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Amnesty Schweiz warnt vor einer Zeitbombe

Der Schweizer Polizei wird vorgeworfen, sie unterscheide in den Verdachtsprofilen nach Rassen. Keystone

Die globale Finanzkrise ist auch eine Krise der Menschenrechte. Dies zeige sich auch in der Schweiz, schreibt Amnesty International im Jahresbericht 2009.

Es bestehe die Gefahr, dass «zunehmende Armut und schwierige ökonomische und soziale Bedingungen zu politischer Instabilität und Massengewalt führen», schreibt die Organisation in ihrerm jährlichen Bericht.

Amnesty kritisierte einmal mehr, wie die Schweiz mit Asylbewerbern und Rassendiskriminierung umgeht. «Hinter der Krise der Wirtschaft verbirgt sich eine explosive Menschenrechtskrise», sagte Daniel Bolemey, Generalsekretär bei der Präsentation des Berichts in Bern.

«Die Weltbank schätzt, dass dieses Jahr weitere 53 Millionen Menschen in die Armut abrutschen werden und die Internationale Organisation für Arbeit rechnet damit, dass bis zu 51 Millionen Menschen ihren Job verlieren könnten.»

Staatshilfe und Entwicklungsgelder

Für die Menschenrechtsorganisation Amnesty sind die Führungspersönlichkeiten der Welt damit beschäftigt, die Weltwirtschaft wieder auf die Beine zu bringen. Sie vernachlässigten Konflikte, in denen Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet seien. Als Beispiele nennt die Organisation Gaza, die Region Darfur im Sudan, Somalia, den Kongo und Afghanistan.

Angesprochen auf die Staatshilfe von 60 Milliarden Franken, mit denen die Schweiz der UBS, ihrer grössten Bank, in der Notlage geholfen, die Entwicklungshilfe aber nicht erhöht habe, hält Manon Schick von Amnesty Schweiz fest, dass ihre Organisation die Finanzspritze unterstützt habe.

«Aber wir sind der Meinung, dass die Regierung die gleiche Energie und den gleichen Betrag aufwenden sollte, um die Menschenrechtsprobleme zu lösen», sagte Schick. «Die Welt steht vor einer sehr grossen Menschenrechts-Krise. Es ist eine Zeitbombe. Und wenn die Politiker jetzt nichts unternehmen, wird sie explodieren.»

Das Problem besteht weiter

In ihrer Analyse der Situation der Schweiz kam Amnesty zum Schluss, dass «die unzureichende Gesetzgebung keinen effektiven Schutz vor Diskriminierung bietet.»

«Es gibt die Vorwürfe der Rassendiskriminierung, auch von Misshandlung durch Vollzugsbehörden. Durch zurückhaltende Gesetzgebung werden die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Asylsuchenden und Papierlosen verletzt», steht in dem Bericht.

Der Bericht weist darauf hin, dass der UN-Ausschuss zur Rassendiskriminierung (CERD, Committee on the Elimination of Racial Discrimination) hervorgehoben habe, dass das Problem der Diskriminierung in der Schweiz weiterbestehe. Dies beinhalte auch die Anwendung von rassenunterscheidenden Verdachtsprofilen.

Der Bericht des UN-Menschrechtsrats (UN Human Rights Council) ermahnte die Schweiz, Massnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu ergreifen.

Gesetzgebung

Am 18. März 2009 stimmte das Schweizer Parlament einem neuen Gesetz zum Einsatz von Teaser-Waffen und Polizeihunden bei der Ausweisung fremder Staatsangehöriger zu. Dieses Gesetz könnte den Standard des Europarats verletzen, der Verhältnismässigkeit bei der Anwendung von Gewalt fordert, wie Amnesty schreibt.

Gemäss dem Jahresbericht 2009 starben seit 2001 in den USA 346 Menschen, nachdem sie von der Polzei mit Elektroschockpistolen beschossen worden waren.

Der Bericht hält auch fest, dass das Gesetz zum Schutz gegen häusliche Gewalt in manchen Kantonen mangelhaft umgesetzt worden sei. Die spezialisierte Ausbildung für die Polizei sei ungenügend gewesen und die Richter seien gar nicht ausgebildet worden.

Positiv hebt der Bericht hervor, dass am 8. September die Schweiz die Konvention des Europarats zum Menschenhandel unterzeichnet hat.

Für Denise Graf, Leiterin der Abteilung Asyl bei Amnesty Schweiz ist ein Paradigmenwechsel der Schweizer Regierung nötig. «Besonders was das Asylwesen und die Sans-Papiers begrifft, ist es nötig, denn die Situation ist sehr schlecht», sagte sie gegenüber swissinfo.ch.

Guantánamo

Graf sagte weiter, es sei schwierig, die Schweiz mit anderen Ländern zu vergleichen. In einzelnen Bereichen ist die Situation besser, in anderen schlechter.

«In der Schweiz kann jemand für 24 Monate in Ausschaffungshaft gesetzt werden. Dies ist in keinem anderen europäischen Land erlaubt», sagte sie. «Auf der anderen Seite sind wir sicher in der besseren Situation als Italien, wo die Leute ohne Verfahren in Länder zurückgeschickt werden, in denen gravierende Menschenrechtsverletzungen geschehen.»

Die Schweizer Regierung bekommt von Graf gute Noten in Bezug auf das Gefangenenlager Guantánamo, es sei «eines der grössten Debakel in der modernen Menschenrechtsgeschichte.»

Die Schweiz war das erste Land, das sich die Akten angesehen hat und untersucht, ob es eine Gruppe von Festgehaltenen von Guantánamo aufnehmen will. Das war ein sehr guter Schritt und wir sind froh, weil wir denken, dass es die anderen Länder angeregt hat.»

Vorbild Schweiz?

Ist die Schweiz immer noch ein Vorbild für andere Länder?
«Wenn wir mit unseren Kollegen anderer Sektionen sprechen, sehen wir, dass die Schweiz immer noch in dieser Position ist. Wir verlieren sie aber langsam».

«Wenn wir wollen, dass sich die Situation in andern Ländern verbessert, müssen wir diesen Stand behalten, so können wir sagen ’schaut, wie wir es machen›. Aber was die Rechte von Migrantinnen und Migranten und Asylbewerbenden betrifft, sind wir nicht mehr ein Beispiel, wenn wir mit dieser Art von Gesetzgebung weiterfahren.»

Thomas Stephens, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Englischen Eveline Kobler)

Am 1. Januar 2008 trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Neu war insbesondere der Sozialhilfestopp für alle abgewiesenen Asylsuchenden. Bereits ein Jahr zuvor wurden die Durchsetzungshaft und die neue Härtefallregelung eingeführt.

Anfang 2009 hat der Bundesrat schärfere Massnahmen zur Bekämpfung von Asylmissbrauch vorgeschlagen:

Wehrdienstverweigerung soll allein nicht als Asylgrund zugelassen werden.

Politische Tätigkeiten, die nur der Anerkennung als Flüchtling dienen, sollen sanktioniert werden.

Menschen, die eine Wegweisung aus persönlichen Gründen für nicht zumutbar erklären, sollen diese Behauptung künftig nachweisen müssen.

Kriminelle Ausländer sollen härter angepackt werden.

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