Wahlrecht ist Menschenrecht
In vielen Staaten dieser Welt kann jede und jeder wählen gehen. Offiziell. In Wahrheit schliessen selbst vorbildliche Demokratien viele ihrer Einwohnerinnen und Einwohner aus. Demokratie-Kolumnist Joe Mathews fordert ein universelles Wahlrecht, das bereits ab der Geburt gewährt wird.
Wie können wir das Wahlrecht wirklich universell machen?
Dass wir diese Frage überhaupt stellen müssen, deutet auf ein Demokratie-Paradox hin. Das allgemeine Wahlrecht – jede und jeder kann wählen gehen – wird oft als grundlegendes Merkmal moderner Demokratien beschrieben. Über 100 Staaten weltweit geben vor, es zu haben. In Wahrheit existiert kein Staat, in dem das Wahlrecht tatsächlich universell ist.
In vielen Demokratien ist das Wahlrecht insofern universell, dass es keine Unterschiede zwischen den Wählenden aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Vermögen oder Bildung gibt. Doch viele Einwohnerinnen und Einwohner werden dennoch ausgeschlossen.
In der Schweiz und anderen Ländern wird Jugendlichen das Wahlrecht aufgrund ihres Alters verweigert. Viele Staaten schränken das Wahlrecht von Menschen ein, die im Gefängnis eine Strafe abbüssen. Die meisten Demokratien verweigern zudem Teilen ihrer Bevölkerung, die keine Staatsbürgerschaft oder keinen festen Wohnsitz haben, das Recht, an Wahlen teilzunehmen.
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Die Schweiz als Ausschluss-Demokratie
Wenn das Wahlrecht wirklich universell werden soll, muss die Welt einen Weg finden, es zu einem integralen Teil eines jeden Menschen zu machen. Ein solches Recht muss uns von Geburt an begleiten, egal wohin wir gehen.
Der grosse demokratische Widerspruch
Gerade in jüngster Zeit, als in der Schweiz Jubiläumsfeiern zum Frauenstimm- und Wahlrecht abgehalten wurden, dachte ich viel über die Notwendigkeit eines universellen Wahlrechts nach.
Das Frauenwahlrecht verdient es, gefeiert zu werden. Zugleich sollte es uns daran erinnern, dass die Demokratie, genauso wie andere Unternehmungen der Spezies Mensch, Fortschritte und Rückschritte erzielt, manchmal sogar zur selben Zeit, und dass die Geschichte der Demokratie auch eine Geschichte von Versäumnissen ist.
Die Schweiz feierte im Februar das 50-Jahr-Jubiläum des Frauenstimm- und Wahlrechts. Dieses wurde erst 1971 von einer Mehrheit der männlichen Bürger angenommen, viel später als in den meisten anderen Staaten.
Jenseits des Atlantiks, in Lateinamerika, bereiten sich mehrere Länder zurzeit auf ähnliche Gedenkanlässe vor. In Costa Rica, El Salvador, Guatemala und Honduras wurde das Frauenwahlrecht bereits 1921 eingeführt, als diese Staaten den Versuch unternahmen, eine gemeinsame föderale Republik aufzubauen. Ein Jahr später fiel der Verbund wieder auseinander, und die Frauen verloren ihre Möglichkeit, an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen.
In den USA ist das Frauenwahlrecht bereits über 100 Jahre alt. Die Bürger feierten das Jubiläum im vergangenen Jahr. Zur selben Zeit wurden jedoch neue Einschränkungen für Nicht-Weisse und Eingewanderte eingeführt.
Diese historischen Tatsachen sagen uns vor allem eines: Das Wahlrecht ist problematisch für die Demokratie, weil es an einem grundlegenden Widerspruch rüttelt: Egoismus versus Selbstlosigkeit. Der Widerspruch lässt sich besser verstehen, wenn wir die Wurzeln der englischen Bezeichnung für Wahlrecht – suffrage – anschauen. Es stammt vom französischen sofrage, das «Fürbitte oder Bitten im Namen eines anderen» bedeutet.
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Der lange Weg zum Frauenstimmrecht
Die Demokratie ermöglicht uns, dass wir uns selbst regieren und in unserem eigenen Interesse wählen. Aber die Demokratie dehnt sich nicht natürlich aus. Die Ausweitung des Wahlrechts verlangt, dass wir unsere eigenen demokratischen Rechte mit anderen teilen.
Dieser interne und ewige Interessenkonflikt – dass Demokratie zugleich Egoismus und Selbstlosigkeit erfordert – ist der Grund, warum keine menschliche Gesellschaft das Wahlrecht an alle vergeben hat. Um das Wahlrecht wirklich universell zu machen, müssen Bürger und ihre Regierungen die Macht über den Entscheid, wer wählen darf, abgeben. Das Wahlrecht muss ein universelles Menschenrecht werden, das automatisch bei der Geburt gewährt wird.
Vom universellen Recht zur globalen Praxis
Eine solche Universalität zu erreichen, wird schwierig sein. Die gute Nachricht ist, dass das Wahlrecht bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in anderen internationalen AbkommenExterner Link verankert ist.
Aber internationale Menschenrechte sind bekanntlich schwer durchzusetzen. Ein allgemeines Wahlrecht wird daher ein Vertragswerk erfordern, bei dem nicht nur Staaten, sondern die Regierungen aller politischer Ebenen – Provinzen, Regionen, Kantone, Städte – als Unterzeichner auftreten.
Über die Details liesse sich streiten, aber ich würde zwei grundlegende Bestimmungen vorschlagen. Erstens: Jeder Mensch hat das Recht, in dem Staat, dessen Bürgerin oder Bürger sie oder er ist, zu wählen. Zweitens: Jeder Mensch hat das Recht, auf kommunaler Ebene zu wählen, egal in welcher Gemeinde sie oder er wohnt und welchen rechtlichen Status sie oder er hat.
Die praktischen Auswirkungen wären tiefgreifend. Ein echtes allgemeines Wahlrecht wäre ein grosser Fortschritt für ehemalige Strafgefangene, deren Wahlrecht oft eingeschränkt ist. Noch tiefgreifender wäre es für Minderjährige.
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Wer in der Schweiz wählen kann – und wer nicht
Weltweit ist das gängigste Wahlalter 18 Jahre, wobei Argentinien, Österreich, Brasilien, Ecuador, Nicaragua, Schottland, Wales und möglicherweise bald auch die Schweiz 16-Jährigen das Wählen erlauben.
Wenn ein Kompromiss nötig wäre, so wäre mein Vorschlag entweder 15 Jahre – das Alter, in dem der Dalai Lama seine weltliche Macht übernahm und Greta Thunberg ihren Klima-Boykott startete – oder aber 13 Jahre, das Alter, in dem Anne Frank begann, ihr Tagebuch zu führen.
Die EU gibt den Weg vor
Darüber hinaus würde das Wahlrecht die Rechte von Migrantinnen und Migranten, die weltweit zunehmend bedroht sind, schützen. Laut einer Erhebung erlauben inzwischen mindestens 45 Staaten ihren Einwohnern ohne Staatsbürgerschaft, an lokalen, regionalen oder sogar nationalen Wahlen teilzunehmen.
Dazu gehören Australien, Teile Lateinamerikas, einige US-Gemeinden, mehrere Schweizer Kantone sowie die Europäische Union. Letztere garantiert seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 das kommunale Wahlrecht für all jene Einwohnerinnen und Einwohner, die den Pass anderer Mitgliedstaaten haben.
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Die perfekte Demokratie? Man sucht sie auch in der Schweiz vergeblich
Der anhaltende Erfolg dieser EU-Regel legt nahe, dass wir enger zusammenwachsen, wenn unser Wahlrecht nationale Grenzen überschreitet. In diesem Sinne könnte ein echtes allgemeines Wahlrecht – und das Prinzip, dass wir dort wählen dürfen, wo wir leben – eine zersplitterte Welt geeinter und demokratischer machen.
Joe Mathews schreibt die Kolumne «The Democracy» für swissinfo.ch und Zócalo Public SquareExterner Link. Er befasst sich mit zukunftsorientierten Fragen zum Thema Demokratie und wie diese in der Schweiz, in den USA und überall auf der Welt praktiziert wird.
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