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Einwanderungsland Schweiz

Stimmrecht für Ausländer:innen

Keystone / Anthony Anex

Auf Bundesebene können einzig Schweizer Staatsangehörige, die älter als 18 Jahre alt sind, abstimmen, wählen und gewählt werden. Aber in einigen Kantonen und Gemeinden geniesst die Bevölkerung auch ohne Schweizer Pass gewisse politische Rechte.

Das Stimm- und Wahlrecht

Nur in zwei Westschweizer Kantonen dürfen Ausländer:innen an kantonalen Wahlen oder Abstimmungen teilnehmen. Es sind dies Neuenburg und Jura. Im Kanton Neuenburg muss man dazu bereits seit mindestens fünf Jahren wohnen und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen. Im Kanton Jura kann diese Rechte ausüben, wer seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens einem Jahr im Kanton wohnt.

Auf der Gemeindeebene ist die Bevölkerung ohne Schweizer Pass in den Kantonen Neuenburg, Jura, Waadt, Freiburg und Genf stimmberechtigt. Die Bedingungen dafür unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, aber meist wird eine bestimmte Aufenthaltsdauer oder eine Niederlassungsbewilligung erfordert.

In der restlichen Schweiz können Ausländer:innen in einigen Gemeinden in den Kantonen Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden an kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Graubünden, Appenzell-Ausserrhoden und Basel-Stadt überlassen die Entscheidung über das kommunale Ausländer:innenstimmrecht den einzelnen Gemeinden.

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Das passive Wahlrecht

Auf kantonaler Ebene können Menschen ohne Schweizer Pass in keinem Kanton gewählt werden – ausgenommen der Wahl von Richter:innen im Kanton Freiburg.

In den Kantonen Neuenburg, Jura, Waadt und Freiburg haben jene ausländischen Einwohner:innen, die auf Gemeindeebene wahlberechtigt sind, auch das Recht, in ihrer Gemeinde gewählt zu werden. Dasselbe gilt in den Gemeinden von Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden, die beschlossen haben, das Wahlrecht für die ausländische Bevölkerung einzuführen.

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