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Zuständigkeit für Waffenexporte bleibt vorerst unverändert

Die Diskussion über den Export von Schweizer Waffen ist noch nicht zu Ende. (Archivbild) KEYSTONE/ANTHONY ANEX sda-ats

(Keystone-SDA) Die Diskussion über Waffenexporte ist noch nicht zu Ende. Der Nationalrat verlangt, dass künftig das Parlament die Bewilligungskriterien festlegt. Der Ständerat hat den Entscheid darüber am Donnerstag auf die lange Bank geschoben.

Er schickte eine Motion der BDP-Fraktion, die die Zuständigkeit vom Bundesrat auf das Parlament übertragen will, an die Kommission zurück. Der Antrag stammte von Werner Luginbühl (BDP/BE). Die von der Kommission beantragte Ablehnung der Motion könne unterschiedlich interpretiert werden, argumentierte er.

Sie könne bedeuten, dass das Problem als gelöst betrachtet werde. Aus Sicht von Luginbühl könnte eine Ablehnung aber auch so gelesen werden, dass sich der Ständerat eine Lockerung der Bewilligungskriterien wünscht. Der Text der Motion müsse daher so angepasst werden, dass kein Interpretationsspielraum bleibe.

Neue Ausgangslage

Die Ausgangslage hat sich seit dem Entscheid des Nationalrats in der Herbstsession grundlegend verändert. Die BDP reichte die Motion ein, nachdem der Bundesrat angekündigt hatte, die Kriterien für den Export von Kriegsmaterial zu lockern. Neu sollten Schweizer Rüstungsfirmen Waffen auch in Bürgerkriegsländer exportieren können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie unterstützen.

Das stiess auf heftigen Widerstand, nicht nur im Parlament, sondern auch in der Zivilgesellschaft. Eine Allianz bereitet eine «Korrektur-Initiative» vor, die den Export von Waffen in kriegführende Länder verbieten will. Der Protest wirkte: Um negative Folgen für die Rüstungsindustrie zu verhindern, zog der Bundesrat seine Pläne Ende Oktober zurück.

Damals hatte der Nationalrat der BDP-Motion aber bereits zugestimmt. Die Ständeratskommission beurteilte den Vorstoss nach dem Entscheid des Bundesrats als überflüssig und beantragte die Ablehnung. Nun geht dieser zuerst zurück an die Kommission. Ebenfalls an die Kommission geschickt hat der Ständerat eine Motion Raphaël Comte (FDP/NE), der bessere Kontrollen für Kriegsmaterialexporte verlangt.

Initiative ist bereit

Seit Donnerstag ist derweil klar, wie es mit der Korrektur-Initiative weitergeht. Die «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» hatte angekündigt, die Initiative zu lancieren, falls der Ständerat die BDP-Motion ablehnen sollte. Den Initiativtext hat sie bereits zur Vorprüfung bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Nach dem Entscheid des Ständerats zur Rückweisung an die Kommission soll das Volksbegehren nun am 11. Dezember lanciert werden, wie die Initianten in einer Mitteilung schrieben. Die Verfassungsänderung soll nicht nur eine weitere Lockerung verhindern, sondern auch einen früheren Entscheid des Bundesrats rückgängig machen.

Dieser hatte 2008 die Regeln verschärft – mit Blick auf eine Volksinitiative der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) für ein Verbot von Waffenexporten. Im Abstimmungskampf dazu versicherte die Regierung, an der restriktiven Praxis festhalten zu wollen.

2014 lockerte der Bundesrat dann jedoch im Auftrag des Parlaments die Regeln. Vorher durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Seither sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die «Korrektur-Initiative» soll diesen Entscheid korrigieren.

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