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Persönliche Unterschrift nun auch digital

Die Unterschrift: Seit Jahrhunderten gleich, jetzt wird sie digital. imagepoint

Seit Anfang Jahr ist die elektronische Unterschrift in der Schweiz Realität. Ein weiterer Schritt für die Entwicklung von E-Business und E-Government.

Gemäss neuem Gesetz ist die digitale Signatur bei Verträgen und Transaktionen so rechtskräftig wie eine handgeschriebene Unterschrift.

Computer, Fax, Handy und ein Palm gehören heute zum Alltag. Elektronik bestimmt das Leben. Die Unterschrift gehört zumeist zu den wenigen Buchstaben, die noch von Hand geschrieben werden.

Doch nun ist auch dieser ureigenste Identitätsbeweis einer Person vom Aussterben bedroht. Die handgeschriebene Unterschrift wird durch eine Abfolge von verschlüsselten Zahlen und Ziffern ersetzt.

Am 1. Januar 2005 sind die neuen gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten, die eine digitale und handschriftliche Signatur gleichstellen.

Zertifizierung nötig

«Im Bereich des Verwaltungsrechts sind noch einige gesetzliche Anpassungen nötig. Aber im Privatrecht, das für Bürger und Unternehmungen entscheidend ist, kann die elektronische Unterschrift praktisch in allen Verträgen und Transaktionen verwendet werden», sagt Jean-Maurice Geiser, Jurist im Bundesamt für Kommunikation.

Allerdings bleibt noch ein wichtiger Unterschied: Um rechtskräftig anerkannt zu werden, muss eine digitale Unterschrift zertifiziert werden. Diese Zertifizierung wird von dazu autorisierten Firmen vollzogen.

«Bisher haben drei Unternehmen einen Antrag auf Anerkennung ihrer Zertifizierung eingereicht. Bis Mitte Jahr werden Firmen und Privatpersonen über eine anerkannte digitale Unterschrift verfügen», meint Reto Grubenmann, der bei der Treuhandgesellschaft KPMG Schweiz für die Zertifizierungen verantwortlich zeichnet.

Diese Treuhandgesellschaft ist von der Eidgenossenschaft damit beauftragt worden, die Anerkennung von Zertifizierungs-Unternehmen durchzuführen. Geprüft werden jeweils die Sicherheit des Systems und die Konformität mit den vorgegeben Standards.

Mehr Sicherheit

Das neue Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES) soll es unter anderem ermöglichen, Verwaltungsakte zwischen Privatpersonen, Firmen und dem Staat zu erleichtern.

Verträge und rechtskräftige Dokumente können in wenigen Sekunden sowie unabhängig von grossen Entfernungen unterzeichnet werden. Dies sollte auch die Beziehungen zwischen der Schweiz und ihren im Ausland ansässigen Bürgern erleichtern.

Einen wichtigen Impuls erwartet man auch für den elektronischen Handel. Dieser ist in jüngster Zeit zwar kräftig gewachsen, doch die Sicherheitsprobleme mit dem Datenverkehr im Internet wirkten stets als Bremse. Die Übermittlung der Nummer einer Kreditkarte oder eines Bankkontos wird von Experten nach wie vor als gewisses Risiko bezeichnet.

«Es hängt von der Einstellung der jeweiligen Person ab. Einige Leute haben keine Probleme damit, ihre Kreditkartennummer am Computer einzutippen oder via Telefon durchzusagen. Ich mache dies nur, wenn ich Sicherheitsgarantien besitze», sagt Reto Grubenmann.

Mehr Flexibilität

Die digitale Signatur basiert ihrerseits auf einer Technologie mit asymmetrischer Kodifizierung. Kurz gesagt: Verschlüsselung und Entschlüsselung einer Mitteilung besitzen nicht den gleichen Kodex.

Die Nutzer dieser Technologie sind somit im Besitz einer privaten Kodifizierung, die sich von einer öffentlichen Kodifizierung unterscheidet. Diese Technologie ist bereits erfolgreich in Finnland, Österreich und den Niederlanden erprobt worden.

In der Schweiz wird diese Technologie bereits von einigen Banken verwendet. Bankkunden sind damit in der Lage, bestimmte Operationen oder Börsentransaktionen auf ihren Konten vorzunehmen.

«Die Banken nutzen ein auf Algorithmen aufgebautes System. Aber jede Bank hat ihr eigenes System», gibt Reto Grubenmann zu bedenken. Die elektronische Signatur erlaube es hingegen, sich jederzeit gegenüber einer Bank, einem Unternehmen oder einer Behörde zweifelsfrei auszuweisen.

Ungeklärte Kostenfrage

Die elektronische Unterschrift wird insbesondere in den Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen eine grosse Rolle spielen. Momentan macht dieser kommerzielle E-Commerce 95 Prozent des elektronischen Handels aus.

Die Zertifizierungs-Institute haben mittelfristig aber auch die privaten Konsumenten im Visier. Allerdings belaufen sich die Kosten für eine zertifizierte Unterschrift auf anfänglich einige Hundert Franken pro Jahr.

«Der Erfolg der elektronischen Unterschrift wird vom Vertrauen der Konsumenten in dieses Mittel abhängen», meint Jean-Maurice Geiser. Seiner Meinung nach ist es daher wichtig, dass auch die Eidgenossenschaft den Umgang mit der elektronischen Unterschrift fördert, beispielsweise durch die elektronische Stimmabgabe.

Bund hinkt hinterher

Gegenüber anderen Ländern in Europa hinkt die Eidgenossenschaft bei der Umsetzung von E-Government und E-Voting indes hinterher. Bis zur Einführung einer elektronischen Identitätskarte, die mit einem Chip zur Zertifizierung der elektronischen Unterschrift versehen ist, dürften noch Jahre vergehen.

In Finnland, Schweden und Belgien sind diese Instrumente für den Grossteil der Bevölkerung längst eine Realität. Sie helfen unter anderem, viele Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.

swissinfo, Armando Mombelli
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Seit 1. Januar 2005 ist das neue Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES) in Kraft, das die digitale Unterschrift einer handschriftlichen Unterschrift gleichsetzt.

Dieses neue Instrument der Identitäts- und Echtheitserkennung wird bereits in Finnland, Österreich und den Niederlanden verwendet.

Die digitale Unterschrift funktioniert nach einem geheimen Signaturschlüssel, der einer Person vorbehalten ist, und einem öffentlichen Signaturschlüssel, der den Sender erkennen kann. Das Prinzip heisst asymmetrische Verschlüsselung.

Weltweites Umsatzvolumen 2003 des elektronischen Handels: 2000 Mrd. Fr. (gemäss UNO-Angaben)
Anteil kommerzielle Unternehmen: 95%
Umsatz bei den Privatkonsumenten: in den EU-Ländern 30 Mrd. Fr. (1% des gesamten Detailhandelsgeschäfts), in den USA ca. 50 Mrd. (1,6%).

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