Bundesrat will das Zivildienstgesetz nicht ändern
(Keystone-SDA) Bern – Beim Zivildienst bleibt vorläufig alles beim Alten: Der Bundesrat will das Zivildienstgesetz nicht revidieren, obwohl National- und Ständerat dies wegen der steigenden Zahl der Zivildienstgesuche verlangt hatten.
Seit rund einem Jahr müssen Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen nur den Tatbeweis erbringen, also bereit sein, länger Dienst zu leisten. Nach dieser Änderung ist die Zahl der Zivildienstgesuche sprunghaft angestiegen: 2009 wurden über 7200 Zivildienstgesuche gestellt, früher waren es jährlich rund 1800.
Trotzdem hält der Bundesrat am Tatbeweis fest. Er stützte sich bei diesem Entscheid auf einen Bericht des Volkswirtschaftsdepartements (EVD). Dieses ist zum Schluss gekommen, dass die Bundesverfassung den Tatbeweis zulässt.
Gemäss dem Bericht gefährdet ausserdem die grosse Zahl von Gesuchen die Armeebestände mittelfristig nicht. Handlungsbedarf bestehe vor allem auf Seiten des Zivildienstes, der den Vollzug trotz der rasch wachsenden Zahl von Zivildienst leistenden Personen gewährleisten müssen, hält das EVD fest.
Kurzfristig sollen nun ohne Gesetzesänderungen Massnahmen getroffen werden, die zur Senkung der Gesuchszahlen und zur besseren Bewältigung der Gesuche beitragen. Bis Ende 2012 soll ein neuer, vertiefter Bericht vorliegen. Mit einer allfälligen Gesetzrevision will der Bundesrat bis mindestens 2013 zuwarten.
National- und Ständerat hatten vom Bundesrat verlangt, «umgehend» eine Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten. Sie überwiesen im März entsprechende Vorstösse, darunter eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommissionen. Wie genau das Gesetz geändert werden soll, liess diese offen. Die Linke befürchtete, die Gewissensprüfung könnte wieder eingeführt werden.