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Genfer Konventionen

Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle sind das Herzstück der internationalen Menschenrechte. Sie schreiben die Behandlung von Zivilpersonen und Armeeangehörigen in Kriegszeiten und in besetzten Gebieten fest. Die Schweiz ist Depositärstaat der Konventionen.

Henri Dunant, der Gründer des internationalen Komitees vom Roten Kreuz, stand am Beginn der ersten Konvention von 1864. Dabei ging es nur um den Schutz verletzter Soldaten auf einem Schlachtfeld.

Mittlerweile gibt es vier Konventionen, die im Lauf der Zeit mehrmals überarbeitet wurden und heute auch zum Schutz von Gefangenen, Schiffbrüchigen und Zivilisten gelten.

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