An Asbest sterben… und es beweisen müssen
Die Zahl der Asbest-Kranken steigt weiterhin an. In den nächsten Jahren rechnet man in der Schweiz mit Hunderten von Todesopfern. Für Asbest-Opfer ist es nicht immer leicht, Entschädigungen zu erhalten.
Die Asbest-Opfer und ihre Familien erwarten mit Ungeduld den 13. Februar. An diesem Tag wird das Gericht von Turin nach einem fast dreijährigen Prozess das Urteil gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny und den Belgier Louis de Cartier fällen.
Den beiden Angeklagten wird fahrlässige Tötung sowie die Missachtung von Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz in der Affäre Eternit S.p.A. Genova vorgeworfen. Staatsanwalt Raffaele Guariniello fordert für die zwei Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 20 Jahren.
Wie auch immer das Urteil ausfallen wird, das Unglück ist geschehen und zeigt sich gerade in diesen Jahren in seinem ganzen Ausmass: Die Zahl der an Asbest erkrankten Menschen wächst ständig. Diese Entwicklung war weitgehend voraussehbar angesichts der langen Latenzperiode (bis zu 40 Jahre) vom Kontakt mit Asbestfasern bis zum Auftreten der Krankheit.
Weil in der Schweiz erst 1989 ein generelles Asbest-Verbot in Kraft trat (bestimmte Materialien konnten sogar bis Ende 1994 vertrieben werden, insbesondere solche, die von Eternit produziert wurden), ist die Rechnung schnell gemacht: Die Aufwärtskurve der Asbest-Todesopfer dürfte sich erst nach 2020-2025 wieder nach unten wenden. Dies umso mehr, weil auch nach dem Inkrafttreten des Verbots noch viele Leute mit Asbest in Kontakt kamen, zum Beispiel bei Gebäude-Renovationen.
Starkes Anwachsen von Brustfell-Tumoren
Uter den Asbest-Opfern ist ein bedeutender Anstieg der Fälle von Brustfelltumoren zu beobachten (Mesotheliom, in den meisten Fällen verursacht durch Kontakt mit Asbest, der Krankheitsverlauf ist tödlich). Zwischen 1984 und 1988 hat das Schweizerische Krebsregister 342 Fälle erhoben. 20 Jahre später, zwischen 2004 und 2008, hat sich die Zahl mit 846 Fällen mehr als verdoppelt.
Nach Angaben der Schweizerischen Unfall-Versicherungsanstalt (Suva) wird Asbestose von 1939, als das Leiden auf die Liste der Berufskrankheiten kam, bis Anfang 2030 in der Schweiz bis zu 4500 Todesopfer gefordert haben.
Auch wenn jetzt noch ein ziviles Rechtsverfahren läuft, scheint es für die Opfer und ihre Familien, welche gegen die Firmen, die Asbest verwendeten, oder deren frühere Besitzer Anklage erhoben haben, eine verlorene Sache zu sein, zu ihrem Recht zu kommen.
2008 lehnte das Bundesgericht drei Anklagen einer Familie eines Opfers wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung unter anderen gegen die früheren Besitzer der Eternit AG, Thomas und Stephan Schmidheiny, ab. Für das Oberste Gericht der Schweiz war die Verjährungsfrist (10 Jahre) abgelaufen.
Millionen von Franken im Spiel
Es bleibt also nichts anderes übrig, als sich an die Suva zu wenden, um wenigstens zu versuchen, dass das Leiden als Berufskrankheit anerkannt wird. Dies berechtigt zu Versicherungsleistungen wie Invalidenrente, Entschädigung für Beeinträchtigung der körperlichen Integrität oder im Todesfall einer Rente für Hinterbliebene.
Bis Ende 2009 wurden 2779 Fälle von Berufskrankheit im Zusammenhang mit Asbest anerkannt, davon 1347 mit Mesotheliom. Es geht um hohe Geldsummen: Bisher kostete Asbest die Suva rund 650 Millionen Franken an Versicherungsleistungen. Seit 2007 betragen die Ausgaben dafür jährlich immer über 50 Millionen.
Für François Iselin, Ex-Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne und Experte des Komitees zur Unterstützung und Orientierung von Asbest-Opfern (Caova), verbergen diese Zahlen eine noch schlimmere Realität: «Bezüglich Mesotheliome sind die Ärzte heute im allgemeinen sensibilisiert und fragen den Patienten nach seiner vergangenen Berufstätigkeit, was diesem erlaubt, sich an die Suva zu wenden. Wenn es sich aber um Lungenkrebs handelt, führen sie die Krankheit oft auf Rauchen oder Passivrauchen zurück und suchen nicht nach weiteren möglichen Gründen. Die Ärzte sind nicht gezwungen zu ermitteln, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt oder nicht.»
Die Suva wird im Zusammenhang mit Asbestfällen oft beschuldigt, zwischen Opfern und Arbeitgebern eine Verschleierungstaktik zu verfolgen. Diese Kritik weist die Suva vehement zurück. «Wir versuchen überhaupt nicht, die Zahl der Fälle herunterzuspielen», sagt Suva-Kommunikationschef Henri Mathis.
Viele Rückkehrer in die Heimat
Wenn es sich um Fälle von Mesotheliom oder Asbestose handelt, gibt es im allgemeinen keine grossen Probleme. «Wir benötigen keine ultra-präzisen Angaben oder spezielle Untersuchungen. Es genügen einfache Daten, zum Beispiel zu wissen, in welcher Periode die erkrankte Person in einem Asbest ausgesetzten Sektor gearbeitet hat, zum Beispiel im Baugewerbe», erklärt Mathis.
Doch haben viele Arbeiter die Schweiz mittlerweile verlassen und wenden sich oft nicht an die Suva. 2009 hat die Suva eine Kampagne lanciert, die von ihrer italienischen Schwesterorganisation Inail getragen wird. Mit der Aktion sollen diese Personen und die Ärzte darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie das Recht auf schweizerische Versicherungsleistungen haben, ausser sie haben in ihrer Heimat erneut in Asbest belasteten Sektoren gearbeitet.
«Mehr als 200 in Italien lebende Personen haben sich bei der Suva in der Schweiz gemeldet. Das Problem ist jedoch, dass der behandelnde italienische Arzt nicht immer daran denkt, nach Berufstätigkeitsgründen für die Krankheit zu fragen», sagt Mathis.
Das Gericht als letzter Ausweg
Wie schon gesagt, ist die Lage im Fall von Lungenkrebs angesichts der verschiedenen Risikofaktoren (Rauchen und Passivrauchen, Asbest, aber auch Substanzen wie Radon oder Kobalt ausgesetzt sein) noch komplizierter.
In solchen Fällen stützt sich die Suva auf die so genannten Helsinki-Kriterien: Der Patient muss auch an Asbestose erkrankt sein und beweisen, dass er während seinem Arbeitsleben einer gewissen Dosis Asbest ausgesetzt war. Dieser Beweis ist aber schwierig zu erbringen, da in der Vergangenheit durchgeführte Messungen von Asbest-Konzentrationen nicht existieren oder wenig vertrauenswürdig sind.
Sich in solchen Fällen eine Berufskrankheit attestieren zu lassen, ist für physisch bereits geschwächte Personen oder deren Familienangehörige ein wahrer Hindernislauf, wie François Iselin vom Caova schon oft festgestellt hat.
Auch im Fall von Mesotheliom kann es manchmal kompliziert werden: «Wir hatten den Fall eines Typografen, dem die Suva keine Berufskrankheit attestierte. Die Suva behauptete, im Druckereigewerbe werde kein Asbest verwendet. Es ist uns dann gelungen, eine Rechnung zu finden, mit der bewiesen werden konnte, dass die Firma, in welcher der Patient arbeitete, mit einer speziellen Art von Asbest behandelt worden war. Die Suva war dann gezwungen, die Berufskrankheit zu anerkennen.»
In einigen Fällen ist das Gericht die letzte Hoffnung. «Seit Anfang Januar 2009 waren wir mit 23 Prozessen in Sachen Asbest konfrontiert», sagt Henri Mathis von der Suva. «In vier Verfahren warten wir noch auf ein Urteil. Die Gerichte haben uns in elf Fällen recht gegeben, in acht anderen waren wir im Unrecht.»
Die Verarbeitung von Asbest erreichte in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre mit 5 Mio. Tonnen den Höhepunkt. Mit 22’700 Tonnen wurde gegen Ende jenes Jahrzehnts am meisten Asbest in die Schweiz importiert.
Trotz seiner Schädlichkeit wird Asbest in vielen Ländern immer noch eingesetzt. 2007 wurden laut Angaben des United States Geological Survey 2 Mio. Tonnen verbaut.
Der grösste Verbraucher ist China (30%), gefolgt von Indien (15%), Russland (13%), Kasachstan und Brasilien (je 5%).
Die Internationale Arbeits-Organisation (ILO) schätzt, dass heute weltweit zwischen 100’000 und 140’000 Personen pro Jahr wegen Kontakt mit Asbest sterben.
Laut einer Studie der Europäischen Union wird das Material in Europa bis 2030 eine halbe Million Opfer gefordert haben.
Die «Wunderfaser», wie sie oft genannt wurde, hatte ihren Zenit in den 1970er-Jahren. Zu jener Zeit existierten etwa 3000 Produkte aus Asbest.
Die Schweiz war ein wichtiger Hersteller: Im glarnerischen Niederurnen hatte die Eternit-Gruppe der Familie Schmidheiny ihren Hauptsitz und eine Fabrik, eine weitere im waadtländischen Payerne.
In ihren besten Zeiten kontrollierte Schmidheinys Amiantus Holding AG Fabriken in 16 Ländern auf der ganzen Welt mit insgesamt 23’000 Angestellten.
In den Büros der Eternit war seit 1929 auch das Kartell der Asbest-Zementproduzenten (SAIAC) untergebracht.
(Übertragung aus dem Italienischen: Jean-Michel Berthoud)
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch