«Bitte Einschreiben!» – bald auch per Mail
Die Schweizerische Post lanciert den digitalen Poststempel und will damit die elektronische Variante des eingeschriebenen Briefes lancieren.
Um das Projekt voranzutreiben, hat die Post die auf Verschlüsselungstechnik spezialisierte Firma SwissSign übernommen.
SwissSign ist eine der wenigen Firmen in der Schweiz, die eine Art digitale Unterschrift kreiert haben, die so fälschungssicher sein soll, dass der Bund sie demnächst als rechtsverbindliche Signatur anerkennt.
Dies sei einer der Hauptgründe gewesen, wieso die Post die Firma gekauft habe, sagte Josef Bösch, Konzernleitungsmitglied und Leiter Mail bei der Post, am Montag vor den Medien. Mit dieser digitalen Unterschrift soll es künftig möglich sein, vertrauliche Briefe und Daten in papierloser Form übers Netz zu schicken.
Verschlüsselung und Zertifikate
Bis jetzt waren amtlich beglaubigte Ausweispapiere, eine persönliche Unterschrift sowie der verschlossene Briefumschlag nötig, um Vertraulichkeit und Verlässlichkeit der Informationen zu gewährleisten. «In der digitalen Welt kommen hier nun Verschlüsselungen und Zertifikate zum Einsatz», sagte Bösch weiter.
Wer also seine Kündigung per Mail verschicken möchte, muss sich zuerst zertifizieren lassen. Dazubraucht es einen digitalen Schlüssel der Post. Zudem ist eine spezielle Software notwendig. «Auf diese Weise kann überprüft werden, ob der Absender wirklich der Absender ist und ob das Dokument unterwegs verändert wurde», sagte Peter Delfosse, der Verantwortliche für das E-Business bei der Post.
Die dafür notwendige elektronische Datenaustausch-Plattform existiert bereits und heisst incaMail. Ein Stempel mit dem gleichnamigen Signet soll künftig garantieren, dass ein Dokument elektronisch eingeschrieben ist. Die elektronische Struktur für diesen Austausch bietet die neue Post-Tochter SwissSign.
Die Post bezahlte für die Übernahme einen Preis in «einstelliger Millionenhöhe», wie Konzernleitungsmitglied Bösch sagte. SwissSign wird in den Konzern integriert, die Mitarbeiter werden übernommen.
Pilotversuch am Bundesgericht
Das ganze Projekt mit dem digitalen Datenaustausch ist heute noch ein Pilotversuch. Erste Erfahrungen sammelt die Post mit dem Projekt «JusLink» am Schweizerischen Bundesgericht. Dort wird der Austausch von Dokumenten zwischen Anwälten und Gerichten erprobt. Zielgruppen werden künftig Businesskunden sein, wie Bösch sagte.
Bis der Privatkunde seine eingeschriebenen Dokumente vom Computer Zuhause aus verschicken kann, dauert es gemäss Post noch rund ein Jahr. Bis dann sollen die Entwicklungen so weit sein, dass sie auch von Privaten angewendet werden können. Über die Kosten für den digitalen Briefverkehr konnten die Vertreter der Post noch keine genauen Angaben machen.
swissinfo und Agenturen
Seit 1. Januar 2005 ist das neue Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES) in Kraft, das die digitale Unterschrift einer handschriftlichen Unterschrift gleichsetzt.
Dieses neue Instrument der Identitäts- und Echtheitserkennung wird bereits in Finnland, Österreich und den Niederlanden verwendet.
Die digitale Unterschrift funktioniert nach einem geheimen Signaturschlüssel, der einer Person vorbehalten ist, und einem öffentlichen Signaturschlüssel, der den Sender erkennen kann. Das Prinzip heisst asymmetrische Verschlüsselung.
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