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USA danken Schweiz für Hilfe im Fall Saberi

Saberi 2004 in der von einem Erdbeben zerstörten historischen Stadt Bam. Reuters

Die USA haben sich nach der Freilassung der US-iranischen Doppelbürgerin Roxana Saberi für die Hilfe der Schweiz in dem Fall bedankt. Als Schutzmacht der USA in Iran engagierte sich die Schweiz für eine faire Behandlung Saberis.

In Teheran erklärte Botschafterin Livia Leu-Agosti gegenüber swissinfo.ch, der Fall sei auch beim Treffen von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz mit dem iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad zur Sprache gekommen, und die Schweizer Botschaft habe interveniert.

Als Schutzmacht der USA kümmere sich die Schweiz seit 1980 um die US-Bürger in Iran, so Leu-Agosti.

Zwar anerkennt Iran keine Doppelbürgerschaft und betrachtet Saberi ausschliesslich als Iranerin. Deshalb wurde der Schweiz auch kein konsularischer Zugang zu Saberi während ihres Aufenthaltes im Gefängnis gewährt.

Der 32-jährigen Journalistin, die sowohl die iranische als auch die US-Staatsbürgerschaft hat, war Spionage für die USA vorgeworfen worden. Am 18. April war sie in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Saberis Anwalt hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Seit Montag frei

Am Montag konnte sie nach knapp viermonatiger Haft das Gefängnis in Teheran verlassen, nachdem ein Berufungsgericht ihre achtjährige Haftstrafe in eine zweijährige Bewährungsstrafe umgewandelt hatte.

Für die Journalistin, die für die britische BBC, den öffentlichen US-Radioverbund NPR und für Fox News tätig war, hatte sich auch US-Präsident Barack Obama eingesetzt. Er hatte die Spionagevorwürfe als unbegründet zurückgewiesen und ihre Freilassung verlangt.

Eltern wussten nichts

«Es geht mir gut», sagte Saberi am Montag beim Verlassen des Gefängnisses. «Ich will nichts weiter sagen, aber es geht mir gut.»

Saberis Eltern hatten erst einen Monat nach ihrem Verschwinden erfahren, dass sie im Gefängnis ist. «Noch dazu im Evin-Gefängnis für politische Häftlinge, das ist das Schlimmste», sagte ihr Vater in Teheran gegenüber swissinfo.ch.

Sie sei völlig allein gewesen, habe niemanden sehen dürfen, ausser ihren engsten Angehörigen, und das seien ihre Eltern, die in den USA leben.

Er sei daraufhin an die Öffentlichkeit gegangen. «Man warf ihr vor, Aufnahmen weitergeleitet zu haben, aber es wurde nie gesagt, was für Aufnahmen dies sein sollen und an wen sie sie weitergeleitet haben soll», so der Schriftsteller.

Er ist vor 36 Jahren in die USA gegangen und seither nie mehr zurückgekehrt. Er sei gar nicht erfreut gewesen, als seine in den USA geborene Tochter vor sechs Jahren entschied, nach Iran zu gehen, wo sie nie zuvor gewesen war.

Ahmadinedschad schaltete sich ein

Das Verfahren an dem Berufungsgericht in Teheran hatte am Sonntag unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Saberi hatte dabei abgemagert und müde gewirkt. In der vergangenen Woche hatte ihr Vater gesagt, sie habe einen zweiwöchigen Hungerstreik beendet und sei sehr geschwächt.

Das Urteil aus der ersten Instanz sei aufgehoben worden, weil Saberi nun nicht mehr «Zusammenarbeit mit einem feindlichen Staat» zur Last gelegt werde, sagte ein Anwalt der Journalistin. In der Berufungsinstanz sei festgehalten worden, dass die USA «kein feindlicher Staat» seien. Dennoch habe das Gericht befunden, Saberi habe «geheime Unterlagen gesammelt».

Während das Revolutionsgericht der ersten Instanz nur eine Stunde auf den Fall verwendete, dauerte der Berufungsprozess insgesamt drei Stunden. Auch der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hatte die Richter aufgefordert, das Urteil aus der ersten Instanz genau zu prüfen.

Verhängnisvoller Weinkauf

Die Reporterin und ehemalige «Miss North Dakota» war als Tochter eines iranischen Vaters und einer japanischen Mutter in den USA geboren. Ihr war von den iranischen Behörden zunächst vorgeworfen worden, eine Flasche Wein gekauft zu haben – nach iranischem Recht ist dies streng verboten. Später hiess es, sie habe ohne Akkreditierung gearbeitet.

Im iranischen Recht wird eine doppelte Staatsbürgerschaft zwar toleriert aber nicht offiziell anerkannt. Entscheidend im Iran ist letztendlich die Nationalität des Vaters, der in Roxana Saberis Fall Iraner ist. Saberi war vor sechs Jahren in den Iran gezogen. Zuletzt soll sie an einem Buch über den Iran gearbeitet haben.

Der Radiosender NPR begrüsste die Freilassung seiner Mitarbeiterin. NPR-Chefin Vivian Schiller erklärte, alle seien «überglücklich», dass Saberi nun nach Hause komme. Vor ihrem Haus in Fargo im US-Bundesstaat Nord Dakota hätten Freunde bereits Willkommensschilder aufgestellt.

Susan Abdallah, swissinfo.ch und Agenturen

Das Treffen von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Mahmud Ahmadinedschad fand Ende April im Vorfeld der Antirassismus-Konferenz in Genf statt.

Israel hatte das Treffen umgehend verurteilt. So bezeichnete Vize-Aussenminister Danny Ayalon dieses als «erbärmlich».

Der israelische Botschafter war nach dem Treffen nach Israel bestellt worden, das Klima zwischen den beiden Ländern kühlte sich merklich ab.

Für die Schweiz stelle Iran wohl nur eine Frage der Diplomatie oder der Handelsbeziehungen dar, für Israel handle es sich dagegen um eine Frage des Überlebens, hiess es.

Die Schweiz hatte sich von der heftigen Reaktion Israels überrascht gezeigt. «Ich verstehe die Kritik, aber sie ist unberechtigt», hatte Merz erklärt.

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