Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

SWX: Management-Transaktionen offenlegen

Neue Regelung der Schweizer Börse SWX. Keystone

Wenn Transaktionen in Wertschriften der eigenen Firma innerhalb eines Monats die Summe von 100'000 Franken überschreiten, müssen sie Manager und Verwaltungsräte von börsennotierten Unternehmen offenlegen.

Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat entsprechende Regelungen verabschiedet.

Wie die SWX am Montag mitteilte, müssen direkt oder indirekt vorgenommene Transaktionen gemeldet werden, wenn sie innerhalb eines Monats den Wert von 100’000 Franken überschreiten. Diese Grenze war in der Vernehmlassung auf breiten Widerstand gestossen.

Mehrere Firmen hatten eine Limite von 1 Mio. Franken gefordert. Sie befürchten, dass eine zu tiefe Grenze eine Flut von Informationen auslöse, die am Markt kaum interpretiert werden könne. Allerdings war in der Vernehmlassung auch ein vollständiger Verzicht auf eine Grenze gefordert worden, um die volle Transparenz zu gewährleisten.

Gilt auch für nahe Verwandte

Unter die Offenlegungspflicht fallen die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung eines Unternehmens, wie die SWX weiter mitteilte. Im ursprünglichen Vorschlag waren ausdrücklich auch diesen nahe stehende Personen erwähnt worden.

Es sei nun eine offenere Formulierung gewählt worden, erklärte SWX-Mediensprecher Jürg von Arx auf Anfrage. Transaktionen von nahen Verwandten fielen dennoch unter die Offenlegungspflicht. Die Geschäfte der Ehefrau eines Verwaltungsrats zum Beispiel gälten als indirekte Transaktionen und seien damit von den Regelungen erfasst.

Anonym und innert sechs Tagen

Die Meldung einer Transaktion hat innerhalb von vier Börsentagen an die eigene Gesellschaft zu erfolgen. Diese muss die Meldung in zwei Börsentagen an die SWX weiterleiten, die sie auf ihrer Website publiziert. Der betroffene Manager oder Verwaltungsrat hat einzig seine Funktion anzugeben, nicht aber seinen Namen.

Der genaue Wortlaut der neuen Regelungen ist noch offen. Er wird laut SWX veröffentlicht, sobald die Eidg. Bankenkommission (EBK) die entsprechenden Änderungen genehmigt hat. Dann wird auch bekannt gegeben, auf wann die Offenlegungspflicht in Kraft gesetzt wird.

Vertrauen wieder herstellen

Mit den Änderungen will die Schweizer Börse SWX laut früheren Angaben ein Zeichen setzen, damit das beschädigte Vertrauen in die Finanzmärkte wieder hergestellt werden könne. Dieses übergeordnete Ziel wurde in der Vernehmlassung kaum in Frage gestellt. Die teils heftige Kritik entzündete sich jedoch an den Details.

Die Kritiker vertraten die Ansicht, dass eine Publikation am Markt falsche Signale setzen könnte: Sobald ein Manager wegen eines grösseren Geldbedarfs oder Umschichtungen in seinem Portfolio Wertschriften des eigenen Unternehmens verkaufe, könnte dies als negatives Zeichen gewertet werden.

swissinfo und Agenturen

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft