Beschwerde gegen Switch-Verfahren
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat eine Beschwerde des Internet-Portals "reisen.ch" abgelehnt.
Als Halterin von Internet-Domänen mit “ue” hatte “reisen.ch” gewisse Vorrechte bei der Vergabe von neuen Domänen mit “ü” beansprucht.
Die Beschwerde der Portalbetreiberin richtete sich gegen das Vergabeverfahren für Domänen mit Umlauten.
Bei der Einführung der Internationalised Domain Names (IDN) wollte “reisen.ch” verhindern, dass heutige Domänen mit “ue” in ihrer Schreibweise mit “ü” von Dritten registriert werden können. “Reisen.ch” verlangte ein Vorrecht auf diesen Namen, wie z.B. “wellnessfuehrer.ch”.
“First come, first served”
Zuvor hatte die Registrierungsstelle Switch bereits ein entsprechendes Gesuch der Portalbetreiberin abgelehnt. Nach der Ablehnung des BAKOM kommt das Prinzip “First come, first served” zur Anwendung.
Das Prinzip entspreche den erlassenen Vorschriften und den internationalen Gepflogenheiten, hatte Bernard Bürki, BAKOM-Sprecher, bereits bei der Einreichung der Beschwerde am 17. Februar festgehalten.
Mögliche weitere Schritte
Dieser Entscheid des BAKOM ist nach Ansicht der Portalbetreiberin “sachlich und formell falsch”. Das Unternehmen prüfe derzeit, ob es noch vor dem 1. März die Beschwerde an die Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen soll.
Da “reisen.ch” nach wie vor von der Unrechtmässigkeit des geplanten Vorgehens überzeugt sei, werde versucht, den Starttermin für IDN-Domänen vom 1. März zu verzögern. Dennoch will die Portalbetreiberin von einer superprovisorischen Verfügung des zuständigen Zivilgerichts absehen.
swissinfo und Agenturen
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