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Wohin führt die Ausländer-Integration?

Sprachkurse sind ein wichtiger Teil der Integrationsmassnahmen Keystone

Die Integrationspraktiken für Ausländer sind von Kanton zu Kanton verschieden. Basel hat kürzlich die Rechtsgrundlagen zum ersten Integrationsvertrag der Schweiz geschaffen.

Auf Bundesniveau möchte der Ständerat ein Gesetz auf dieser Grundlage schaffen, gegen den Willen der Regierung, die der Ansicht ist, das neue Ausländerrecht reiche aus.

Je nachdem ob sie in Basel, Solothurn oder anderswo wohnen, stehen integrationswilligen Ausländerinnen und Ausländern verschiedene Mittel zur Verfügung. Trotz der bestehenden Integrationsstrukturen hat jeder Kanton unterschiedliche Gesetze und Projekte.

Der Kanton Genf ist schon seit langem mit der Integrationsproblematik konfrontiert. Er setzt auf die kulturelle Vermittlung. Weiter wurden in weiteren Integrationsbereichen punktuelle Massnahmen getroffen, zum Beispiel in der Berufswelt.

Im letzten Herbst wollte die Aktion «CV anonyme» –»anonymer Lebenslauf» die Diskriminierung bei der Stellensuche bekämpfen.

Auf gesetzgebendem Niveau nimmt Basel eine Pionierstellung ein. Der Kanton hat Anfang März seine Integrationsbestimmungen revidiert und den Akzent auf Gegenseitigkeit gelegt. Gewisse Ausländer können gezwungen werden, an Kursen für Sprachen und der Kenntnis lokaler Gebräuche teilzunehmen.

«Man muss den Grundsatz ‹fördern und fordern› vom ersten Tag an anwenden», erklärt Thomas Kessler, der Basler Integrationsbeauftragte. «Die Politik der kleinen Schritte reicht nicht aus. Es braucht eine Strategie, um die Leute zu begleiten und damit eine echte Chancengleichheit zu ermöglichen.

«Man erfindet das Rad neu»

Für Kessler wäre es sehr wichtig, dass sich die Schweiz ein Rahmengesetz zur Integration gibt, «um diese Problematik systematischer und in einer weniger rudimentären Arte und Weise zur Sprache zu bringen».

Eine von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) eingebrachte Motion ist am 21. März im Ständerat, der kleinen Parlamentskammer, angenommen worden. Sie verlangt die Festlegung von Minimalanforderungen an Sprache und Integration.

Die Regierung glaubt, das neue, vom Volk im letzten September genehmigte Ausländergesetz, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, sei ausreichend. Dies auch deshalb, weil dessen Ausführungsbestimmungen, die am letzten Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt wurden, die Kohärenz der Massnahmen schon beinhalten.

Dominique Boillat, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BFM), das beauftragt ist, die Aktivitäten der Kantone von 2008 an zu koordinieren, unterstreicht, dass die Synergien und die gemischte Finanzierung ausreichen werden.

Simone Prodoillet von der Eidgenössischen Ausländerkommission meint hingegen, eine nationale Debatte zu diesem Thema könnte sich trotzdem «als interessant» erweisen.

«Überall erfindet man das Rad ein wenig neu. Ein Rahmengesetz würde erlauben, einige Schlüsselelemente zu fixieren, die für die Gesamtheit des Landes wichtig sind. Es ist nötig, dass der Bund bei dieser Problematik klar Stellung bezieht», sagt FDP-Ständerätin Christiane Langenberger.

Umstrittene zwingende Dimension

In diesem Wahljahr nimmt die Integrationsfrage einen hohen Stellenwert ein. Die Regierungsparteien haben zu diesem Thema Stellung bezogen. Zwar begrüssen alle das im neuen Gesetz enthaltene «Übereinkommen zur Integration». Andererseits gibt es klare Unterschiede bei den Modalitäten zur Umsetzung dieser Art von Verträgen.

Auf bürgerlicher Seite sind sich die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP) einig. Sie wollen die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung an die Absolvierung eines Sprachkurses binden. Die SVP wünscht zudem, dass die Antragstellenden diese Integrationskurse selbst bezahlen sollen und dass die erlangten Kenntnisse überprüft werden.

Im linken politischen Spektrum sorgt die Idee, die Integration an Zwangsmassnahmen zu binden, für Gesprächstoff. Im letzten Dezember hat die Sozialdemokratische Partei (SP) einen Integrationsvertrag im Grundsatz gebilligt. Sie schlug aber vor, dass die Kantone Begleitstrukturen einführen sollten, mit denen die Fremden individuell behandelt werden könnten.

Diskriminierungsriskio

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist der Ansicht, das ganze Integrations-Übereinkommen sei von Skepsis geprägt.

«Das Diskriminierungsrisiko ist gross. Wer beschliesst, dass das Übereinkommen auf diesen oder jenen Fremden angewendet wird? Einige Kantone sind repressiver als andere. Um Willkür zu vermeiden, müsste man das auf nationalem Niveau diskutieren», meint Christine Müller von der SFH.

Günstig für den Grundsatz der Gegenseitigkeit wäre die Einführung eines Rahmengesetzes auf eidgenössischem Niveau. «Das könnte eine Chance sein, wenn einige Kantone die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen würden und Aspekte wie die Gleichheit zwischen Schweizern und Ausländern gefördert würden. Wozu 26 unterschiedliche Lösungen?», fragt Christine Müller.

swissinfo, Carole Wälti
(Übertragung aus dem Französischen: Etienne Strebel)

Der Bund hat 2001 zum ersten Mal Subventionen zur Förderung der Integration bewilligt.

Der erste dieser Kredite belief sich auf 10 Mio. Franken. Für die Periode 2004 –2007 ist der Betrag dieser Subventionen auf 14 Mio. Franken jährlich erhöht worden.

Die Bundessubventionen decken etwa 45% der Kosten, welche die Projekte verursachen. Der Rest wird von den Kantonen und Gemeinden übernommen.

Das Bundesamt für Migration finanziert die Projekte zur Integrationsförderung aufgrund der Empfehlungen der Eidgenössischen Ausländerkommission mit.

Mehr als 200’000 Ausländerinnen und Ausländer sind arm oder von Armut bedroht. Der Anteil der Personen in der ausländischen Bevölkerung, der unter der Armut leidet, beläuft sich auf 21,4%. Das ist doppelt so hoch wie bei den Schweizern.

Rund 15% der jungen Ausländer haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sind einem viel grösseren Risiko ausgesetzt, arbeitslos oder von der Sozialhilfe abhängig zu werden.

Unter den jungen Ausländerinnen und Ausländen sind rund 25’000 ohne Anstellung.

Gegen 40% der Sozialhilfe-Empfangenden haben eine ausländische Nationalität.

Die Hälfte der registrierten Gerichtsurteile betreffen Inhaber ausländischer Pässe.

Nur 20% der anerkannten Flüchtlinge im arbeitsfähigen Alter üben eine lukrative Tätigkeit aus.

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