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Kinder müssen überall viel einstecken

Kinderrechte für alle. ONU

Die Kinderrechts-Konvention ist zwar bereits 13-jährig, doch werden weltweit Millionen Kinder misshandelt. Häufiger als je zuvor, auch in der Schweiz.

Daran erinnert der 20. November, der von der UNO bestimmte Internationale Tag der Rechte des Kindes.

Am 20. November 1989 billigte die UNO-Versammlung das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es bildet weltweit die Grundlage zum Schutz der kindlichen Würde gegen Verfolgung, Misshandlung und Ausbeutung.

Heute – 13 Jahre danach – verzeichnet die Schweizer Organisation Terre des Hommes einige Fortschritte bei den Kollektivrechten des Kindes in der Welt: Erziehung, Gesundheit, Impfung, etc.

Kein Land ist verschont



Andere Aspekte haben sich jedoch in allen Regionen der Welt – arm oder reich – verschärft. Bernard Boéton, Leiter der Stiftung: «Das Phänomen der enormen wirtschaftlichen Migration, welches unsere Epoche kennzeichnet, führt auch zu einem Anwachsen des Handels mit Kindern. Und zwar in allen Ländern, nicht nur in den armen, und sogar in der Schweiz.»

Ferner, als Folge der zunehmenden Verstädterung des Planeten, nimmt die Delinquenz zu, und die Behandlung der Kinder durch die Behörden lässt viel zu wünschen übrig. Auch was das angeht, äussert sich Terre des Hommes besorgt.

Bernard Boéton unterstreicht, dass überall Kinder ausgebeutet werden, und Pädophilie in jedem Land vorkommt: Längst nicht mehr nur in der so genannten Dritten Welt.

Ist diese Konvention also ein simpler Fetzen Papier? Nein, meint Bernard Boéton: «Die internationalen Übereinkünfte erlauben eine gemeinsame oder sogar universelle Sprache. Das ist sehr wichtig für die Arbeit vor Ort.» Anders gesagt: Das Gesetz ist nicht die Lösung, aber es gibt keine Lösung ohne Gesetz.

Heute haben lediglich die USA und Somalia die Kinderkonvention nicht ratifiziert. Das heisst aber nicht, dass die übrigen Länder deren 54 Artikel befolgen, da jeder Vertragsstaat frei ist, seine nationalen Gesetze anzuwenden.

Fünf Schweizer Vorbehalte

Bern hat die Konvention 1997 ratifiziert. Trotzdem und ungeachtet des Inkrafttretens der neuen Bundesverfassung lässt die Kinder- und Jugendpolitik laut René Maytain, Westschweizer Verantwortlicher für Pro Juventute, noch zu wünschen übrig. Die fehlende Mutterschaftsversicherung sei dafür ein Beispiel.

Tatsächlich hat die Schweiz gegenüber der UNO-Konvention fünf Vorbehalte geltend gemacht, die im Widerspruch zum Schweizer Recht stehen. Sie betreffen erstens die elterliche Autorität und zweitens das Recht auf Staatsbürgerschaft für jedes Kind, das in der Schweiz zur Welt kommt.

Zudem der Vorbehalt der Familienzusammenführung, wonach ausländische Arbeitskräfte ihre Familien nachkommen lassen können. Viertens darf nach Schweizer Recht ein straffällig gewordener Minderjähriger zusammen mit den Erwachsenen inhaftiert werden – die UNO verbietet das.

Anzumerken ist auch, dass die Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern kein Familienministerium hat. Diese Rolle wird in gewisser Weise durch die Privatstiftung Pro Juventute wahrgenommen.

Für Bernard Boéton gibt es in der Schweiz noch einiges zu tun punkto Individualrechte. «Ob ein Land reich oder arm ist macht keinen Unterschied. In einem reichen Land gibt es andere Kinderrechtsprobleme, die Wachsamkeit muss gleich bleiben.»

Nichts zu «feiern»

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sieht «keinen Grund zum Feiern» am 20. November.

Nach Ansicht der SAJV stehen die Bedürfnisse der Jugend am Schluss der Prioritäten in allen Bereichen der Gesetzgebung. Beispiele: der fehlende konsequente Schutz gegen sexuelle Übergriffe oder das Verbot, die Kinder von sogenannten Papierlosen einzuschulen.

So hat also dieser Tag nicht den Nimbus eines Festes, bietet aber Gelegenheit, einmal mehr die Alarmglocke zu ziehen. Zur Erinnerung, so Terre des Hommes, «dass Kindsmisshandlung kein Schicksal sein darf, nur weil es das immer gegeben hat».

swissinfo, Isabelle Eichenberger
(Übertragen aus dem Französischen: Monika Lüthi)

Am 20. November 1989 billigt die UNO die Kinderrechts-Konvention

Sie wird von allen Staaten – ausser den USA und Somalia – ratifiziert

Die Schweiz ratifiziert mit 5 Vorbehalten 1997

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