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Gemeinsame Front gegen Chemiegift

Pestizid-Einsatz in Asien. Keystone

Im Kampf gegen gefährliche Chemikalien setzt sich die Schweiz diese Woche in Genf für eine engere Zusammenarbeit ein.

Sie schlägt eine zentrale Verantwortlichkeit für die Sekretariate der Rotterdamer, Stockholmer und Basler Konventionen respektive für Chemie-, Pestizid- und gefährliche Abfälle vor. Dies würde deren Wirksamkeit erhöhen.

Ihre Pläne will die Schweiz an der zweiten Konferenz des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs-Konvention) vorlegen, die vom 1. bis zum 5. Mai in Genf stattfindet.

Die Konvention, die vor zwei Jahren in Kraft trat, reguliert den Gebrauch und die Herstellung von zwölf hochgiftigen Chemikalien, die unter der Bezeichnung «dreckiges Dutzend» laufen (POPs). Gemeinsam ist ihnen, dass sie für lange Zeit in der Umwelt bleiben, also nicht abgebaut werden, und sich in lebenden Organismen anlagern.

Schweiz drängt auf Zentralisierung

Der jüngste Schweizer Vorschlag geht weniger weit als ein früherer, der die Fusion der drei bestehenden separaten Sekretariate verlangt hatte. Dieser war an einer Sitzung letztes Jahr in Rom eingebracht worden.

Einige Entwicklungsländer hätten damals befürchtet, dass dieser Vorschlag zu Personal- und Kostenreduktionen führen würde, erklärte der Sektionschef Globales vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), Franz Perrez, gegenüber swissinfo.

«Wir werden klar stellen, dass wir bei gleichen Ressourcen eine bessere Wirksamkeit anstreben», sagt Perrez.

Es wird erwartet, dass das Sekretariat der Stockholmer Konvention eigene Vorschläge einbringt, die eine gemeinsame Führung über alle drei Einheiten und die Integration einiger Dienstleistungen vorsieht.

DDT und Malaria als Ausnahme

An der Konferenz in Genf sollen auch Regeln betreffend Einhaltung und Durchführung und Ausnahmen wie jene des Pestizids DDT nachbearbeitet werden. DDT gehört zwar zum «dreckigen Dutzend», wird aber immer noch von einigen Ländern im Kampf gegen die Malaria eingesetzt.

«Wir versuchen zu gewährleisten, dass die strengen Regeln beibehalten und nicht aufgeweicht werden», sagt Perrez. «Käme es zu einer Aufweichung, ist zu befürchten, dass DDT auch dort wieder eingesetzt wird, wo es nicht unbedingt nötig ist, weil es gute Alternativen gibt.»

Vergangene Woche hat die Schweiz als zweites Industrieland einen Plan zur Inkraftsetzung vorgelegt, der mit der Stockholmer Konvention übereinstimmt.
Laut Perrez zeigt dieser Plan auf, dass die Schweiz ihren Konventions-Pflichten bereits nachgekommen ist und Kauf sowie Gebrauch von zehn POPs verbietet.

Die verbleibenden zwei POPs – Dioxin und Furan, ungewollte Beiprodukte beim Verbrennen von Abfall – lassen sich nicht verbieten. Perrez sagt, dass die Schweiz weitere Schritte unternimmt, um deren ungewollte Produktion zu unterbinden, unter anderem durch ein Verbieten von illegaler Abfall-Verbrennung.

Die nächste Herausforderung an das Übereinkommen bestehe darin, die POP-Liste um weitere Gifte zu ergänzen. Doch sei dieses Geschäft noch nicht für die Traktandenliste der gegenwärtigen Verhandlungen vorgesehen.

swissinfo, Adam Beaumont
(Übertragung aus dem Englischen: Alexander Künzle)

Die Stockholmer Konvention zielt auf ein weltweites Verbot von Herstellung und Gebrauch persistenter organischer Schadstoffe (POPs) – schädlichen Chemikalien, die in der Umwelt verbleiben und in der Nahrungskette weiter gegeben werden.

Die Übereinkunft von Rotterdam, seit 2004 in Kraft, deckt den internationalen Handel von gewissen besonders gefährlichen Chemikalien (PIC) ab.

Sie legt fest, dass der Ex- und Import der gefährlichsten Pestizide und Chemikalien nur dann zugelassen wird, wenn das Zielland damit einverstanden ist.

Das Basler Übereinkommen ist eine umfassende Umwelt-Konvention über die Kontrolle gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung.

Die 12 Chemikalien, deren Umgang in der Stockholmer Konvention festgelegt ist, umfassen Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorobenzol, Mirex, Toxaphen (Pestizide),
polychlorierte Biphenyle PCB (Industriechemikalien).
und Dioxine und Furan (Industrie-Nebenprodukte).
Weitere Kandidaten für die Verbotsliste sind: Pentabromodiphenyl Ether, Chlordecon, Hexabromobiphenyl, Lindan und Perfluorooctan.

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