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«Wer von schlanken Verfahren spricht, liegt falsch»

Aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA darf seit Jahren nur eine begrenzte Zahl hochqualifizierter Arbeitskräfte in die Schweiz kommen. Keystone

Die Zuwanderung mit Kontingenten und Höchstzahlen bremsen. Das verlangte das Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 von seiner Regierung. Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten (ausserhalb der EU/EFTA) wendet die Schweiz seit Jahren ein Kontingentssystem an. Die Wirtschaft ist davon nicht begeistert.

Das System orientiere sich am Bedarf der Schweizer Wirtschaft, sagt Martin Reichlin, Mediensprecher des Bundesamts für Migration, «insbesondere an der gegenwärtigen und prognostizierten Arbeitsmarktlage, der Arbeitslosenquote, dem Fachkräftemangel aber auch an gesellschaftspolitische Anliegen.»

Der Bundesrat legt die jährlichen Höchstzahlen fest, in den letzten Jahren auf jeweils 8500. Wer für eine Person aus einem Drittstaat eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung beantragt, muss nachweisen können, dass es sich um eine hochqualifizierte Arbeitskraft handelt. Es braucht einen Lebenslauf, Kopien der Diplome sowie die Bestätigung, dass der Kandidat eine angemessene Wohnung hat in der Schweiz, eine Stellenbeschreibung, den Nachweis, dass für die Stelle im Inland und in der EU/EFTA kein geeigneter Kandidat gefunden wurde, sowie einen Businessplan der Firma.

Drei Amtsstellen reden mit

Im Zulassungsverfahren involviert sind neben dem Bundesamt für Migration auch das jeweilige kantonale Amt für Migration und jenes für Arbeit und Wirtschaft.

«Geprüft wird auch, für welche Branche jemand gesucht wird und ob überhaupt ein gesamtwirtschaftliches Interesse dafür besteht», sagt Irene Tschopp, Mediensprecherin des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich. Um die jährlich rund 2700 Gesuche kümmern sich allein beim AWA Zürich 18 Angestellte.

«Die Arbeitgeber wissen inzwischen ziemlich genau, welche Gesuche eine Chance haben», sagt sie. «Wenn ein Restaurant an der Langstrasse in Zürich, wo es bereits 7 ähnliche Gaststätten gibt, einen Spezialitätenkoch sucht, ist das gesamtwirtschaftliche Interesse nicht so gross, wie bei einem Ingenieur für ein IT-Unternehmen oder eine Bankfachkraft, deren Branchen für den Standort Zürich wichtig sind.» Abgelehnt hat das AWA Zürich 2013 weniger als 5% der Gesuche und in lediglich 1,4% der Fälle wurde Rekurs eingelegt.

«Wenn ein Kanton nicht alle Kontingente benötigt, kann der Bund diese bei Bedarf einem wirtschaftsstarken Kanton übergeben. In den letzten Jahren hatten wir aber nie zu wenige», sagt Irene Tschopp.

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«Komplizierte Planung»

«Die erforderlichen Dossiers sind sehr umfangreich», sagt Romain Hofer, Kommunikationschef von Manpower Schweiz. Der international tätige Personalvermittler holt für seine Kunden nur im Ausnahmefall Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen ein.

«Das ganze Bewilligungsverfahren dauert 5 bis 10 Wochen, und die Kosten erhöhen sich. Aber das grösste Problem ist die Unsicherheit, ob man die Bewilligung rechtzeitig erhält. Das Timing wird komplexer», sagt Hofer.

Manpower ist nicht das einzige Unternehmen, welches das Verfahren als kompliziert bezeichnet. «Es erschwert die Planung. Nicht selten ziehen interessierte Fachkräfte ihre Bewerbung während der Dauer des Bewilligungsverfahrens zurück», sagt auch Daniella Lützelschwab Saija, Geschäftsleitungsmitglied des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV).

Weil es aber um eine begrenzte Zahl von Gesuchen geht und die Kontingente nie ausgeschöpft wurden, so dass weder unter den Kantonen noch unter den Branchen ein Verteilkampf entstand, haben sich die Arbeitgeber damit abgefunden. «Aber wer behauptet, es handle sich um ein schlankes Verfahren, liegt falsch», sagt Lützelschwab Saija.

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