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Forschungs-Abkommen unter Dach

Die Nachverhandlungen zum bilateralen Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind inhaltlich abgeschlossen.

Ab 2004 kann damit auch das letzte der ersten sieben bilateralen Abkommen umgesetzt werden.

“Das Abkommen kann jetzt provisorisch auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten”, sagte der Schweizer Delegationsleiter Paul-Erich Zinsli am Mittwoch in Brüssel vor Schweizer Medien.

Zuvor hatten sich Delegationen der Schweiz und der EU zur letzten Verhandlungsrunde über das bilaterale Forschungsabkommen getroffen.

Führung von Projekten

Ratifiziert wird das Abkommen zwar erst in der ersten Hälfte 2004. Doch sollen sich Schweizer Forscher bereits ab kommendem Herbst zu den neuen Bedingungen an den Ausschreibungen für EU- Forschungsprojekte beteiligen können.

Neu sollen sie insbesondere auch die Führung von Projekten übernehmen können.

Das Forschungsabkommen ist das einzige der 2002 in Kraft getretenen sieben bilateralen Abkommen Schweiz-EU, das bislang nicht umgesetzt werden konnte.

Grund war, dass der Vertrag an das Ende 2002 ausgelaufene 5. EU-Forschungs-Rahmenprogramm gebunden war und für das 6. Rahmenprogramm erst angepasst werden musste.

swissinfo und Agenturen

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