Der Nationalrat, die grosse Parlamentskammer, hat am Donnerstag die letzte Differenz im Bahnpolizeigesetz ausgeräumt. Damit ist die neu aufgegleiste Vorlage unter Dach. Ein erster Entwurf war vor gut einem Jahr an der Frage der Privatisierung der Bahnpolizei gescheitert.
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Diese Möglichkeit ist im Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr nicht mehr vorgesehen. Es unterscheidet klar zwischen einer Transportpolizei mit polizeilichen Funktionen und einem Sicherheitsdienst mit weniger Kompetenzen.
Nur der Sicherheitsdienst darf privaten Unternehmen übertragen werden, die Transportpolizei muss wie bisher beim Transportunternehmen bleiben. Deren Angehörige sind in der Regel uniformiert und werden vereidigt. Sie dürfen verdächtige Personen vorübergehend festnehmen und Gegenstände beschlagnahmen.
Der Sicherheitsdienst dagegen darf Personen zwar kontrollieren, aber nicht festnehmen. Seine Kompetenzen beschränken sich im wesentlichen auf die Durchsetzung von Hausrecht und Transportbestimmungen der jeweiligen Transportunternehmen. Sowohl gegenüber der Transportpolizei wie auch gegenüber Sicherheitsdiensten geht die kantonale Polizeihoheit vor.
Geklärt werden konnte in der neuen Vorlage auch die Frage der Bewaffnung der Transportpolizei: Der Entscheid darüber wird dem Bundesrat (Landesregierung) übertragen. Die Linke hatte sich für ein explizites Verbot von Schusswaffen in Zügen und Bussen stark gemacht. Das Gesetz kommt am Freitag in die Schlussabstimmung.
swissinfo.ch und Agenturen
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