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Sterbehilfe in der Schweiz am Wendepunkt

Die Schweiz hat eine liberale Sterbehilfe-Gesetzgebung. Keystone

Ein Freispruch für eine ehemalige Neuenburger Kantonsärztin, die sich wegen aktiver Sterbehilfe vor Gericht verantworten musste, hat die Debatte über Sterbehilfe neu lanciert. In zwei Kantonen stehen zudem Volksabstimmungen an.

Die Ärztin hatte einer Sterbewilligen eine tödliche Substanz verabreicht, da diese nicht mehr in der Lage war, sie selber einzunehmen. Zuvor hatte die Ärztin von der Frau ein entsprechendes Signal – das Heben eines Fusses – erhalten.

An der Zustimmung der Sterbewilligen gebe es keinen Zweifel, befand das Gericht. Es wies darauf hin, dass das Bundesgericht in der Vergangenheit eine Tötung als entschuldbar betrachtet habe, wenn diese ein Martyrium beendet habe.

Die ehemalige Kantonsärztin, Mitglied der Sterbehilfe-Organisation Exit, sagte vor Gericht aus, sie habe erst gehandelt, nachdem sie sich vergewissert habe, dass es der Frau ernst sei. Der Patientin sei es gelungen, gleichzeitig mit dem vereinbarten Zeichen auch «es ist so weit» zu sagen.

Die Sterbewillige litt an einer Amyotrophe Lateralsklerose, einer degenerativen Erkrankung des motorischen Nervensystems. Die Krankheit ist nicht heilbar und führt unweigerlich zum Tod.

Das Urteil löste zahlreiche Reaktionen aus. Die meisten waren positiv. Kritisch äusserte sich die Schweizerische Bischofskonferenz. Ein Freispruch führe die Gefahr vor Augen, dass die «Tötung auf Verlangen» als «aktive Sterbehilfe» akzeptiert und straffrei werde, hielt sie in einer Mitteilung fest.

Politische Reaktionen

Die Bioethikkommission der Schweizer Bischöfe sei beunruhigt über das Urteil. Es sei weniger das einzelne Urteil, das beunruhige, sondern vielmehr die «in den Kommentaren öffentlich gemachte Tendenz, Tötung auf Verlangen im Sinne von aktiver Sterbehilfe als legitimes Vorgehen zu sehen».

Das Urteil löste auch politische Reaktionen aus. So haben zwei Westschweizer Ständeräte im Parlament Vorstösse deponiert. Der Neuenburger Sozialdemokrat Didier Berberat verlangt vom Bundesrat eine Studie, die sich mit der Auslegung des Artikels 114 des schweizerischen Strafgesetzbuches befasst. Dieser regelt die so genannte «Tötung auf Verlangen».

Berberat zielt mit seinem Vorstoss auf eine liberalere Auslegung des Artikels. «Mein Ziel ist es nicht, die aktive Sterbehilfe vollumfänglich zu legalisieren», sagt er. «Voraussetzung muss sein, dass die Person, bei der die Sterbehilfe angewendet wird, unheilbar krank ist, unter starken Schmerzen leidet, sich in der Endphase ihres Lebens befindet und zurechnungsfähig ist», so Berberat.

Auch für ausländische Patienten?

Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage unterstützt eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung unter diesen Bedingungen die aktive Sterbehilfe. «Im Laufe der Jahre hat sich die Einstellung der Schweizerinnen und Schweizer in dieser Frage nicht entscheidend verändert», erklärt der ehemalige Waadtländer Kantonsarzt Jean Martin.

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Der grüne Ständerat Luc Recordon hat ein Postulat eingereicht, mit dem Ziel, die Tätigkeiten der Sterbehilfe-Organisationen zu regeln. So will Recordon verhindern, dass die Sterbehilfe zu einer gewinnbringenden Aktivität wird.

Gleichzeitig verlangt das Postulat, dass Sterbehilfe in der Schweiz auch bei ausländischen Patienten angewendet werden kann, so wie das die umstrittene Sterbehilfe-Organisation Dignitas seit Jahren praktiziert.

«Als Abtreibung in der Schweiz noch verboten war, waren wir froh darüber, dass wir zur Abtreibung ins Ausland gehen konnten», sagt Recordon.

Abstimmungen in Zürich und Waadt

Sterbehilfe ist in der Schweiz ein seit Jahren kontrovers und emotional diskutiertes Thema. Vor etwas mehr als einem Jahr schickte die damalige Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der eine restriktive Regelung der Sterbehilfe vorsah. Eine zweite Variante wollte die Sterbehilfe ganz verbieten.

Das Dossier liegt nun in den Händen der neuen Justizministerin, der Sozialdemokratin Simonetta Sommaruga. «Wir sind am Arbeiten», sagt der Informationschef des Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, auf die Frage, wie die Schweiz das Problem künftig regeln werde.

Auf kantonaler Ebene kommt es in den kommenden Monaten zu zwei Volksabstimmungen. Am 15. Mai werden die Zürcherinnen und Zürcher über zwei Volksinitiativen abstimmen, die ein Verbot, respektive eine Einschränkung der Sterbehilfe verlangen.

Im Kanton Waadt will eine Volksinitiative, dass die Sterbehilfe in Heimen unter gewissen Bedingungen zugelassen wird. Das Datum der Abstimmung steht noch nicht fest.

Schweiz: Sehr liberale Praxis. Passive Euthanasie (Einstellen einer Therapie, Abstellen von Maschinen) nicht strafbar.

Aktive Euthanasie gilt als Tötung und ist strafbar.

Deutschland: Suizidbeihilfe ist Ärzten untersagt.

Frankreich: Passive Euthanasie ist Ärzten und Angehörigen künftig erlaubt. Aktive Euthanasie aber weiterhin verboten.

Italien: Weder aktive noch passive Sterbehilfe sind erlaubt.

Niederlande: Entscheid liegt bei den Ärzten, deshalb sehr restriktiver Einsatz.

England: Restriktivste Regelung in Europa. Sterbehilfe ist gesetzlich

(Übertragung aus dem Französischen: Andreas Keiser)

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