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Hohe Gefängnisstrafen für Öko-Anarchisten

Strenge Zutrittskontrolle für Besucher des Prozesses in Bellinzona. Keystone

Für einen geplanten Brandanschlag auf das IBM-Nanotechnolgiezentrum in Rüschlikon wurden drei Aktivisten zu Gefängnisstrafen zwischen 3 Jahren und vier Monaten und drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Der Bundesstaatsanwalt zeigte sich mit dem Verdikt zufrieden. Aller Protest von Sympathisanten vor dem Gebäude des Bundesstrafgerichts in Bellinzona half nichts. Die drei Öko-Anarchisten Billy (26), Costa (34)und Silvia (29) wurden am Freitag Nachmittag zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio einvernehmlich im April 2010 strafbare Vorbereitungshandlungen zu einer Brandstiftung auf das IBM-Zentrum im zürcherischen Rüschlikon vorgenommen hatte sowie Sprengstoff verborgen und weitergeschafft hatte. Einzig in Bezug auf den unbefugten Verkehr mit Sprengmitteln erfolgte ein Freispruch, weil nicht bewiesen werden konnte, dass der Sprengstoff, den die Polizei in den Schuhen von Silvia R. fand, aus Italien illegal in die Schweiz eingeführt worden war.

Vorbestraft 

Alle drei Beschuldigten waren polizeilich bekannt und teilweise vorbestraft. Diese Vorstrafen führten dazu, dass das Gericht im Falle der beiden Männer höhere Gefängnisstrafen verhängte. Der Italiener Costa R. erhielt 3 Jahre und 8 Monate und der in Italien lebende Tessiner Billy B. 3 Jahre und sechs Monate. Für Silvia S. waren es immer noch 3 Jahre und 4 Monate. In allen drei Fällen wird die Untersuchungshaft von 464 Tagen angerechnet.

Der Sachverhalt war unbestritten. Die drei Aktivisten waren am 15. April 2010 in Albis bei Zürich in eine Polizeikontrolle geraten. Im Fahrzeug entdeckten die Beamten Propangasflaschen, Benzinkanister, Funkgeräte, Bolzenschneider und Sprengstoff. Mit dabei waren 31 Bekennerschreiben, in denen sich die Gruppierung «ELF Switzerland Earth Liberation Front» zum Anschlag bekannte.

Aufgrund von Indizien 

Gerichtspräsident Walter Wüthrich erklärte, einen Versuch der Brandstiftung habe es nicht gegeben, aber eindeutige Indizien für eine Vorbereitung. Die Bekennerbriefe zeigten eine «eindrückliche Intensität des deliktischen Willens». Nicht die Gesinnung der Beschuldigten werde bestraft, sondern einzig diese strafbaren Vorbereitungen.

Mit dem Strafmass ging das Gericht leicht über die Anträge von Bundesstaatsanwalt Hansjörg Stadler hinaus. Dieser zeigte sich davon nicht überrascht und begrüsste das Urteil auch als Erfolg für die Bundesanwaltschaft.

Die Verurteilten reagierten nicht auf das Urteil, winkten aber lächelnd ihren Sympathisanten zu, die im Gerichtssaal die Urteilseröffnung verfolgten. Während des Prozesses hatten sich die Drei mit keinem Wort zur Sache geäussert. Einzig in einer verlesenen Grundsatzerklärung hatten sie als «Schlusswort» ein politisches Statement gegen Bio-, Nanotechnologie und Atomkraft abgegeben. Unklar blieb, ob sie Gewaltanwendung in ihrem Kampf als legitim beurteilten.

Keine Erklärung für Materialien 

Die drei Aktivisten werden einem radikalen «Öko-Anarchismus» zu gerechnet. Dies machten auch die Bekennerschreiben mit Verweis auf die Earth Liberation Front deutlich. Ihre Verteidiger hatten wegen prozeduraler Mängel durchwegs auf Freispruch plädiert, blitzen mit diesen Anträgen aber vollkommen ab. In der Tat konnten sie nicht erklären, warum ihre Mandaten mit dem gesamten Material für einen Brandanschlag unterwegs waren.

Mindestens zwei Verteidiger wollen vor Bundesgericht Beschwerde einlegen. Sie sprachen von einem skandalösen Urteil und Verfahren. Nicht einmal das Urteil sei auf Italienisch, d.h. in der Sprache der Beschuldigten, eröffnet worden, sondern auf Deutsch.

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