Keine Einbürgerungen an der Urne
In der Schweiz soll es keine Einbürgerungen an der Urne geben. Einzig die Gemeindeversammlung soll darüber entscheiden dürfen.
Der Ständerat, die kleine Parlamentskammer, ist am Mittwoch in der dritten Behandlungsrunde des Bürgerrechtsgesetzes dem Nationalrat gefolgt.
Der Nationalrat habe deutlich entschieden, erklärte der Urner Christlichdemokrat Hansheiri Inderkum im Namen der Staatspolitischen Kommission (SPK).
Die SPK befürchte, dass bei einem Festhalten des Ständerats die Vorlage schliesslich Schiffbruch erleiden könnte. «Wir haben lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.»
Einschwenken auf Linie des Bundesgerichts
Dies schien zu überzeugen. Ohne weitere Wortmeldungen und ohne Abstimmung beschloss der Rat, auf die Linie der grossen Kammer – und auch auf jene des Bundesgerichts – einzuschwenken.
Entscheide zu Einbürgerungsgesuchen sollen demnach nur an den Gemeindeversammlungen zulässig sein. Es sollen dabei auch einige Personendaten bekannt gegeben werden dürfen, wie zum Beispiel Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer und Integrationsgrad der Gesuchstellenden, nicht jedoch die Religionszugehörigkeit.
Als indirekter Gegenentwurf gedacht
Die nun unter Dach gebrachte Vorlage aus dem Ständerat versteht sich als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) «Für demokratische Einbürgerungen».
Beide Räte haben die Initiative abgelehnt, die voraussichtlich am 1. Juni 2008 zur Abstimmung kommen wird. Der Bundesrat wird den Termin im Januar noch fixieren.
Die Initiative der SVP will es den Stimmberechtigten überlassen, welches Organ der Gemeinde das Gemeindebürgerrecht erteilt. Gegen den Entscheid soll es keine Beschwerdemöglichkeit geben.
Unvereinbar mit Menschenrechts-Konvention
Bundesrat, Nationalrat und Ständerat halten hierzu fest, der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung sei unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.
swissinfo und Agenturen
Einbürgerungen an der Urne oder Gemeindeversammlungen wurden von einigen Gemeinden vorwiegend in der Deutschschweiz praktiziert.
Zu reden gaben vor allem die Einbürgerungsanträge, die in Emmen (Luzern) abgelehnt wurden.
Dort hatten Kandidaten mit Namen, die auf eine Herkunft aus den Republiken des ehemaligen Jugoslawiens schliessen liessen, von Anfang an keine Chance.
2003 entschied das Bundesgericht, ablehnende Entscheide müssten begründet werden. Seit dem Lausanner Urteil sind damit Einbürgerungen an der Urne faktisch illegal.
Um das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts umzustossen, lancierte die SVP eine Volksinitiative.
Wer sich in der Schweiz einbürgern will, muss seit 12 Jahren hier wohnhaft sein.
Eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes erhält, wer gut integriert ist und die schweizerische Rechtsordnung kennt.
Die Einbürgerung erfolgt durch den jeweiligen Kanton und die Wohngemeinde.
2005 wurden 39’753 Einbürgerungen vorgenommen, so viele wie nie zuvor.
In der Schweiz leben mehr als 20% Ausländerinnen und Ausländer.
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