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«Schumi» in der falschen Zone

"Schumis" Traumgrundstück - ausserhalb der Bauzone. Keystone

Der Formel-1-Pilot Michael Schumacher will seine Villa in der Landwirtschafts-Zone errichten. Das gehe nicht, findet das zuständige Bundesamt.

Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass der deutsche Formel-1-Star Michael Schumacher – kurz «Schumi» – von Vufflens-le-Château im Kanton Waadt wegziehen will. Der Grund: Der Nachwuchs soll in der Deutschschweiz eingeschult werden.

Während Monaten war unklar, wo «Schumi» seine neue Villa bauen wird. Die Gerüchte jagten sich. «Schumi» wolle einen Flugplatz in der Nähe, hiess es.

Jagd auf «Schumi»

Gemeindepräsidenten landauf landab stellten sich vor, den potenten Steuerzahler in den eigenen Grenzen zu haben – und überschlugen geistig, welche Grossprojekte dank des Formel-1-Königs realisierbar würden. Einige Gemeindepräsidenten griffen gar zum Hörer, um «Schumi» die Vorzüge des Ortes schmackhaft zu machen.

Der Formel-1-König entschied sich schliesslich für das hügelige Appenzellerland, genauer gesagt für die Gemeinde Wolfhalden. Knackpunkt: «Schumi» will sein künftiges Wohnhaus mit Schwimmbad und Stallungen für eine Pferdezucht nicht in der für Wohnbauten vorgesehenen Zone aufstellen. Ein Grundstück, das hoch über dem Bodensee in der Landwirtschaftszone gelegenen ist, gefällt dem Meister des Gaspedals wesentlich besser. Zur Verwirklichung des Projekts müssten 17 Hektaren Landwirtschafts-Land umgezont werden.

Der Rechtsstreit

Die Bevölkerung ist gespalten. Die örtlichen Behörden lavieren. Und die Umweltverbände laufen Sturm – mit Unterstützung von Bundesbern beziehungsweise dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Der Ausserrhoder Regierungspräsident – Landammann Hans Altherr – bestätigte nämlich einen Bericht der «Berner Zeitung», wonach das ARE der Ausserrhoder Regierung vor rund 14 Tagen geschrieben habe. In dem Schreiben heisst es, die Umzonung von Land für ein neues Heim des Formel-1-Weltmeisters aus Deutschland verstosse klar gegen das Bundesrecht.

Altherr sagte, er habe mit dem Bundesamt umgehend Kontakt aufgenommen und dort mitgeteilt, dass die Verfahrenshoheit gegenwärtig bei der Gemeinde und dem Kanton lägen.

Champion in Zeitdruck

Der Anwalt von Michael Schumacher hat bereits mehrmals betont, das Projekt werde unrealistisch, wenn es einen Jahre dauernden Rechtsstreit gäbe. 2004 ist für «Schumi» letzter Umzugs-Termin.

Noch laufen die Verhandlungen: Auf 15. April ist ein runder Tisch anberaumt worden. Bauherrschaft, Gemeinde, Kanton und die Stiftung Landschaftsschutz diskutieren das Projekt und suchen nach möglichen Alternativen.

Felix Münger und Agenturen

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