Die direkte Demokratie Schweiz auf Rekordhoch
Wie die Neutralität und der Föderalismus ist auch die direkte Demokratie Teil der Schweizer Identität. Seit den 1970er-Jahren hat sich die Anzahl Vorlagen, die dem Stimmvolk unterbreitet wurde, beträchtlich erhöht. Das zeigen die folgenden Grafiken, die sämtliche der mehr als 600 Abstimmungen auf nationaler Ebene seit 1848 zeigen.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind Weltmeister im Abstimmen. An politischen Entscheidungen können sie direkt teilnehmen. Rund vier Mal äussern sie sich pro Jahr zu unterschiedlichsten Vorlagen. Die folgenden Grafiken zeigen die drei wichtigsten Werkzeuge der direkten Demokratie und deren Entwicklung im Lauf der Zeit.
Hinweis: Die interaktiven Grafiken können auf einem Computer oder Tablet benutzt werden. Wählen Sie einen Bereich der Grafik aus oder zoomen Sie diesen heran. Setzen Sie den Cursor auf eine Säule, um mehr über eine Abstimmung zu erfahren.
Die Volksinitiative erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, Verfassungsänderungen vorzuschlagen, entweder durch Einfügung neuer Bestimmungen in der Verfassung, oder durch Änderungen oder Aufhebung bestehender. Um eine Initiative dem Volk unterbreiten zu können, müssen die Promotoren mindestens 100‘000 Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln und diese nach spätestens 18 Monaten der Bundeskanzlei übergeben. Die Zahl der Initiativen, über die an der Urne entschieden wurde, aber auch die Zahl der vom Volk angenommenen Vorlagen hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen.
Wenn das Parlament auch nur minime Änderungen an der Bundesverfassung vornehmen will, muss sich das Volk zwingend dazu äussern. Das gleiche gilt für einen Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften oder Sicherheitsorganisationen, sowie für die Annahme dringlicher Bundesgesetze. Die sogenannten obligatorischen Referenden haben in den 1970er- und 1990er- Jahren eine Spitze erreicht.
Die Stimmberechtigten können auch gegen jedes Gesetz, welches das Parlament verabschiedet oder ändert, das sogenannte fakultative Referendum ergreifen. Damit es zu einer Volksabstimmung kommt, braucht es mindestens 50‘000 Unterschriften von Stimmberechtigten. Diese müssen spätestens 100 Tage nach der Publikation des umstrittenen Gesetzes der Bundeskanzlei übergeben werden. Im Unterschied zur Volksinitiative und zum obligatorischen Referendum, wo es auch eine Mehrheit der Kantone braucht, genügt für die Annahme eines Gesetzes die Mehrheit der Stimmenden. Das Fakultative Referendum wurde vor allem seit den 1970er-Jahren ergriffen.
Methode
Diese Grafiken wurden mit Open-Source erstellt. Das detaillierte VerfahrenExterner Link für die Herstellung der Grafiken ist in englischer Sprache verfügbar.
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