Beschränkter Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt
Der Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt soll für Personen von ausserhalb der EU und der EFTA geregelt und zum Teil kontingentiert werden. Dies verlangt das neue Ausländergesetz.
Weil verschiedene Komitees das Referendum gegen die Vorlage eingereicht haben, kommt das Gesetz am 24. September an die Urne.
In der Schweiz leben über 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Deren Aufenthalt und Niederlassung werden seit 1931 im gleichnamigen «Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer» (ANAG) geregelt.
In der heutigen Ausländerpolitik stösst dieses laut der Landesregierung allerdings häufig an Grenzen. Die komplizierten Bewilligungswege würden oft zu einem hohen bürokratischen Aufwand für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Darum hat der Bundesrat ein neues Ausländergesetz (AuG) angeregt.
Qualifizierte Arbeitskräfte
Das neue Gesetz soll weitgehend nur für Personen von ausserhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) gelten.
Von ausserhalb diesen Räumen sollen nur Spezialistinnen und Spezialisten, Führungskräfte und andere beruflich besonders qualifizierte Personen zugelassen werden.
Die Erfahrung zeige, dass eine gute berufliche Qualifikation die langfristige Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz erleichtere, so die Begründung.
Zudem schreibt das Gesetz fest, dass die Zahl der jährlichen Zulassungen von Ausländerinnen und Ausländern zu einer Erwerbstätigkeit beschränkt werden soll.
So muss bei Stellenbesetzungen nachgewiesen werden, dass keine Schweizerinnen und Schweizer oder Personen aus EU- und EFTA-Staaten für eine Arbeitsstelle gefunden werden konnten.
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Referendum
Einfachere Verfahren, schärfere Strafen
Für bereits in der Schweiz beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer sieht das Gesetz einfachere Verfahren vor. So sollen diese Beruf und Arbeitsstelle ohne Bewilligung wechseln und frei in einen anderen Kanton ziehen können, wenn sie dort eine Arbeitsstelle haben.
Weiter soll der Familiennachzug in verschiedenen Gebieten verbessert werden. Die frühere Einschulung ausländischer Kinder würde deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und integrierend wirken, betont der Bundesrat.
Schliesslich sollen neue rechtliche Instrumente den Behörden eine bessere Grundlage geben, um konsequenter gegen Missbräuche vorgehen zu können. Neu sollen Scheinehen verhindert und die Strafen allgemein erhöht werden, besonders für Schlepper und bei Schwarzarbeit.
Pro und Kontra
«Das Ausländergesetz ist eine sinnvolle und zwingende Ergänzung zur Personenfreizügigkeit», betont Philipp Müller im Gespräch mit swissinfo. Der Nationalrat der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) gilt als einer der Väter des neuen Ausländergesetzes. Er hat in der Detailberatung über 50 Anträge beigesteuert.
Der Genfer Nationalrat Ueli Leuenberger, Vizepräsident der Grünen Partei, engagiert sich an vorderster Front gegen die Vorlage. «Das Gesetz produziert Ausländer erster und zweiter Klasse», erklärt er. «Es ist eigentlich ein Ausländergesetz gegen die Nicht-EU-Bürger.»
Dem widerspricht Müller: «Es gibt keine Zweiklassen-Gesellschaft für Leute, die in der Schweiz leben», sagt er. «Es gibt aber eine berufliche und integrationspolitische Hürde, die etwas höher ist für die Zuwanderung aus Drittstaaten.» Im neuen Gesetz gebe es klare Verbesserungen gegenüber der heutigen Praxis, ist Müller überzeugt.
Auch für Leuenberger ist klar, dass im Ausländerbereich gegenüber heute einiges geändert werden muss. «Aber nicht so», sagt er. «Es ist ganz klar, dass die 700’000 Nicht-EU-Bürger in der Schweiz, die hier arbeiten und leben, diskriminiert werden.»
Volksmehr entscheidend
Weil es sich bei der Vorlage um ein Gesetz respektive ein Referendum dagegen handelt, ist am 24. September 2006 einzig das Volksmehr ausschlaggebend.
Bei einer Annahme der Vorlage tritt das neue Ausländergesetz voraussichtlich Anfang 2008 in Kraft.
swissinfo, Christian Raaflaub
Zulassung:
Während mit EU und EFTA seit 2002 der freie Personenverkehr besteht, gelten für alle anderen Staaten Einschränkungen. Zugelassen werden in beschränktem Ausmass lediglich gut qualifizierte oder spezialisierte Arbeitskräfte.
Integration:
Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer wird verbessert. Die Anstrengungen für die Integration werden verstärkt – auch Ausländerinnen und Ausländer sollen ihren Teil beitragen.
Schutz der öffentlichen Ordnung:
Kriminalität und Missbrauch des Ausländerrechts sollen künftig besser verhindert und schärfer bestraft werden. So sind besondere Massnahmen gegen das Schlepperwesen, die Schwarzarbeit und Scheinehen vorgesehen.
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