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Schweiz und Grossbritannien sichern Aufenthaltsrechte

Staatssekretär Mario Gattiker (rechts) und sein britischer Amtskollege Christopher Heaton-Harris unterzeichnen in Bern ein Abkommen, das nach dem Brexit die Aufenthaltsrechte von Schweizer Bürgern in Grossbritannien und britischen Bürgern in der Schweiz sichert. KEYSTONE/EPA KEYSTONE/PETER KLAUNZER sda-ats

(Keystone-SDA) Nach dem Brexit behalten Schweizer Staatsangehörige in Grossbritannien und britische Staatsangehörige in der Schweiz ihre Rechte. Staatssekretär Mario Gattiker und sein britischer Amtskollege Christopher Heaton-Harris haben am Montag ein Abkommen dazu unterzeichnet.

Heaton-Harris dankte bei der Unterzeichnung in Bern der Schweiz für die positive und pragmatische Zusammenarbeit. Das Abkommen bringe den Bürgerinnen und Bürger beider Staaten im jeweils anderen Land Sicherheit. Gattiker sagte, die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) hätten eine gute Lösung gefunden für die rund 80’000 betroffenen Personen.

Beide betonten, dass das Abkommen unabhängig davon gelte, ob sich das Vereinigte Königreich mit der EU auf ein Austrittsabkommen einige oder nicht. Im Falle einer Einigung mit der EU würde es erst nach einer Übergangszeit in Kraft treten, voraussichtlich 2021.

Im Falle eines Brexit ohne «Deal» würde es sofort angewendet, unter Umständen also schon ab dem 30. März. Der Bundesrat hatte das Abkommen im Dezember genehmigt. Die zuständigen Parlamentskommissionen stimmten der vorläufigen Anwendung zu.

Aufenthaltsrechte bleiben

Nötig ist das Abkommen, weil die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU nach dem Brexit mit Grossbritannien nicht mehr anwendbar sein werden. Mit dem neuen Abkommen behalten Schweizer und britische Staatsangehörige aber ihre Rechte, die sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen erworben haben. Dies sind vor allem Aufenthaltsrechte.

Daneben regelt das Abkommen die Ansprüche auf Sozialversicherung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Sie gelten aber nicht für britische und Schweizer Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens neu zuwandern.

Weiteres Abkommen geplant

Für Bürgerinnen und Bürger, die nach einem ungeordneten Brexit im jeweils anderen Land eine Arbeit aufnehmen möchten, streben die Schweiz und Grossbritannien ein befristetes Auffangabkommen an.

Damit sollen die ungewollten Folgen eines abrupten Wegfalls der Personenfreizügigkeit abgefedert werden, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt. Beide Staaten wollten weiterhin einen möglichst liberalen Zugang, sagte Gattiker dazu.

Kontingent beschlossen

Unabhängig davon hat der Bundesrat vor kurzem entschieden, für erwerbstätige britische Staatsangehörige ein vorübergehendes separates Kontingent in der Höhe von insgesamt 3500 Personen zu schaffen, auf Basis des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Laut Gattiker sind hier Erleichterungen geplant. Kurzaufenthalter können ausserdem weiterhin ohne Visum ins jeweils andere Land einreisen.

Das am Montag unterzeichnete Abkommen ist das fünfte zwischen der Schweiz und UK im Zusammenhang mit dem Brexit. Bereits früher unterzeichnet wurden im Rahmen der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrates ein Handelsabkommen, ein Strassenverkehrsabkommen, ein Versicherungsabkommen und ein Luftverkehrsabkommen.

Wichtiger Handelspartner

Ende 2017 lebten rund 43’000 britische Staatsangehörige in der Schweiz und rund 34’500 Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich. Dieses war 2017 weltweit der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Exporte. Die Schweiz ist für das Vereinigte Königreich nach den USA und China der drittgrösste Nicht-EU-Exportmarkt.

Der EU-Rat hatte am 18. September beschlossen, Verhandlungen der Efta-Staaten mit Grossbritannien «über Bürgerrechte und andere Fragen» vor einem allfälligen Brexit zu erlauben. Seither dürfen die Schweiz und Grossbritannien formell Verhandlungen führen.

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