Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Signatur per Maus-Klick besiegelt

Die Signatur per Tastatur und Maus-Klick ist unterschriftsreif. swissinfo.ch

Verträge und Dokumente können in der Schweiz künftig nicht mehr nur handschriftlich, sondern auch mit der elektronischen Unterschrift signiert werden.

Die Gleichstellung soll Erleichterungen und Kosteneinsparungen vor allem im Geschäftsverkehr bringen.

Der entsprechenden Vorlage steht nach dem Ja des Nationalrats nichts mehr im Weg. Dieser schloss sich in der Differenzbereinigung der Kleinen Kammer an, welche die Bestimmungen zuvor in wesentlichen Punkten abgeschwächt hatte.

Ziel des neuen Gesetzes ist die Erleichterung des Geschäftsverkehrs per E-Mail. Die Gleichstellung von der elektronischen mit der handschriftlichen Signatur war vor allem von Wirtschaftskreisen gewünscht worden.

Nicht enthalten im neuen Gesetz sind namentlich strafrechtliche Bestimmungen, wie sie von einer linken Minderheit verlangt wurden. Die Ratsmehrheit fand, dass die Vorkehrungen betreffend Aufsicht und Anerkennung ausreichten. Gegen allfällige Missbräuche könne insbesondere mit einer Haftungsklage vorgegangen werden.

«Grosses Schädigungspotenzial»

Die unterlegene Linke argumentierte erfolglos, dass Experten klar eine Lücke festgestellt hätten. Denn bei der elektronischen Signatur handle es sich um eine neue Technologie mit relativ grossem Schädigungspotenzial.

Ein weiterer Zahn wurde dem Gesetz in der Haftungsfrage ausgezogen. Demnach muss ein Inhaber eines Signaturschlüssels im Schadensfall nur glaubhaft machen, dass er mit der nötigen Sorgfalt gehandelt hat. Einen Beweis muss er dagegen nicht antreten. «Ein zu rigides Haftpflichtrecht würde potenzielle Benützer der elektronischen Signatur abschrecken», lautete das Argument der Gewinner.

Wie es geht

Die digitale Unterschrift funktioniert mit zwei Schlüsseln: Einem geheimen Signaturschlüssel und einem öffentlichen. Mit dem geheimen Schlüssel wird «unterschrieben», mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels kann ein Empfänger dann die Identität des Inhabers überprüfen.

Die Zuteilung der Schlüssel an die Person erfolgt durch Anbieter von Zertifizierungsdiensten, die gesetzlich anerkannt sein müssen.

In der EU sind alle Mitgliedstaaten daran, die rechtliche Anerkennung der elektronischen Unterschrift zu regeln. Einige Länder haben bereits entsprechende Gesetze oder Verordnungen erlassen.

swissinfo und Agenturen

Die digitale Unterschrift funktioniert mit einem geheimen Signaturschlüssel und einem öffentlichen (sog. asymmetrische Verschlüsselung).
Mit dem geheimen Schlüssel wird ein Dokument unterschrieben, mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels kann der Empfänger die Identität des Inhabers prüfen.

Das Bundesgesetz stellt die elektronische der handschriftlichen Unterschrift gleich.

Die Vorlage muss noch die Schlussabstimmung der Räte passieren (Formsache).

Die digitale Signatur könnte für grosse Unternehmen zu einem Sparfaktor werden: Sie erwarten massive Einsparungen vor allem bei der Rechnungsstellung.

Das Schweizer Finanzministerium (EFD) spricht von bis zu drei Vierteln weniger Kosten, die beim Versand eingespart werden können.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft