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Impfstoff-Exportkontrolle der EU gilt nicht für die Schweiz

Anders als für anderen Drittstaaten unterliegen Exporte von Corona-Impfdosen aus der EU in die Schweiz keiner Kontrolle. Dies gab die EU-Kommission am Freitagnachmittag bekannt. (Archiv) KEYSTONE/dpa/Kay Nietfeld sda-ats

(Keystone-SDA) Der Export von Corona-Impfdosen aus der Europäischen Union (EU) in die Schweiz braucht keine Bewilligung. Das gab EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis am Freitag bei der Präsentation des neuen «EU-Transparenz-Mechanismus» in Brüssel bekannt.

Auslöser für die Einführung dieses Mechanismus› ist der Streit mit dem Pharmakonzern Astrazeneca, der angekündigt hatte, weniger Impfstoff an die EU liefern zu können als vertraglich zugesichert. Die Brüsseler Behörde vermutet jedoch, dass in der EU produzierte Vakzine an Drittstaaten geliefert wurden.

Daher müssen Impfstoff-Produzenten künftig ihre Exporte in Drittstaaten bei den nationalen Behörden anmelden und genehmigen lassen. Diese wiederum muss dann mit der EU-Kommission Rücksprache nehmen.

Im Normalfall wird die Brüsseler Behörde innert 24 Stunden ihre Zustimmung geben. Bei Ungereimtheiten wird sich die EU-Kommission jedoch gegen Exporte aussprechen.

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