-Kurs
Der Berner Sozialdemokrat André Daguet erinnerte an das Scheitern des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) in der Volksabstimmung vom 22. September 2002.
Wer glaube, gegen die breit abgestützte und ausgeklügelte Vorlage des Bundesrates erfolgreich antreten zu können, werde Schiffbruch erleiden. Die Version der Landesregierung hatte bereits die jetzt entschiedene Öffnung in zwei Schritten vorgesehen.
Eine sofortige Liberalisierung würde nur Versorgungs-Unsicherheit schaffen, bemerkte die grüne Bernerin Franziska Teuscher. Die bürgerlichen Fraktionen hätten sich auf einen Crash-Kurs festgelegt. Die Strommarktöffnung in einem Schritt wäre in einer Referendumsabstimmung chancenlos.
Erneuerbare Energien fördern
Vor dem Stromversorgungsgesetz verabschiedete der Nationalrat mit 136 zu 35 Stimmen die Revision des Elektrizitätsgesetzes, welche den grenzüberschreitenden Stromhandel mit einem nationalen Übertragungsnetz organisiert. Als Überwachungsorgan soll eine Elektrizitätskommission (ElCom) eingesetzt werden. Diese Vorlage war weitgehend unbestritten.
Der Nationalrat nutzte die Neuordnung des Strommarktes auch, um die erneuerbaren Energien zu fördern: Er hat mit 124 zu 24 Stimmen ein Programm gutgeheissen, das den Anteil der nichtfossilen Energien von 67 auf 77 Prozent erhöht. Diese zehn Prozent mehr Strom aus Wasser, Sonne, Erdwärme, Wind, Biomasse und Abfall sollen bis im Jahre 2030 erreicht werden.
Solche neue Anlagen sollen künftig eine Einspeisevergütung erhalten, welche deren Kosten deckt. Finanziert werden soll diese durch einen Zuschlag auf den Kosten der Netznutzung.
Um die Endverbraucher nicht zu stark zu belasten, soll der Zuschlag auf 0,3 Rappen pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das entspricht laut dem Kommissionssprecher rund 165 statt heute 70 Millionen Franken pro Jahr.
swissinfo und Agenturen
Die Vorlage zur Öffnung des Energiemarktes wurde in drei Teile aufgetrennt.
Im Stromversorgungs-Gesetz (StromVG) sollen die Leitplanken für die Öffnung des Strommarktes gesetzt werden.
Mit dem Elektrizitäts-Gesetz (EleG) soll der internationale Strom-Transport an die EU-Vorgaben angepasst werden.
Zudem sollen im Energie-Gesetz (EnG) Massnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien festgelegt werden.
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