Russland verlangt Adamows Auslieferung
Moskau hat die Schweiz aufgefordert, den in Bern inhaftierten Ex-Minister Jewgeni Adamow schnellstmöglich nach Russland auszuliefern.
Das Auslieferungsersuchen stützt sich auf einen Haftbefehl eines Moskauer Gerichts vom 14. Mai.
Die Beschuldigungen gegen Adamow könnten mit seiner früheren Tätigkeit als Minister in Verbindung stehen, teilte das russische Aussenministerium weiter mit. Jegliche Strafverfolgung müsse daher in Russland und nicht im Ausland stattfinden.
Russische Diplomaten hätten der Schweiz ihre «ernste Besorgnis» über die Auslieferungshaft Adamows ausgedrückt. Sie ergriffen Massnahmen, um seine schnelle Rückkehr nach Russland sicherzustellen, so das Aussenministerium. Beobachtern zufolge befürchtet Moskau, dass Adamow Kenntnis von Staatsgeheimnissen habe.
Haftbeschwerde eingereicht
Der Schweizer Anwalt von Adamow hatte zuvor beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamts für Justiz (BJ) eingereicht. Ein Entscheid des Bundesstrafgerichts in Bellinzona kann an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden.
Adamow gehe davon aus, dass das Vorgehen der Schweizer Behörden gegen nationales und internationales Recht verstosse, teilte sein Schweizer Anwalt, Stefan Wehrenberg, am Mittwoch mit. Der Befehl verletze das Europäische Rechtshilfe-Übereinkommen und missachte die funktionale Immunität, die Adamow als ehemaligem russischem Minister zukomme.
Noch kein Auslieferungsgesuch
Die USA verdächtigen den 66-jährigen Adamow, neun Millionen Dollar unterschlagen zu haben, die für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit Russlands bestimmt waren. Er soll die Gelder in verschiedene Projekte investiert und an von ihm beherrschte US-Firmen weitergeleitet haben.
In einer ersten Anhörung in der Schweiz am 4. Mai hatte Adamow nicht zu einer vereinfachten Auslieferung an die USA eingewilligt. Die USA haben deshalb eine Frist von 60 Tagen, um ein formelles Auslieferungsgesuch stellen. Dieses ist bisher laut BJ-Sprecher Folco Galli nicht in Bern eingetroffen. Wird ein solches Gesuch vom BJ gutgeheissen, kann der Entscheid beim Bundesgericht angefochten werden.
Bundesanwaltschaft übernimmt Fall Adamowa
Das US-Ersuchen zur Verhaftung von Adamow stützte sich auf den Haftbefehl eines Gerichts im US-Staat Pennsylvania im Zusammenhang mit den ihm vorgeworfenen Vermögensdelikten. Adamow wurde am 2. Mai in Bern festgenommen, als er sich in der Schweiz mit seiner Tochter treffen wollte.
Nach einem früheren Bericht der «New York Times» wollte Adamow mit den Schweizer Behörden über blockierte Bankkonten seiner Tochter verhandeln. Gegen Adamows Tochter Irina Adamowa wurde im Kanton Bern ein Verfahren wegen Geldwäscherei-Verdachts eröffnet.
Dieses Verfahren wurde am Dienstag von der Bundesanwaltschaft (BA) übernommen, weil im Kontakt mit den bernischen Untersuchungsbehörden die Bundesgerichtsbarkeit festgestellt worden ist, wie BA-Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer sagte. Sämtliche Verfügungen blieben gültig.
Ob das Verfahren allenfalls auf Adamowas Vater oder andere Personen ausgedehnt werde, gehöre mit zur Prüfung des Sachverhalts und bleibe deshalb vorderhand offen.
swissinfo und Agenturen
Jewgeni Adamow war 1998 unter dem Regime von Boris Jelzin zum russischen Atomenergie-Minister berufen worden.
Nach der Regierungs-Umbildung im Jahr 2001 führte er sein Amt unter Präsident Vladimir Putin weiter.
Im selben Jahr wurde er wegen Korruptions-Verdachts abgesetzt.
Ein Untersuchungsbericht entlastete Adamow jedoch von den Vorwürfen.
Jetzt erheben die USA neue Korruptionsvorwürfe gegen Adamow und seinen Partner Mark Kaushansky, einen amerikanischen Nuklearingenieur mit russischen Wurzeln.
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