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Einschränkung der Ausfuhr von Kriegsmaterial

Ausgedientes Kriegsmaterial geht künftig zurück zum Hersteller oder wird in der Schweiz verschrottet. Keystone

Die Schweiz will die Ausfuhr von ausgedientem Kriegsmaterial einschränken. Die Regierung zieht damit Konsequenzen aus umstrittenen Geschäften.

Ausgedientes, nicht in der Schweiz produziertes Kriegsmaterial muss künftig ins Ursprungsland zurückgebracht werden.

Die Landesregierung hat aus den misslungenen Geschäften mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) die Konsequenzen gezogen. Ausgedientes Kriegsmaterial, das nicht in der Schweiz produziert worden war, muss ins Ursprungsland zurückgebracht werden.

Dabei soll das Kriegsmaterial zurückverkauft oder dem Ursprungsland kostenlos überlassen werden, sagte Bundesrat Joseph Deiss am Freitag. In Ausnahmefällen darf altes Material allerdings auch in Zukunft weiterverkauft werden. Geschäfte mit Staaten wie den VAE sind aber nicht mehr möglich.

Weiterverkauft werden darf ausgedientes Kriegsmaterial nur noch in jene 25 Länder, die sämtlichen internationalen Exportkontrollregimes angehören. Zu diesen Ländern gehören die USA, Frankreich, Deutschland, Argentinien oder Japan. In keinem der Länder auf der Liste gibt es systematische Menschenrechtsverletzungen.

Als dritte Möglichkeit sieht der Bundesrat vor, dass ausgedientes Material in der Schweiz verschrottet oder verwertet wird. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden.

Kontrolle unmöglich

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Rückgabe von Kriegsmaterial an das Ursprungsland mit keinen Auflagen zu verbinden. So sind etwa die Länder frei, das Material ihrerseits weiterzuverkaufen – auch in Länder, in welche die Schweiz keine Waffen oder Panzer liefern würde.

Es mache keinen Sinn an Ursprungsländer so genannte Nichtwiederausfuhr-Erklärungen zu stellen, sagte Deiss dazu. «Wir könnten gar nicht kontrollieren, ob beispielsweise die USA eigene Panzer oder jene, die sie von der Schweiz zurückgenommen hat, in ein bestimmtes Land ausliefern.»

Recht zu Nachinspektionen

Wenn die Schweiz ausgedientes Kriegsmaterial nicht in ein Ursprungsland zurückbringt, aber in andere Staaten verkauft, verlangt sie von diesen wie bis anhin eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung. Künftig allerdings in schärferer Form.

Neu werden nicht nur Weiterverkäufe, sondern auch Schenkungen und Leihgaben ausgeschlossen. Zudem muss sichergestellt sein, dass ein Importland seine Zusicherungen auch tatsächlich als verpflichtend anschaut. In besonderen Fällen wird sich die Schweiz das Recht zu Nachinspektionen ausbedingen.

Weiter verlangt der Bundesrat, dass die involvierten Stellen der Verwaltung enger miteinander zusammenarbeiten – insbesondere dort, wo Zweifel bestehen, dass eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung eingehalten wird. Die strengeren Massnahmen bei der Ausfuhr von ausgedientem Material gelten ab sofort.

Die Vorgeschichte

Anlass zur neuen Praxis gaben zwei misslungene Geschäfte mit den VAE. Im ersten Fall ging es um 180 Schützenpanzer M113. Diese hatten die VAE dem Irak schenken wollen um damit zum Aufbau der neuen Sicherheitskräfte beizutragen.

Der Deal wäre nach dem damaligen Recht legal gewesen, wird doch der Aufbau der irakischen Streitkräfte auch durch Beschlüsse des UNO-Sicherheitsreates unterstützt.

Nachdem der Bundesrat im August 2005 die Ausfuhrermächtigung sistiert hatte, zogen sich die VAE vom Geschäft zurück. Sie wollten nicht länger warten.

Im zweiten Fall ging es um 40 Panzerhaubitzen M109. Diese hatten die VAE trotz Wiederausfuhr-Verbot nach Marokko geliefert. «Bis heute haben wir von den Vereinigten Arabischen Emiraten in dieser Sache keine Antwort erhalten», sagte Deiss. «Das ist unbefriedigend.»

Weiter hat der Bundesrat Ende Juni 2005 einem Vermittlungsgesuch für den Verkauf von bis zu 736 gepanzerten Mannschaftstransport-Wagen M113 an Pakistan zugestimmt.

Die Fahrzeuge hätten ausschliesslich für UNO-Friedensmissionen gebraucht werden sollen. Das Geschäft ist aber nicht zustande gekommen.

swissinfo und Agenturen

2005 hat die Schweiz für 257,7 Mio. Franken Kriegsmaterial in 72 Länder exportiert (2004: 402,2 Mio.).

Das entspricht 0,17% (0,27%) der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.

Rund 86 % (72%) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterial-Verordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimes (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologie-Kontrollregime, Wassenaar Vereinbarung) angehören.

Das Schweizer Kriegsmaterialgesetz verbietet die Ausfuhr von Kriegsmaterial in Staaten mit einem militärischen Konflikt.

Der Begriff Kriegsmaterial erfasst nicht nur Waffensysteme, Munition, Sprengmittel und weitere Ausrüstungen für den militärischen Einsatz, sondern auch Ausrüstungs-Gegenstände, die spezifisch für die Kampfausbildung konzipiert oder dafür abgeändert worden sind.

Die Schweiz hatte in letzter Zeit nicht immer eine gute Hand bei ihren Waffenverkäufen. So waren zum Beispiel 40 Panzerhaubitzen nach dem Verkauf an die Vereinigten Arabischen Emirate plötzlich in Marokko aufgetaucht.

Im Zusammenhang mit diesem und ähnlichen Geschäften wurde auch die Frage wieder heftiger diskutiert, wie weit solche Verkäufe mit der Schweizer Neutralität zu vereinbaren seien.

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