Ben-Ali-Gelder: Schweiz findet nur «Wassertropfen»
60 Millionen Dollar hat die Schweiz bei den Ermittlungen gegen den Clan von Ben Ali-Trabelsi beschlagnahmt. Zu wenig, meint der Anwalt für Tunesien. Er räumt aber ein, die Schweiz mache auf der Jagd nach den verschwundenen Millionen mehr als andere Länder.
«Präsident Ben Ali bestreitet jeglichen Besitz von beweglichen und finanziellen Vermögenswerten sowie Immobilien ausserhalb Tunesiens, besonders in der Schweiz.»
Dies sagte Akram Azoury, der sich als Anwalt des aus dem Land gejagten tunesischen Präsidenten und Diktators Zine al Abidine Ben Ali präsentiert, kürzlich im Radio der französischsprachigen Schweiz (RTS).
«Er besitzt nichts direkt, indirekt oder über Mittelsmänner in der Schweiz oder anderswo in der Welt.»
Diese Einschätzung hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kürzlich zum Teil bestätigt: «Das EDA ist heute in der Lage mitzuteilen, dass der Betrag von 60 Millionen keine Vermögenswerte von Zine al Abidine Ben Ali selber enthält.»
Die Bundesanwaltschaft ihrerseits relativiert die Bedeutung dieser Information: «Diese Information ist seit Beginn der Ermittlungen bekannt», sagt die stellvertretende Bundesanwältin Maria-Antonella Bino gegenüber swissinfo.ch.
«Wie wir bereits mehrmals kommuniziert haben, betreffen die blockierten Vermögenswerte das private und berufliche Umfeld des Ben-Ali-Clans.»
Strohmänner
Für Enrico Monfrini, von Tunesien als Anwalt in dieser Sache mandatiert, belegt diese Affäre lediglich eine Konstante in der Geschichte der Korruption: «Es ist leicht gesagt, dass Ben Ali kein Konto in der Schweiz besitzt. Man weiss nichts. Die Strategie der Geldwäscherei ist immer gleich: Man lässt das von einem Staatschef abgezweigte Geld durch weniger verdächtige Personen oder Gesellschaften verwalten.»
Und der Anwalt ergänzt: «Wenn der Anwalt von Ben Ali diese Erklärungen in der Schweiz abgegeben hat, heisst das, dass lediglich die Schweiz sehr aktiv in diesem Dossier zu sein scheint. Es ist der Versuch einer Destabilisierung betreffend jenen mageren 60 Millionen Dollar, die nur ein Wassertropfen im Meer der Vermögenswerte der Familie Ben Ali sind.»
Eine Summe, die jedoch bis zum Abschluss der Untersuchungen nicht mehr zunehmen sollte, wie die Bundesanwaltschaft erklärt: «Der zu Beginn der Untersuchungen angegebene Betrag von etwa 60 Millionen Dollar hat sich nicht verändert», sagt Bino.
«Im Dossier Tunesien dauern die Ermittlungen bereits über eineinhalb Jahre. Gemäss unserem Wissen ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir in der Schweiz noch weitere Vermögenswerte finden, die dem tunesischen Staat gestohlen worden sind.»
Monfrini allerdings gibt sich damit nicht zufrieden: «Dieser Betrag ist ein Beweis des Scheiterns. Wir kommen nicht voran, auch wenn wir sehr rasch weiterkommen könnten.»
Er habe eine Liste mit fast 300 Namen von verdächtigen Personen und Gesellschaften, die mutmasslich Gelder des Ben-Ali-Trabelsi-Clans versteckt hätten, so Monfrini. Dagegen beinhalte die Liste des Bundesrats nur 48 Namen, und weniger als zehn Personen würden untersucht.
Zusammenarbeit Bern-Tunis
«Herr Monfrini vertritt als Anwalt die Interessen der Republik Tunesien. Diese ist Klägerin in einem Schweizer Strafverfahren und hat ein legitimes Interesse daran, dass die Wahrheit über die Herkunft der in der Schweiz eingefrorenen Vermögenswerte schnellstmöglich herausgefunden wird», antwortet Bino.
«In diesem Stadium ist die Aufgabe der Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen unter Respektierung des Gesetzes und der Rechte aller Parteien zu führen. Ich stelle fest, dass wir angesichts der Komplexität der Untersuchung sehr zufriedenstellendend vorwärtskommen.»
Und sie ergänzt: «Die tunesischen Justizbehörden kooperieren im Rahmen unserer Untersuchungen vollständig. Rechtshilfegesuche sind am Laufen, auf der einen wie auf der anderen Seite. Doch wie in jedem Gerichtsverfahren haben die untersuchten Personen ein Rekursrecht, von dem sie im Normalfall auch Gebrauch machen.»
Umkehr der Beweislast
Doch Monfrini glaubt diesen Beteuerungen nicht: «Wenn alles so gut läuft, warum sind wir dann seit dem Anfang an einem toten Punkt? Man müsste nur ein Dossier zusammenstellen, doch man kommt einfach nicht ans Ziel.»
Für den Anwalt Tunesiens sollte die Bundesanwaltschaft vielmehr auf den Begriff «kriminelle Organisation» setzen, der es erlaubt, die Beweislast umzukehren. Damit könnten den betroffenen Parteien Fristen gesetzt werden, bis wann sie die Herkunft ihrer Gelder nachweisen müssen. Können sie dies nicht, würden die Werte an Tunesien überwiesen. «Die Mittel wären da, doch niemand will den Knopf drücken», regt sich der Anwalt auf.
Interessante Spuren
Trotz allem bleibe die Schweiz jenes Land, das am raschesten mit dem Dossier vorwärts mache, sagt Monfrini, der von Tunesien ein internationales Mandat erhalten hat, um die vom Ben-Ali-Clan abgezweigten Gelder zurückzuholen.
«In Frankreich, wo sich namhafte Beträge des Clans Ben Ali-Trabelsi und dessen Helfer befinden, ist ein ausgezeichneter Untersuchungsrichter – Roger Le Loire – ganz allein, um die Dossiers Tunesien, Ägypten und Libyen zu behandeln. Der Mangel an Arbeitskräften ist krass.»
Er werde sehen, was getan werden könne, damit diesem mehr Mittel zur Verfügung gestellt würden. «Ich habe eine lange Liste mit Immobilien, Hotels, Restaurants, Wohnungen und Grundstücken, die Strohmännern von Ben Ali und Konsorten gehören. Ich hoffe, dass die neue französische Regierung die Sache in die Hand nimmt», so Monfrini.
«In Kanada ist es noch katastrophaler als irgendwo sonst. Seit Beginn dieser Affäre habe ich es noch nicht einmal geschafft, mit dem zuständigen Polizeioffizier in Kontakt zu treten. Ich weiss einzig, dass Tunesien einen internationalen Haftbefehl für Belhassen Trabelsi, einen der Hauptakteure des Clans, nach Kanada geschickt hat. Doch bisher ist noch gar nichts geschehen.»
Enrico Monfrini hat aber noch andere Trümpfe im Ärmel: «Wir haben interessante Spuren in Monaco, Belgien und weiteren Ländern gefunden. Die in der Schweiz aufgespürten Summen mögen klein sein im Vergleich, was in anderen Ländern versteckt wurde. Tatsächlich sind wir daran, ganz andere Beträge aufzuspüren.»
Tunesien: Am 19. Januar 2011, also weniger als eine Woche nach dem Sturz der tunesischen Regierung, blockierte die Schweiz Vermögenswerte, die in Zusammenhang mit Tunesiens Expräsident Ben Ali und etwa 40 Personen aus dessen Umfeld stehen. Gegenwärtig sind 60 Mio. Dollar von Vertrauten des Ben-Ali-Clans auf Schweizer Konten eingefroren.
Ägypten: Am 11. Februar 2011 blockierte die Schweiz Vermögen von Hosni Mubarak und seinen engsten Vertrauten. Zu den damals 410 Mio. Dollar gesellten sich in der Zwischenzeit weitere 290 Mio., die anderen Mitgliedern des abgesetzten Regimes oder deren Verwandten gehören.
Libyen: Am 24. Februar 2011 blockierte der Bundesrat fast 650 Mio. Franken von Muammar Gaddafi und dessen Clan auf Schweizer Konten. Gegenwärtig sind nur noch etwa 100 Mio. blockiert, der Rest wurde im Rahmen einer UNO-Resolution bereits an Libyen zurückerstattet.
Syrien: Auf Grund der blutigen Repression des Regimes von Baschar al-Assad schloss sich der Bundesrat am 18. Mai 2011 den Sanktionen der Europäischen Union an. Knapp 70 Mio. Franken auf Bankkonten wurden eingefroren. Die «Schwarze Liste» der Behörden umfasst seit Juni dieses Jahres über 120 Personen und 40 Unternehmen und Gesellschaften, die in Beziehung zum syrischen Präsidenten stehen.
Usbekistan: Im August 2012 blockierte die Schweiz im Rahmen von Ermittlungen gegen vier Usbeken wegen Verdacht auf Geldwäscherei mehrere Dutzend Millionen Franken. Die Bundesanwaltschaft gab an, das Geld befinde sich auf verschiedenen Schweizer Bankkonten. Laut dem Radio und Fernsehen der französischsprachigen Schweiz (RTS) stehen Vertraute des usbekischen Präsidenten Islam Karimow im Zentrum der Ermittlungen.
(Übertragen aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
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