Die Schweiz und Italien sagen dem illegalen Kulturgüterhandel den Kampf an. Am Sonntag tritt eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut in Kraft, wie das Bundesamt für Kultur mitteilte.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
1 Minute
Die im Oktober 2006 unterzeichnete Vereinbarung ist die erste, welche die Schweiz aufgrund des neuen Kulturgütertransfergesetzes abgeschlossen hat. Sie dient dem Schutz des schweizerischen und des italienischen Kulturerbes, wobei es insbesondere um archäologische Objekte geht.
Die Vereinbarung sagt, dass den Zollbehörden bei der Einfuhr von Kulturgütern die Ausfuhrbewilligungen des Herkunftslandes vorzuweisen sind. Sie regelt auch die Rückführung von Kulturgut, das rechtswidrig eingeführt worden ist.
Analoge Vereinbarungen, die der Bundesrat im Dezember 2006 mit Peru und im Mai 2007 mit Griechenland unterzeichnet hat, treten in den kommenden Monaten in Kraft.
Beliebte Artikel
Mehr
Bundespolitik
Vom Burka-Verbot bis zur Rentenerhöhung: 2025 hält viele Änderungen bereit
Welchen Einfluss hatten die jüngsten politischen oder wirtschaftlichen Ereignisse auf Ihr Vertrauen in die Schweizer Regierung?
Die Schweiz, die im Ausland normalerweise für das hohe Vertrauen in ihre Behörden bekannt ist, befindet sich in einer Vertrauenskrise. Wie erklären Sie dies?
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch
Mehr lesen
Mehr
Schweiz und Italien unterzeichnen Kulturverträge
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Das Abkommen vereinfacht insbesondere die Rückkehr von illegal exportierten archäologischen Kulturgütern in das jeweilige Herkunftsland. «Dieses Abkommen ist wichtig für Länder, die vom illegalen Handel mit Kulturgütern betroffen sind», sagte Pascal Couchepin am Freitagabend in Rom. Die Schweiz sei der zweitgrösste Kunstmarkt der Welt, es sei deshalb richtig, dass dieser Markt nach «ethischen Regeln» funktioniere.…
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Bisher hatte die Schweiz den Ruf, Umschlagplatz zu sein für den Handel mit illegalen Kulturgütern, da ihre Gesetze grosse Lücken aufwiesen. «Kulturgüter sind keine normalen Waren – es gibt einen Unterschied zwischen dem Klau eines Fernsehapparates und dem Diebstahl eines Kulturgutes», sagt Andrea Raschèr, Leiter der Abteilung Recht und Internationales beim Bundesamt für Kultur (BAK),…
SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft
×
Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch