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«Nein» zur Personenfreizügigkeit

Arbeit verlieren? Ostzuwanderung nein - das sagt das Nein-Komitee. Keystone

Das Komitee gegen die Ausweitung der Personen-Freizügigkeit auf die neuen EU-Länder befürchtet bei einem "Ja" Arbeitslosigkeit und Lohndumping.

Regierung, Gewerkschaften, Wirtschaft und Bauern setzen sich für die Erweiterung des bilateralen Abkommens am 25. September ein.

Die Gegner der Ausweitung des Personenfreizügigkeits-Abkommens auf die neuen EU-Staaten haben sich am Freitag in den Abstimmungskampf eingeschaltet. Das Komitee «für sichere Arbeitsplätze und solide Sozialwerke» legte dabei den Akzent ganz auf die aus seiner Sicht drastischen Folgen der Vorlage für die Arbeitnehmer.

«Mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit wird eine weitere Welle von Arbeitslosen aus dem Ausland in der Schweiz ihr Glück versuchen und die Zahl der Arbeitslosen in die Höhe treiben», sagte Nationalrat Bernhard Hess von den Schweizer Demokraten (SD). Er warf den Gewerkschaftsführern vor, ihre zahlenden Mitglieder zu verraten.

Flankierende Massnahmen schlecht für Kleinbetriebe

Die Gewerkschaften plädieren für ein Ja, weil sie die flankierenden Massnahmen und die Kontrollen gegen Lohn- und Sozialdumping durch die Kantone als genügend erachten. Von diesen Massnahmen wollte der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi vom Nein-Komitee nichts wissen: Vor allem die Kleinbetriebe würden daran zu beissen haben, denn sie müssten mit mehr Bürokratie und höheren Kosten kämpfen.

Sein Aargauer SVP-Ratskollege Luzi Stamm widersprach der Behauptung, bei einem Nein drohten die ganzen Bilateralen I hinfällig zu werden. Die EU habe gar kein Interesse daran, diese Verträge integral zu kündigen, sagte er. In der EU habe nie jemand so etwas gesagt, die Angst davor werde nur vom Bundesrat geschürt.

Heisser Abstimmungskampf zu erwarten

Als hysterische Angstmacherei bezeichnete Pirmin Schwander, Schwyzer SVP-Nationalrat und Präsident der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), das Argument des Bundesrats (Regierung), die EU könne die Bilateralen I bei einem Nein aufkündigen. Den Befürwortern dämmere es langsam, dass die Abstimmung mit Sachargumenten nicht zu gewinnen sei, ergänzte Stamm.

Laut Schwander wollen die Gegner in den nächsten Wochen an rund 25’000 Orten in der Schweiz ihr Plakat aufhängen, auf dem es heisst: «Arbeit verlieren? Ostzuwanderung Nein». Dafür stehen bisher rund 300’000 Franken zur Verfügung, durch eine Sammelaktion sollen es noch mehr werden. «Wir können auf die Basis zählen, die Angst um ihre Arbeitsplätze hat», ist sich Schwander sicher.

Bauern und Gewerbe für ein Ja

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der Schweizerische Bauernverband (SBV) kämpfen seit Freitag gemeinsam für ein Ja zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Die Betriebe beider Verbände seien auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, teilte das neu gegründete Komitee «Binnenwirtschaft für ein Ja zum freien Personenverkehr» mit. Sowohl hochqualifizierte Spezialisten wie auch saisonale Aushilfen würden gebraucht.

Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesrat dafür

Vehement für ein Ja setzt sich der Wirtschaftsdachverband economiesuisse ein. Ein Nein würde der Schweizer Wirtschaft schaden und die Konjunktur schwächen, so die Unternehmer, die sich auch um das internationale Renommee der Schweiz sorgen. Auch der Arbeitgeberverband macht sich für ein Ja stark. In diesem Punkt sind sie sich auch mit den Gewerkschaften einig.

Drei der vier Bundesratsparteien – Freisinnige, Christ- und Sozialdemokraten – haben die Ja-Parole gefasst. Die Schweizerische Volkspartei von Bundesrat Christoph Blocher steht für ein Nein ein.

Anfang Juli hatte der Bundesrat den Abstimmungskampf eröffnet: Die Schweizer Regierung – auch Justizminister Blocher – trat dabei geschlossen für ein Ja ein. Die Schweiz sei für diese Art von Öffnung vorbereitet.

swissinfo und Agenturen

Über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeits-Abkommens sowie die Revision der flankierenden Massnahmen wird am 25. September 2005 abgestimmt.
Das Referendum ist mit 92’901 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen.

Mit der Erweiterung der EU um 10 neue Mitglieder am 1. Mai 2004 wurden die bestehenden bilateralen Abkommen Schweiz-EU automatisch auf die neuen Staaten ausgedehnt.

In einem Zusatzprotokoll wurde in Bezug auf die neuen osteuropäischen EU-Staaten für den freien Personenverkehr eine separate Übergangs-Regelung festgelegt.

Die Regelung sieht eine schrittweise und kontrollierte Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes gegenüber Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten vor.

Arbeitsmarktliche Beschränkungen (Inländervorrang, Kontingente, Kontrolle der Lohn- und Arbeits-Bedingungen) können bis am 30. April 2011 weitergeführt werden.

Das Parlament hat in der Wintersession 2004 das Zusatzprotokoll gemeinsam mit der Revision der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping genehmigt.

Da darauf erfolgreich das Referendum ergriffen wurde, kommt es nun am 25. September zu einer Volksabstimmung.

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