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Kulturförderung

Cuno Amiet: Sitzendes Mädchen, 1915.

Wie die Bildung obliegt auch die Kulturförderung in der Schweiz den Kantonen und Gemeinden. Seit 2000 ist diese mit dem Kulturartikel auch in der Bundesverfassung verankert.

Die Kantone – und bis zu einem gewissen Ausmass lokale Behörden – tragen die Verantwortung für die kulturellen Belange von Kantonen und Regionen, während der Bund für kulturelle Angelegenheiten von nationaler Bedeutung zuständig ist. Die Kulturförderung ist damit zu einem festen Bestandteil der Politik des Bundes geworden.

Von den etwa 2,8 Mrd. Franken an öffentlichen Geldern, die jährlich zur Kulturförderung eingesetzt werden, kommen etwa 300 Mio. vom Bund, der Rest von den Gemeinden und den Kantonen.

Weitere Informationen zur Geschichte der bundesstaatlichen Kulturförderung finden Sie auf der Website des Bundesamts für KulturExterner Link.

Einen Überblick zum Thema Kultur der Schweiz bietet auch das Behördenportal «Die Schweiz entdecken»Externer Link.

Kulturförderungspolitik

Die Schweiz versteht sich als «Willensnation» mit engen Verbindungen zu drei grossen europäischen Kulturen und einer föderativen Struktur, die eine grosse Zahl von Gruppen mit eigenständigem Charakter vereinigen soll. Schweizer Kulturpolitik soll in erster Linie diesen nationalen Zusammenhalt stärken.

Alle Massnahmen der Kulturförderung werden letztlich vom zweifachen Ziel bestimmt, den politischen Willen zu erhalten, der dieses Land vereinigt und die Erforschung der kulturellen Identitäten und der kulturellen Vielfalt der Regionen zu fördern.

Bundesamt für Kultur

Das Bundesamt für KulturExterner Link ist in den Bereichen Kulturförderung und -vermittlung (namentlich der vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), Heimatschutz und Denkmalpflege tätig. Es betreut die Bundes-Kunstsammlung, ist zuständig für die Nationalbibliothek sowie 11 Museen, inklusive das Landesmuseum, und sorgt dafür, dass die Interessen des Ortsbildschutzes und der Archäologie gewahrt werden.

Es unterstützt das Film-, Kunst- und Designschaffen und fördert die Anliegen der verschiedenen Sprach- und Kulturgemeinschaften. Beim Bundesamt für Kultur arbeiten rund 100 Angestellte.

Kulturstiftung Pro Helvetia

Pro Helvetia, die Schweizer KulturstiftungExterner Link, unterstützt kulturelle Projekte von nationaler und internationaler Bedeutung. Sie wurde 1939 von der Schweizer Regierung als Stiftung ins Leben gerufen und wird nach wie vor ausschliesslich aus öffentlichen Geldern gespiesen.

Pro Helvetia unterstützt Schweizer Kunstschaffende aus den unterschiedlichsten Bereichen dabei, bestmögliche Bedingungen für kreatives Schaffen und die Verbreitung von deren Werken zu schaffen. Zudem trägt die Stiftung dazu bei, die Bekanntheit der Schweizer Künstlerinnen und Künstler im In- und Ausland zu fördern. Im Jahr 2010 verfügte Pro Helvetia über ein Budget von 34 Mio. Franken.

Die Förderung des internationalen Kulturaustausches gehört zu den Kernaufgaben von Pro Helvetia. Die Stiftung setzt knapp zwei Drittel ihrer finanziellen Mittel im internationalen Kontext ein. Sie unterstützt Koproduktionen und den Austausch mit Kunstschaffenden aus anderen Ländern, namentlich aus Ländern, in denen die Kulturstiftung eine regionale Aussenstelle betreibt.

Eine Liste mit Links zu den AussenstellenExterner Link finden Sie auf der Website von Pro Helvetia.

Stiftungen

Neben diesen zwei öffentlichen Institutionen gibt es in der Schweiz auch eine Vielzahl von privaten gemeinnützigen StiftungenExterner Link, die ebenfalls Stipendien und Unterstützungsbeiträge an Kulturschaffende gewähren.

Der Verband der Schweizer Förderstiftungen setzt sich für Transparenz, Professionalität und einen wirkungsvollen Einsatz von Stiftungsmitteln im Stiftungswesen der Schweiz ein.

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