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EU erhöht den Druck auf Schweizer Wirtschaft

Waren aus der EU, die in die Schweiz importiert und wieder in die EU ausgeführt werden, sollen künftig mit einem Zoll belegt werden.

Diese Praxisänderung hat Brüssel einseitig beschlossen.

Die Europäische Union (EU) will vom 1. März 2004 an eine neue Steuer im Warenverkehr mit der Schweiz einführen.

Die Praxisänderung erstaune, sagte Stephan Schmid, Sprecher des Integrationsbüros des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco). Er bestätigte damit eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Mittwoch.

Bern werde alles daran setzen, um die Besteuerung der so genannten Re-Exporte zu verhindern, so Schmid weiter. In der Schweiz habe man per Zufall von der Neuerung erfahren. Eine offizielle Mitteilung aus Brüssel ist in Bern bislang nicht eingetroffen.

Massive Verluste für Schweizer Unternehmen

Der Verlust für die Schweizer Wirtschaft sei nicht bezifferbar, sagte seco-Sprecherin Antje Baertschi. Es dürfte sich aber um einen grossen Betrag handeln, da sehr viele Firmen betroffen seien.

Tangiert werden die Maschinen- und Textilindustrie, aber auch andere Bereiche wie Logistik-Zentren, Versand oder die Chemie-Industrie. Baertschi bestätigte im weiteren die Angaben der NZZ, wonach der vorgesehene Zoll von rund 3% bei Maschinen und 8% bei Textilien selbst bei kleineren Unternehmen jährlich mehrere hunderttausend Franken ausmachen könnte.

Neue Leseart

Diese Einschätzung teilt auch der Dachverband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Swissmem. Das Ausmass sei noch nicht abzuschätzen, sagte Swissmem-Sprecherin Dorothea Tiefenauer. Für die Schweizer Unternehmen würde diese Praxisänderung einen Wettbewerbsnachteil bedeuten.

Laut dem seco gilt der Beschluss der EU nicht nur für die Schweiz, sondern für sämtliche EFTA-Staaten.

Bis jetzt waren Re-Exporte der EU und der EFTA-Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) zollfrei. Diese Usanz geht auf das Freihandels-Abkommen zwischen EU und den EFTA-Ländern von 1972 zurück. Die EU scheint hier eine neue Leseart des Abkommens zu verfolgen.


Bis jetzt waren Reexporte der EU und der EFTA-Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) zollfrei. Diese Usanz geht auf das Freihandelsabkommen zwischen EU und den EFTA-Ländern von 1972 zurück. Die EU scheint hier eine neue Leseart des Abkommens zu verfolgen.

Seit zehn Jahren in Prüfung

Auch wenn sich die Schweiz 1992 gegen den EWR ausgesprochen hatte, konnte sie von diesem Privileg bis heute profitieren. Es sei aber seit rund 10 Jahren in Prüfung gewesen, erklärte ein Kommissionssprecher in Brüssel.

Der Entscheid sei nach einer entsprechenden Stellungnahme der Rechtsabteilung getroffen worden. Dabei werde lediglich das bestehende Recht angewendet, sagte der Sprecher. Er verneinte ausserdem jede Verbindung mit den laufenden bilateralen Verhandlungen Schweiz-EU.

Der Schweizer Delegierte für Handeslverträge, Botschafter Luzius Wasescha, ist bei den zuständigen Stellen der EU in Sachen Praxisänderung bereits vorstellig geworden.

swissinfo und Agenturen

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