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Wenn die Jagd nach Souvenirs illegal wird

Beschädigter Tempel in Ankor, Kambodscha. Unesco

Kulturgüter sind keine Konsumgüter. Aus dem Ausland mitgebrachte kulturelle Souvenirs können grosse Probleme bereiten, erklärt die Entwicklungs-Organisation "Erklärung von Bern".

Oft gehören solche Erinnerungsstücke zum weltweiten Kulturgut und sind geschützt. Der Handel damit ist also illegal.

Wenn einer eine Reise tut, dann hat er was zu erzählen und manchmal auch zu zeigen. Souvenirs aus fernen Ländern sind beliebt. Sei dies ein antikes Tonfigürchen, das man einem Strassenhändler abgekauft hat oder das Mosaiksteinchen, das bei der Besichtigung einer Tempelanlage vom Boden aufgeklaubt wurde.

Oft sind sich die Touristen nicht bewusst, dass sie etwas moralisch Verwerfliches oder gar Ungesetzliches tun. Das soll sich nun ändern. Die Erklärung von Bern (EvB) lanciert eine Sensibilisierungs-Kampagne zum Kulturgüterraub in Afrika, Asien und Lateinamerika.

Claudia Buess, eine der EvB-Kampagnen-Verantwortlichen, rät deshalb: “Wenn man ein Souvenir kauft, soll man sich genau vergewissern, was man kauft.”

Wenn man nicht unterscheiden kann ob ein Objekt alt und eventuell geraubt ist oder neu produziert, sollte man “unbedingt nach der Herkunft fragen, und anhand einer Verkaufsquittung feststellen, wer das Objekt vorher besessen hat”, empfiehlt Buess weiter.

“Weiter sollte man prüfen, ob noch Dreck am Objekt klebt, ob Schneide- oder Reiss-Spuren sichtbar sind.” Bei Unsicherheiten sollte das Objekt nicht gekauft werden. “Man kann auch Freude an einer autorisierten Kopie haben”, ist Buess überzeugt.

Kauft man aber ein echtes Objekt, sollte man sich zum Voraus über Exportbestimmungen informieren. Claudia Buess: “Aus Mali dürfen zum Beispiel keine Terrakotta-Figuren ausgeführt werden.”

Die voraussichtlich im Frühjahr 2005 in Kraft tretende Verordnung über den internationalen Kulturgüterverkehr verlangt zudem ausdrücklich nach einer Verkaufsquittung, damit ein antikes Objekt über die Schweizer Grenze gebracht werden kann. Die Herkunft muss dokumentiert sein.

Drohende Strafen

Ein Tourist kann aber schon vor dem Überqueren der Schweizer Grenze in grosse Schwierigkeiten geraten. Bei der unerlaubten Ausfuhr von Antiquitäten drohen ihm in der Türkei zum Beispiel bis zu zehn Jahre Gefängnis. Auch andere Länder sehen in einem solchen Fall drakonische Strafen vor.

Die Präsidentin der Schweizerischen Unesco-Kommission, Francesca Gemnetti, macht den Schweizer Touristen jedoch ein Kompliment: “Heutzutage ist der Tourist viel besser informiert, speziell der Tourist aus der Schweiz. Er besitzt eine ökologische Sensibilität und Respekt vor anderen Kulturen.”

Das neue Kulturgüter-Transfer-Gesetz sei eine gute Sache, meint Claudia Buess. Ihrer Ansicht nach sei die EvB-Kampagne aber nötig, um eine Bewusstseins-Änderung in der Bevölkerung herbeizuführen.

Chancen und Gefahren

Zusammenhänge aufzeigen, lautet die Devise. “Das kulturelle Erbe ist eine nicht erneuerbare Ressource”, betont Claudia Buess. Es habe auch Auswirkungen auf das Selbstverständnis und die Identität der Bevölkerung.

Wenn Kulturgüter verschwinden, treten auch ökonomische Schäden ein. Ein armes Land kann seine Einkünfte nämlich enorm steigern, wenn es seine Kulturgüter zur Schau stellen kann. “Das lockt Touristen an, wie die Beispiele Machu Picchu in den Anden und Angkor Wat in Kambodscha zeigen”, erklärt Claudia Buess.

Und wenn ein Kulturerbe auf der UNESCO-Weltkulturerbe-List steht, kurbelt das den Tourismus enorm an.

Profitieren können armen Länder aber auch, wenn sie ihre Kulturgüter ins Ausland ausleihen. So hat der ägyptische Staat für die Tutanchamun-Objekte im Antikenmuseum Basel rund 5 Millionen Franken Leihgebühr kassieren können.

swissinfo, Etienne Strebel

Man schätzt, dass 70% der archäologischen Orte in Mali verwüstet sind.
In China werden jedes Jahr 20’000 Gräber ausgeraubt.
Gemäss dem Welt-Dachverband der Museen wurden in Guatemala in den letzten zwei Jahren 255 Objekte aus Kirchen und Klöstern gestohlen (nur 29 wurden wieder aufgefunden).

Die Erklärung von Bern (EvB) wurde 1968 durch eine Erklärung von protestantischen Theologen, die mehr Hilfe für Entwicklungsländer forderten, gegründet.

Die EvB macht Druck auf den Staat und Schweizer Firmen, damit diese ihr Verhalten gegenüber Staaten der Dritten Welt ändern.

Die EvB finanziert sich durch den Verkauf ihrer Revue und durch die Zuwendungen ihrer Mitglieder.

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