Bundesrat hat keine Angst vor DJ Bobos Vampiren
Der Bundesrat will und kann den Eurovisions-Song "Vampires Are Alive" von DJ Bobo nicht verbieten. Dies hatte die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) in einer Petition gefordert.
Kommunikationsminister Moritz Leuenberger schrieb in seiner Antwort an die Partei, ein solcher Entscheid liege nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Die EDU spricht von «Kapitulation».
Der Entscheid, welchen Titel die Schweiz am Eurovision Song Contest vertrete, werde von einer Jury gefällt, schrieb der Bundesrat, gemäss Angaben der EDU vom Freitag, in seiner Antwort. Der Bundesrat habe keinen Einfluss auf diesen Entscheidungsprozess.
Die Kriterien dazu seien in einem Reglement festgeschrieben. Verlangt werde ein starker Titel, der internationalen Anforderungen genüge, so die Landesregierung.
Vor diesem Hintergrund könne und wolle der Bundesrat keine Massnahmen zur Absetzung des Songs einleiten. «Dies würde im Übrigen auch gegen das Zensurverbot von Artikel 17 Absatz 2 der Bundesverfassung verstossen», schrieb Leuenberger.
Meinungsfreiheit
Wie das Zensurverbot sei auch die Meinungsfreiheit ein Grundpfeiler der Gesellschaft.
«DJ Bobo tut seine Meinung in seinen Songs kund. Sie haben Ihre Meinung in Form der vorliegenden Petition geäussert, welche ich dankend zur Kenntnis nehme und auch respektiere», so Leuenberger. Er verwies weiter auf den Beschwerdeweg.
Dass ein Musikstück nicht den Geschmack aller treffe, liege in der Natur der Sache. «Nachdem DJ Bobo mit seinem Lied ‹Pray› Atheistinnen und Atheisten verärgert haben dürfte, erregt er mit dem Song ‹Vampires Are Alive› nun Ihr Missfallen», heisst es in der Antwort Leuenbergers.
Für die eine wie die andere Seite könne er Verständnis aufbringen, erklärte der Medienminister.
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Petition
Enttäuscht
Die EDU ist von der Antwort enttäuscht und schreibt von einer «Kapitulation des Bundesrates».
Die Partei möchte, dass die Schweiz mit einer positiven Botschaft am Eurovision Song Contest in Helsinki auftrete. Gute Werte könnten nicht mit schlechten Botschaften vermittelt werden. «Offensichtlich ist Geld wichtiger als Ethik», so die Partei.
49’082 Personen hatten bis Ende März die Petition der EDU gegen den DJ Bobo-Song unterschrieben. Das Lied enthalte eine verheerende Botschaft und verniedliche Hölle und Teufel, hatte die Partei ihre Petition begründet.
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EDU
Geschmacksfrage
Die Petitionäre forderten den Bundesrat auf, den religiösen Frieden im Land zu wahren und zu veranlassen, dass die Schweiz beim europäischen Gesangswettbewerb nicht mit Satanismus und Okkultismus, sondern mit schweizerischen Werten vertreten werde.
In einer Umfrage von swissinfo waren 64% der Teilnehmenden der Meinung, DJ Bobos Vampir-Song verstosse nicht gegen den guten Geschmack.
swissinfo und Agenturen
DJ BoBo, bürgerlich René Baumann
Geboren: 05.01.1968, Kölliken Aargau
1984 Lehre als Bäcker/Konditor
1985 legte er im Jugendhaus Aarau Platten auf
1993 musikalischer Durchburch: «Somebody Dance With Me» wird Nummer 1 der Schweizer Charts und steigt in vielen Ländern in die Top 10 auf
1994 bis 2003 Konzert-Touren in der ganzen Welt (1996 im Vorprogramm von Michael Jackson)
2000 erscheint seine Biografie
7 Mal Auszeichnung als erfolgreichster Schweizer Künstler
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