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Nüchternes Ja zum Partnerschaftsgesetz

Das Partnerschaftsgesetz muss noch die Hürde der Volksabstimmung überwinden. Keystone

Bundesrat Christoph Blocher hat für ein sachliches Ja zum neuen Partnerschaftsgesetz geworben und damit die Kampagne des Bundesrates eröffnet.

Die Abstimmung vom 5. Juni dürfe nicht zu einem moralisch begründeten Grabenkampf um Grundfragen zur Homosexualität werden, sagte der Justizminister.

Am 5. Juni werde nicht über die Homosexualität abgestimmt. Vielmehr gehe es beim Partnerschaftsgesetz darum, dass gleichgeschlechtliche Paare einen rechtlichen Status im Verhältnis zu Dritten und zum Staat erhielten, sagte Bundesrat Blocher.

Das geltende Recht behandle gleichgeschlechtliche Paare heute weitgehend gleich wie heterosexuelle Konkubinatspaare. Deshalb sei das Bedürfnis aufgekommen, dass solche langjährigen Partnerschaften ähnlich wie Ehen nach aussen als Gemeinschaft auftreten können, sagte Blocher in Bern.

Das von der Evangelischen Volkspartei (EVP) und der Eidgenössisch Demokratischen Union (EDU) lancierte Referendum gegen das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist mit 66’853 gültigen Stimmen zustande gekommen.

Von der Ehe unterscheiden

Der Justizminister wies darauf hin, dass sich die eingetragene Partnerschaft trotz gewisser Nähe zum Eherecht klar von der Ehe unterscheide. Dies zeige sich vor allem darin, dass ein eigenes Gesetz geschaffen wurde. Damit werde unterstrichen, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft anders als die Ehe nicht Grundlage für eine Familiengründung sei.

Gute Erfahrungen im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat laut Regierungsrat Markus Notter nach dem Ja des Stimmvolkes vom 22. September 2002 gute Erfahrungen mit der Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare gemacht. Allerdings werde die kantonale Regelung durch viele bundesrechtliche Schranken eingeengt. Deshalb brauche es eine landesweite Gesetzgebung.

Das Gesetzt trat am 1. Juli 2003 in Kraft und seither haben sich im Kanton Zürich 93 weibliche und 390 männliche Paare nach kantonalem Recht registrieren lassen. Dies sei im internationalen Vergleich eine «hohe Quote», so Notter.

Löschungsgesuche auf gemeinsames Begehren wurden bis heute noch keine gestellt, und für Löschungen auf einseitiges Begehren sind die zeitlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt. Der Kanton Zürich mache sich Gedanken, so Notter, die kantonale Regelung nach einem allfälligen Inkrafttreten des Bundesgesetzes wieder aufzuheben.

Notarielle Verurkundung nicht zweckmässig

Die echten Probleme von gleichgeschlechtlichen Paaren beträfen nicht das Innenverhältnis der Ehe, sondern würden im Ausländer-, Erbschaftssteuer- und Sozialversicherungsrecht liegen, sagte Ruth Reusser, die stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Justiz.

Deshalb und zur Verhinderung von Missbräuchen habe man nicht den Weg eines Vertrages, sondern die Form eines Rechtsinstitutes gewählt.

Der Aufwand, den das neue Partnerschaftsgesetz verursache, sei zum grössten Teil bereits geleistet worden, sagte Reusser zu einem weiteren Vorwurf von Seiten der Gegner. Im Anhang zum Gesetz seien mit geringem Aufwand rund 30 Gesetze geändert worden.

swissinfo und Agenturen

Mit dem Partnerschafts-Gesetz soll es zwei Personen gleichen Geschlechts ermöglicht werden, ihre Beziehung rechtlich abzusichern.

Gegen die Vorlage haben die Evangelische Volkspartei der Schweiz und die Eidgenössisch Demokratische Union das Referendum ergriffen.

Die Volksabstimmung findet am 5. Juni 2005 statt.

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