Mehrfache Asylgesuche im Visier
Die Schweiz möchte beim europäischen Abkommen von Dublin mitmachen. Damit würde sie ihre Asylpolitik der Europäischen Union angleichen.
Die beiden politischen Aussen-Flügel (rechts wie links) sind gegen diese Teilnahme. Die Flüchtlings-Organisationen machen ohne Begeisterung mit.
Laut dem Dubliner Abkommen kann eine Asyl suchende Person nur noch in einem der Signaturstaaten ein Asylgesuch einreichen. Bei einer Ablehnung kann kein zweites Gesuch in einem anderen Land gestellt werden.
Konkret wird ein Antragsteller, dessen Asylgesuch in Spanien abgelehnt wird, auch beispielsweise in Deutschland einen abschlägigen Bescheid erhalten, wenn er dort ein weiteres Gesuch stellt.
Gemäss dem spanischen Beschluss treten die deutschen Behörden nicht einmal mehr auf das Gesuch ein. Sie werden den Asylsuchenden ins so genannte «Erstasyl-Land» zurückschicken, in diesem Fall Spanien.
Bis heute haben Asylsuchende zum Teil mehrere Gesuche in verschiedenen Ländern gestellt. Weil die Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen, konnte eine Person auf diese Art mehrere Jahre ohne Bewilligung in Europa bleiben. Dublin zielt nun darauf, diesen «Asyl-Tourismus» zu unterbinden.
Datenbank
Das Dubliner System stützt sich auf zwei Pfeiler: Minimalstandards bei den Asylbewilligungen und eine Datenbank (Eurodac). In ihr werden Daten gespeichert über Asyl Suchende und über Ausländer, deren Status seit mehr als 14 Jahren unklar ist. Neben Namen und Geschlecht sind dies Fingerabdrücke und der Ort des ersten Gesuchs.
Die Zweckmässigkeit der Datenbank ist eindeutig: Die Behörden können damit schnell aufklären, ob eine Asyl suchende Person bereits in einem anderen Land einen Antrag gestellt hat.
Beim Abkommen von Dublin geht es auch um eine gewisse Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten bei den Asylbewilligungen. Natürlich werden einige Staaten weiterhin «generös» bleiben, andere eher «restriktiv».
Dennoch führt Dublin einige Minimalstandards bei den Verfahren ein. Dies wird wohl verhindern, dass einige Staaten ihre Gesetzgebung weiter verschärfen, um weniger attraktiv zu sein als andere Länder.
Die Schweizer Interessen
Falls die Schweiz nicht bei Dublin mitmachen würde, ist damit zu rechnen, dass eine grössere Anzahl Asyl Suchender, die von einem europäischen Land eine Absage erhalten haben, in der Schweiz ein zweites Gesuch stellen werden. Daher wünscht sich die Regierung die Assoziierung der Schweiz ans Dubliner Abkommen.
«Gemäss inoffiziellen Schätzungen sind heute in der Schweiz rund 20% der Asylgesuche Zweitgesuche», schreibt das Integrationsbüro Schweiz-EU. «Mit einer Beteiligung an Dublin kann das Schweizer Asyl-System darum stark entlastet werden.»
Für Dublin spreche auch ein finanzielles Argument. Der Abruf eines Datensatzes in Eurodac koste rund 4 Franken. Eine bescheidene Summe, die zudem eine rasche Behandlung des Gesuchs ermöglicht und damit eine lange – und kostenintensive – Abklärung erspart.
«Durch ein Abseitsstehen würde die Schweiz zur einzigen Zweitadresse für Asylgesuche in Westeuropa», fasst das Integrationsbüro zusammen. «Sie müsste mit einer Zunahme von Asylgesuchen und entsprechenden Mehrkosten rechnen.»
In ihrer Botschaft ans Parlament vom 1. Oktober 2004 nennt die Regierung sogar Zahlen. So sei bei einem Abseitsstehen der Schweiz mit zusätzlichen Kosten von 80 bis 100 Mio. Franken zu rechnen.
«Ein Märchen»
Die Vorteile einer Assoziierung an das Dubliner Abkommen haben sowohl die moderate Linke, die Mitte-Parteien wie auch die liberale Rechte überzeugt. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) jedoch ist dagegen, obwohl sie sich den Kampf gegen Asyl-Missbrauch und den Schuldenabbau auf ihre Fahne geschrieben hat.
«Das System von Dublin ist ein Märchen», sagt SVP-Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS). «Theoretisch funktioniert das sehr gut, in der Praxis ist es aber ganz anders.»
Auf politischer Ebene kommt Widerstand jedoch auch von linker Seite. Diese verurteilen die «Jagd» auf so genannt falsche Flüchtlinge in Europa und die Verschärfung der Gesetze in diversen Ländern.
Auch Eurodac stösst bei der Linken auf keine Gegenliebe. Man habe sich in den 80er-Jahren gegen die Registrierung von Personen gewehrt (Fichen-Affäre). «Nun soll nicht wieder damit begonnen werden», schreibt die Partei der Arbeit (PdA).
Zustimmung ohne Begeisterung
Sowohl die Sozialdemokratische Partei (SP) wie auch die Grünen unterstützen jedoch die Schweizer Teilnahme an Schengen und Dublin. Sie erhoffen sich vor allem eine Verbesserung der Situation durch die Minimalstandards.
«Wenn wir den politischen Prozess der dauernden Verschärfung des Asylrechts und der Verminderung der Attraktivität der Schweiz betrachten, bin ich zufrieden, dass sich diese Spirale dank den europäischen Minimalstandards bald nicht mehr drehen wird», erklärt SP-Fraktionschefin Hildegard Fässler.
Von Seiten der Flüchtlings-Organisationen sieht die Analyse ziemlich gleich aus. Die Einführung der Minimalstandards würde die negativen Aspekte der Registrierung von Asylsuchenden wettmachen.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hofft, dass Dublin erlaubt, dort Korrekturen anzubringen, wo die Schweizer Gesetzgebung unter diesen Standards liegt. Beispielsweise akzeptiert die Schweiz im Gegensatz zur EU die nichtstaatliche Verfolgung nicht als Asylgrund.
Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge und verschiedene Nichtregierungs-Organisationen sind sehr kritisch gegenüber Dublin eingestellt. Sie befürchten, dass sich Europa verbarrikadiert.
Die SFH ist sich dieser Kritik bewusst. Sie spricht sich daher für ein «verhaltenes Ja» aus.
swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragen aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
14’248 Personen haben 2004 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt.
Dies ist die tiefste Zahl seit 1987.
2004 haben 1555 Personen Asyl erhalten, 10’080 erhielten einen negativen Bescheid.
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