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Chronik zum Fall Adamow

Die Affäre um den ehemaligen russischen Atomenergieminister Adamow hat die Schweiz in den vergangenen acht Monaten vor heikle juristische Entscheidungen mit aussenpolitischen Implikationen gestellt.

Nachstehend die wichtigsten Etappen im Zeitraffer:

2. Mai: Der 66-jährige Jewgenij Adamow wird auf Grund eines US-Haftbefehls in Bern verhaftet, als er in einem Geldwäschereiverfahren gegen seine in der Schweiz lebende Tochter als Auskunftsperson aussagt. Die USA werfen dem Ex-Atomergieminister Russlands vor, mehr als 9 Mio Dollar abgezweigt zu haben, die für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit in Russland bestimmt waren.

4. Mai: Adamow widersetzt sich der vereinfachten Auslieferung an die USA.

17. Mai: Russland beantragt in der Schweiz die Auslieferung Adamows für ein Strafverfahren wegen Betrugsdelikten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) muss prüfen, ob das russische Gesuch oder das erwartete Auslieferungsgesuch der USA den Vorrang hat.

17. Mai: Das Geldwäschereiverfahren gegen Irina Adamowa wird von der Berner Justiz an die Bundesanwaltschaft abgetreten.

18. Mai: Adamow erhebt Beschwerde gegen die Auslieferungshaft.

26. Mai: Adamow lehnt auch eine vereinfachte Auslieferung an Russland ab.

7. Juni: Das BJ dehnt den Auslieferungshaftbefehl auf das russische Gesuch aus.

9. Juni: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona heisst die Beschwerde Adamows gegen die Auslieferungshaft überraschend gut und hebt den Haftbefehl auf. Mit der Verhaftung am 2. Mai bei der Befragung durch die Berner Justiz sei die staatsvertragliche Garantie des freien Geleits verletzt worden. Adamow bleibt auf Grund einer superprovisorischen Verfügung des Bundesgerichts aber in Auslieferungshaft, weil das BJ umgehend Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts ankündigte.

24. Juni: Das formelle Auslieferungsgesuch der USA trifft in Bern ein.

14. Juli: Das Bundesgericht in Lausanne bestätigt die Auslieferungshaft für Adamow und stösst das Urteil des Bundesstrafgerichts um. Der Inhaftierte könne sich nicht auf die Garantie des freien Geleits berufen, weil er in die Schweiz eingereist sei, um Geschäfte zu tätigen und seine Tochter zu besuchen.

10. August: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona bestätigt die Auslieferungshaft und weist unter anderem den Vorwurf Adamows zurück, er werde von den USA aus politischen Gründen verfolgt.

19. August: Adamow erklärt sich mit der vereinfachten Auslieferung an Russland einverstanden.

25. August: Das BJ bewilligt die vereinfachte Auslieferung Adamows an Russland. Der Entscheid wird aber nicht vollzogen, weil die USA ihr Auslieferungsgesuch nicht zurückgezogen haben.

2. September: Die USA teilen mit, dass sie am Auslieferungsgesuch für Adamow festhalten.

30. September: Das Bundesamt für Justiz bewilligt die Auslieferung Adamows in die USA. Der Vorrang des US-Gesuchs vor dem russischen Gesuch wird damit begründet, dass Adamow im Falle einer Auslieferung an Russland möglicherweise nicht mehr in den USA belangt werden könnte. Russland reagiert bestürzt und wirft der Schweiz vor, einen politischen Entscheid gefällt zu haben.

5. Oktober: Der Geschäftsträger der Schweizer Botschaft in Moskau wird ins russische Aussenministerium zitiert. Russland droht, dass der Auslieferungsentscheid die bilateralen Beziehungen belasten könnte. Die Schweiz weist die Vorwürfe zurück.

6. Oktober: Adamow kündigt an, den Auslieferungsentscheid des BJ beim Bundesgericht in Lausanne anzufechten.

22. Dezember: Das Bundesgericht heisst die Beschwerde Adamows gegen die Auslieferung an die USA gut. Damit wird der Weg für die Auslieferung an Russland frei.

30. Dezember: Jewgenij Adamow wird nach Russland ausgeliefert.

swissinfo und Agenturen

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