Elektriker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
(Keystone-SDA) Bern – Weil er die fehlerhafte Montage einer Steckdose nicht bemerkt hatte, ist ein Elektriker vom Strafgericht Lausanne der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Eine 25-jährige Frau hatte deswegen in der Badewanne einen tödlichen Stromstoss erlitten.
Der Elektriker erhielt eine auf zwei Jahre bedingte Strafe von 20 Tagessätzen zu 40 Franken. Der Todesfall hatte sich Ende November 2003 ereignet.
Damals war der Elektriker von einer Liegenschaftsverwaltung in eine Wohnung in Cheseaux-sur-Lausanne bestellt worden, weil eine Steckdose auf einem Medikamentenschrank im Badezimmer nicht geerdet war. Er behob dieses Manko und bemerkte dabei aber nicht, dass bei der Steckdose die Pole verkehrt angeschlossen waren.
Ein Amateurbastler hatte dies Jahre zuvor getan. Mit seiner Intervention setzte der Elektriker den metallenen Schrank unter Strom. Dies versetzte gemäss dem Gerichtspräsidenten die Wohnungsmieterin in unmittelbare Lebensgefahr. Der Elektriker habe seine Sorgfaltspflichten verletzt, umso mehr, als die Installation «nicht mehr die neuste» gewesen sei.
Am 30. November 2003 war die 25-jährige Frau tot in der Badewanne aufgefunden worden. Die Untersuchung ergab als Todesursache einen Stromstoss. Diesen hatte die junge Frau erhalten, als sie die Türe des Medikamentenschrankes, die sich oft von selber öffnete, weil der Schrank schief montiert war, mit einem Finger schliessen wollte.
Das Gericht stellte fest, dass der Elektriker deprimiert und apathisch wirke. Der tragische Todesfall habe den Mann sehr mitgenommen.